Nach dem Grundgesetz haben minderjährige Kinder das Recht auf ihre Eltern, mal salopp gesagt. Was aber, wenn die rechtskräftig verurteilte Mutter ihre Strafe antreten muss, und kein Mutter-Kind Platz im Gefängnis zur Verfügung steht, das Kind also ins Heim wandert?
Das Gericht hat den Antrag auf Haftprüfung abgewiesen unter dem Hinweis, der Strafvollzug sei Ländersache.
Warum kann der Strafvollzug als Länderangelegenheit sich über Bundesrecht (hier Grundgesetz) hinwegsetzen?
Strafvollzug ./. Grundgesetz
25. September 2007
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Frage vom 25. September 2007 | 15:11
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafvollzug ./. Grundgesetz
Grundrechte verletzt?
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#1
Antwort vom 25. September 2007 | 16:50
Von
Status: Unparteiischer (9557 Beiträge, 2352x hilfreich)
hmm.. nach Ihrer rechtsauffassung sind alle Mörder, die ein Kind haben, freizulassen, wenn sie Ihre kinder ins Gefängnis nicht mitnehmen können ?
Interessante These....
#2
Antwort vom 6. Oktober 2007 | 09:46
Von
Status: Bachelor (3594 Beiträge, 1142x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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