Todesstrafe

10. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
honis56
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 6x hilfreich)
Todesstrafe

Hallo,

immer wieder höre ich am Stammtisch, dass in der bayrischen Verfassung die Todesstrafe nicht abgeschafft ist. Nur, weil Bundesrecht Landesrecht bricht, ist dies bedeutungslos. Stimmt das?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Das es in Hessen so ist, weiß ich.

http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/228m/page/bshesprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-VerfHErahmen%3Ajuris-lr00&documentnumber=1&numberofresults=187&showdoccase=1&doc.part=X¶mfromHL=true#jlr-VerfHEpArt21

Bayern dürfte sich ja dann via Google schnell prüfen lassen.

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
immer wieder höre ich am Stammtisch, dass in der bayrischen Verfassung die Todesstrafe nicht abgeschafft ist. Nur, weil Bundesrecht Landesrecht bricht, ist dies bedeutungslos. Stimmt das?


Nein, das stimmt nicht. In der bayrischen Verfassung stand früher, dass der Vollzug der Todesstrafe der Zustimmung der Landesregierung bedarf. Somit wurde indirekt auf eine mögliche Todesstrafe Bezug genommen.

Mit Verfassungsänderung vom 20 Februar 1998 wurde dieser Satz getrichen, sodass es jetzt keinen Hinweis auf eine Todesstrafe mehr gibt.

Die einzige Verfassung, die noch heute die Todesstrafe vorsieht, dürfte die hessische sein. Dort stehen allerdings noch mehr überholte Dinge drin. Die Todesstrafe ist nur ein Punkt unter vielen. Das spielt aber wie gesagt keine Rolle, da ja Bundesrecht vorgeht. Außerdem bräuchte man für eine Verfassungsänderung in Hessen eine Volksabstimmung und ich bin mir gar nicht so ganz sicher, welches Abstimmungsergebnis da rauskäme...



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"justice"

-- Editiert justice005 am 10.01.2013 06:17

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das spielt aber wie gesagt keine Rolle, da ja Bundesrecht vorgeht. <hr size=1 noshade>


Ich würde es noch etwas präziser begründen:

Art. 21 I Hessische Verfassung:

"Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden. "

Strafrecht ist aber Bundesrecht, nicht Landesrecht, somit gibt es überhaupt keine Chance, daß Hessen für irgendein "besonders schweres Verbrechen" die Todesstrafe verhängen kann, weil das StGB diese nicht vorsieht.

Daher kommt es nicht mehr darauf an, ob im Zweifel Art. 102 GG vorgeht oder nicht.

Man könnte auch nicht konstruieren, daß der Bundestag das StGB so ändern kann, daß für bestimmte Verbrechen die Todesstrafe verhängt werden kann (die dann theoretisch nur in Hessen vollstreckt werden könnte, wenn Art. 102 GG nicht vorgehen würde), denn ein solches Gesetz würde unmittelbar gegen Art. 102 GG verstoßen und würde vom BVerfG kassiert werden.

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4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Vielleicht zur Ergänzung: vor einigen Jahren hat man mal ein wenig in der hessischen Verfassung aufgeräumt. Bzw. wollte das.

Als das rechte Kreise bemerkten, wollten sie die Abschaffung der Todesstrafe für ihre Zwecke thematisieren. Aus diesen Gründen hat seinerzeit das hessische Parlament (und zwar unabhängig von der politischen Ausrichtung) davon abgesehen.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Als das rechte Kreise bemerkten, wollten sie die Abschaffung der Todesstrafe für ihre Zwecke thematisieren.


Wie genau denn? Ich kann mir gerade nicht vorstellen, daß man nur deswegen nicht für eine Abschaffung ist, weil die Rechten auch dafür sind.


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3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Man wollte keine Thematisierung. Es war so. Also, keine Demos für oder gegen die Todesstrafe. Also, keine schlafenden Hunde wecken.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

Ah, verstehe. Thx. :)

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3x Hilfreiche Antwort



#11
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Landesverfassungen dürfen nicht gegen das GG gehen, is so ziemlich eindeutig und es gibt zwar Ausnahmen im GG, aber das betrifft fast nur Modifizierungen oder Ergänzungen des GG Kataloges, zb im Bereich des Mindestlohnes und gerechte Areitsbed. etwa in der NRW Verfassung, allerdings kaum Fälle bekannt, wo umsetzbar ist .

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Und wegen diesem - kaum verständlichen - Hinweis wird ein Jahre alter Thread hochgeholt?

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Wobei man sich die Frage stellen muss, was passiert, wenn das GG tatsächlich 1990 untergegangen ist.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Moderator8
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 19x hilfreich)

Da das Grundgesetz aber immer noch da ist, und wir hier auch nicht in uralten Threads sinnentleert herum palavern wollen, ist hier mal dicht.

2x Hilfreiche Antwort

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