Umfang von Informationsgrundbedürfnis

24. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)
Umfang von Informationsgrundbedürfnis

Das Rundfunkgebühren rechtens sind, ist ja schon vom Verfassungsgericht entschieden worden. Der Weg der entstehung meines wissens auch.

Aber wie sieht es eigentlich aus.
Das Grundbedürfnis der Unabhängigen Information.
Der Bericht über einen Lügners Schröder ("An den Arbeitslosen lasse ich mich messen, und wenn ich 3,5 Mio nicht schaffe trete ich zurück") zeigt eben nicht die Unabhängigkeit.

Wie kann ich feststellen lassen, daß Grundversorgnung nur Nachrichten und Bildung ist; d.h. daß sie die öffentlichen alles andere (Schmidt und Gottschalk) anders als durch zwangsgebühren Finanzieren müßen?

Am besten wäre nachzuweisen, daß durch Parteifunktionäre in den Aufsichtsräten die Unabhängigkeit nicht gewährleistet ist, somit die ARD und ZDF komplett umstrukturiert werden muss.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Der Bericht über einen Lügners Schröder [...] zeigt eben nicht die Unabhängigkeit.

Geht das auch auf Deutsch und verständlich?

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#2
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Also meines Wissens ist bereits gegen die Gebührenpflicht an sich geklagt worden. Und da hat das Bundesverfassungsgericht gesagt, daß die Gebührenpflicht durch die Verfassung gedeckt ist.

Ich würde gerne Prüfen lassen, ob der Umfang noch gerechtfertigt ist. Denn die Kosten gehen hauptsächlich für Unterhaltung und nicht für Information drauf.

Des weiteren sehe ich die Unabhängigkeit der öffentlichen Medien nicht mehr, da wohl die meisten Intendanten sich bei irgendeiner Partei verdient gemacht haben, und dann einen dieser netten Posten bekommen haben.

Erst letze Woche ist wieder gezeigt worden, wie unabhängig die ARD ist, gab es doch eine Dauerwerbesendung für unseren 3,5 Mio Arbeitslosenexkanzler. Egal was er gemeint hat, mit seinen 3,5 mio Arbeitslosen, er hat dieses Ziel nicht erreicht. Wenn er meinte, daß er Total nur 3,5 haben wollte, das hat er in 4 und auch nicht in 7 Jahren geschafft.
Wenn er versprochen hat, daß er 3,5 Mio mehr arbeitslose schaft, wie Kohl, dann war er zwar nah dran, aber auch daß hat er nicht geschafft.

Wenn man also die Verwaltung der ÖR Sender verschlankt (die Verwaltungskosten sind überproportional gestiegen) und das ganze auf Telekolleg und Nachrichten/Magazine verschlankt, komme ich auf Gebühren von 5-7€/Mon

Mal angenommen, daß bei 5-7 noch mehr anmeldungen eingehen würden, wäre das dann für alle eine Last von 4-6€

Wie kann ich das Gerichtlich durchsetzen lassen?

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Insgesamt hast Du mit dem, was du sagst, gar nicht sooo unrecht.

Auch ich finde es schade, daß große fernsehsender, ebenso wie Zeitungen und Zeitschriften politisch einseitig geprägt sind.

Gerichtlich hast Du aber keine Chance. Solche verfahren laufen nicht zum ersten Mal und die rechtsprechung ist wirklich eindeutig.

Die Mühe kannst Du dir wirklich sparen. Das kostet nur Zeit, Geld und Nerven und bringt gar nichts.

Auch mich nerven die horrenden Gebühren, aber letztendlich gibt es rein juristisch gesehen nichts an den Gebühren auszusetzen.

Gruß Justice

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#4
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Naja, da sieht man halt mal, wie sehr es mit der Gleichheit im GG gehalten wird.

Wenn der eine ein Umlagenfinanziertes Rentensystem aufzieht, dann bekommt der noch n Stattliches Gehalt und Pensionen, von denen man nur träumen kann.

Der der ein Schenkkreis (Schneeballsystem) aufzieht, findet sich schneller als ihm lieb ist vor Gericht wieder.

Und wer sich bei einer Partei verdient gemacht hat, wird entweder Intendant oder Chef einer Krankenkasse. Deren Verwaltungskosten sind ja wohl auch explodiert. Und bestimmt nicht nur, weil die Fälle schwieriger werden.

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#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Naja, das ist aber jetzt zum einen sehr pauschal und zum anderen auchnicht richtig.

Zudem hat diese Problematik nichts mit dem Gleichheitsgrundsatz zu tun.... ;)

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