Untergrabung des GG in Deutschland

7. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
normaal
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 63x hilfreich)
Untergrabung des GG in Deutschland

Warum wird mit Hilfe der deutschen Justiz das GG untergraben.
Ein Beispiel von Vielen: Artikel 19 Abs. 1 (Zitiergebot) besagt eindeutig, das
wenn Gesetze gemacht werden die Grundrechte einschränken, muss
im Gesetz stehen, welche Grundrechte eingeschränkt werden mit Artikel
und Abs. Es gibt aber trotzdem eine reichliche Anzahl von Gesetzen in
der BRD die das Zitiergebot missachten. In einer Demokratie kann es doch
nicht sein, dass die Justiz gegen das Grundgesetz urteilt, oder doch?

Ein Beispiel: Die Unverletzlichkeit der Wohnung im Steuerrecht.
Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz vom 19.12.2001 (BGBl I 2001, 3922).

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112 Antworten
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#1
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> dass die Justiz gegen das Grundgesetz urteilt

? Das Gesetz macht die Legislative, nicht die Judikative. Oder was meinst du?

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#2
 Von 
normaal
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 63x hilfreich)

Ja, ist richtig, aber hat nicht die Judikative die Aufgabe die Legislative vor Fehlentscheidungen zu schützen und sie darauf aufmerksam zu machen, dass sie Gesetze die gegen Grundrechte verstoßen gar nicht erst beschließen können. Ich denke mir, das bei Entwürfen von Gesetzen auch Richter oder jedenfalls Leute mit einer juristischen Ausbildung bzw. Erfahrung mitarbeiten. Wieso kommt es denn noch dazu oder steckt Absicht dahinter?

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#3
 Von 
dezooka
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 72x hilfreich)

Es steht in diesem Artikel nichst davon wo es stehen muss...[...]Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.[...]
Im Falle der Unverletzlichkeit der Wohnung, steht im Artikel 13 GG bereits eine Einschränkungsmöglichkeit drin, wer das darf und wer nicht und zu welchem Grund usw. usw.

Vielleicht einfach mal den Begriff "Zitiergebot" bei wiki eingeben.
----------
Recht haben, heisst nicht
Recht bekommen."

-- Editiert von futchidah am 08.12.2008 13:45

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47597 Beiträge, 16826x hilfreich)

--aber hat nicht die Judikative die Aufgabe die Legislative vor Fehlentscheidungen zu schützen --

Nein

--und sie darauf aufmerksam zu machen, dass sie Gesetze die gegen Grundrechte verstoßen gar nicht erst beschließen können--

Ebenfalls Nein.

Die Judikative hat die Aufgebe, Gesetze, die bereits beschlossen wurden, auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz bzw. ihre Verfassungsmäßigkeit hin zu überprüfen. In ein laufendes Gesetzgebungsverfahren darf sich die Judikative nicht einmischen.

Im Gesetzgebungsverfahren hat als letzte Instanz der Bundespräsident die Möglichkeit, bei einem Verstoß gegen das GG seine Unterschrift zu verweigern und damit das Gesetz zu verhindern. Das ist ja in der jüngeren Vergangenheit zweimal passiert.

Die Beurteilung der Frage, ob der § 27b UStG verfassungswidrig ist oder ob er zwar verfassungsgemäß ist, aber gegen das Zitierungsgebot verstoßen wurde, möchte ich zur Beurteilung dem BVerG überlassen. Das gilt auch für die Konsequenzen, die daraus zu ziehen sind.

Wenn das so offensichtlich ist, wie Du meinst, warum hat es dann 7 Jahre gedauert, bis eine entsprechende Verfassungsbeschwerde eingelegt wurde?

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#5
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Zum Zitiergebot allgemein:

Von der hehren Zielsetzung des Zitiergebots bleibt in der Praxis oftmals nicht viel übrig. Das Gebot ist dabei auch durch die Rechtsprechung des BVerfG selbst an zahlreichen Stellen durchlöchert worden, wobei die Einzelheiten umstritten sind. Das Gebot gilt beispielsweise nicht:

- bei vorkonstitutionellem Recht, auch wenn dieses geändert wird,
- bei der bloßen Wiederholung und bei geringfügigen Änderungen einschränkender Normen,
- wenn der Eingriff „offenkundig“ ist.

Es wird zudem die Auffassung vertreten, dass die Zitierung im Änderungsgesetz ausreicht, z.T. auch nur in einer Präambel oder bei Ausfertigung. Die Zitierung ist dann in dem geänderten Gesetz gar nicht ersichtlich.
Mit BVerGE 113, 348 hat das BVerfG zudem ausgeführt, dass aus Gründen der Rechtssicherheit die Nichtbeachtung des Zitiergebots erst ab dem Zeitpunkt der Verkündung der Verfassungsgerichtsentscheidung zur Nichtigkeit führen kann.

Diese ganzen Ausnahmen werfen ein bezeichnendes Licht auf die Gesetzgebungspraxis, allerdings eignet sich die Nichtbeachtung des Zitiergebots aus meiner Sicht, kaum als Aufhänger zur Kritik am Gesetzgeber. Es kommt in erster Linie auf den Inhalt an und erst danach auf die Form. Aus meiner Sicht würde eine strenge Auslegung des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG an der Rechtspraxis vorbeigehen. Meiner Meinung nach – wenn ich denn etwas zu sagen hätte – könnte das Zitiergebot ganz abgeschafft werden, denn durch übertriebene Förmelei wird ein schlechtes oder aus anderen Gründen verfassungswidriges Gesetz nicht besser.

Viel ärgerlicher ist eine Gesetzgebungspraxis, die stets versucht, die Grenzen des verfassungsrechtlich Zulässigen auszuloten und dabei oft auch über diese Grenzen hinausgeht. Hier sollte sich der Gesetzgeber viel eher an seine eigene Nase packen und sich bei seinen Vorhaben von Anfang an zurücknehmen, anstatt aus politischem Aktionismus rechtlich zweifelhafte Regelungen zu erlassen, deren Wirksamkeit jedes Mal erst vor dem BVerfG ausgekaspert werden muss; siehe die Diskussionen um z.B. Bundeswehr im Inneren, Luftsicherheit, Online-Durchsuchung, Pendler-Pauschale, Trägerschaft der ARGE etc.


Zum Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz:

Richtig ist, dass dessen Verfassungswidrigkeit wegen Verstoß gegen das Zitiergebot diskutiert wird. Wie oben ausgeführt gibt es aber zahlreiche Ausnahmen, die hier greifen könnten. So könnte z.B. aus dem Umstand, dass der Gesetzgeber bei der vom Fragesteller angesprochenen „Unverletzlichkeit der Wohnung“ im Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetzt klar zwischen Geschäfts- und Wohnräumen unterschieden hat, geschlossen werden, dass dem Gesetzgeber die Grundrechtsrelevanz wegen „Offenkundigkeit“ bewusst gewesen ist. Zum Zeitpunkt einer möglichen Nichtigkeit habe ich auch schon auf BVerfGE 113, 248 hingewiesen.

IM ÜBRIGEN würde die Nichtigkeit natürlich nur die durch das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetzt neu eingeführten Normen betreffen, z.B. die USt-Nachschau. Völlig abwegig sind demgegenüber im Internet verbreitete Latrinenparolen, wonach der Staat ab 2001 keine Umsatzsteuer mehr erheben darf.

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#6
 Von 
normaal
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 63x hilfreich)

Alles prima, vieles verstanden, einiges nicht.
Aber der Artikel 19 hat doch einen wesentlichen Hintergrund, den man nicht ignorieren sollte. Er ist doch ein wichtiger Bestandteil zur Erhaltung von Demokratie.
Welche :augenroll: ?
Dieser Artikel soll doch gerade die Legislative in ihre Schranken weisen.
Ein Gesetz das Grundrechte einschränkt und nicht zitiert, muss nichtig sein.
Offenkundig "Ja", aber was ändert sich?
Ist der Weg zur Autokratie dann nicht nur eine Frage der Zeit!

Beispiel:
Wer gegen § 1 verstößt wird mit Haft bis zu drei Jahren bestraft.
Was im § 1 verboten ist und was nicht, regeln Verordnungen und Gesetze die vom BFH oder vom ..... noch erfunden werden müssen.

Das kann es doch wohl nicht sein, oder?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Ein Gesetz das Grundrechte einschränkt und nicht zitiert, muss nichtig sein.

Wie schon gesagt, ein Gesetz wird nicht dadurch vollständig "nichtig", daß eine Änderung eingefügt wird, die gegen das Zitiergebot verstößt.

Dann ist nur die Änderung nichtig.

Ansonsten könnte der Gesetzgeber böswillig (z.B. um die Verfolgung bestimmter regierungsfreundlicher Kreise zu unterbinden) einfach so einen Paragraphen ins StGB oder in die StPO packen und schon wäre ein ganzes Gesetz gekippt.

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#8
 Von 
normaal
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 63x hilfreich)

o.k. begriffen!

Noch eine kleine Frage zu GG.
Gibt es eigentlich ein Grundrecht, das Gesetze die erlassen werden auch verständlich für Durchschnitt also für mich sein müssen?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

> Aber der Artikel 19 hat doch einen wesentlichen Hintergrund, den man nicht ignorieren sollte. Er ist doch ein wichtiger Bestandteil zur Erhaltung von Demokratie.

Ich halte das Zitiergebot nicht für ein Grundprinzip des Rechtsstaates. Natürlich ist es zu beachten, weil es Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG nun einmal gibt, aber es gibt andere Staaten, die kommen auch gut ohne eine solche Formvorschrift aus. Der Gesetzgeber hat z.B. im Luftsicherheitsgesetz, das den Abschuss von entführten Flugzeugen erlaubt, zwar artig zitiert, dass dadurch in das Recht auf Leben der Passagiere eingegriffen wird, trotzdem hat das Gesetz nach Feststellung des BVerfG gegen die Menschenwürde verstoßen. Im Ergebnis ist doch ein vernünftiges Gesetz wesentlich wichtiger als eine formvollendete Zitierung. Ich könnte auch ohne Zitiergebot gut leben.

> Gibt es eigentlich ein Grundrecht, das Gesetze die erlassen werden auch verständlich für Durchschnitt also für mich sein müssen?

Die Illusion muss ich Ihnen nehmen – ein solches Grundrecht gibt es nicht, auch wenn es manchmal wünschenswert wäre.
Es gibt aber so etwas Ähnliches, nämlich die aus dem Rechtsstaatgebot abgeleiteten Grundsätze der Normklarheit und das Verbot sich widersprechender Rechtsnormen. Gesetze dürfen sich nicht widersprechen, mehrdeutig oder so verwirrend sein, dass man diese nicht mehr anwenden kann. Das ganze ist aber nur ein alleräußerster Notnagel, von dem kaum jemals Gebrauch gemacht wird. Bevor man ein Gesetz als verfassungswidrig erklärt. muss man nämlich versuchen, es verfassungskonform auszulegen, denn im Zweifel wollte der Gesetzgeber ein verfassungsgemäßes und wirksames Gesetzt erlassen, so dass Auslegungsmöglichkeiten, die zur Verfassungswidrigkeit führen würden, entfallen müssen. Am relevantesten wäre so etwas noch im Strafrecht, wo der Normadressat vorher wissen soll, was verboten ist.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
normaal
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 63x hilfreich)

>Gesetze dürfen sich nicht widersprechen, mehrdeutig oder so verwirrend sein, dass man diese nicht mehr anwenden kann.

Nehmen wir mal unser Steuerrecht in Deutschland, dazu den § 27b UStG und nun noch die Normklarheit und ich stelle dann fest, das es erhebliche Mängel bei der Rechtssicherheit gibt. Liege ich grundsätzlich falsch, wenn ich der Meinung bin, das ein solches Gesetz oder Urteil und Beschlüsse die auf diesem Gesetz beruhen unwirksam sind, oder zumindestens die Rechtslage geprüft werden muss.

Denn nicht einmal Steuerberater kennen alle gesetzlichen Bestimmungen des Steuerrechts und sie müssen es auch rechtlich nicht. Aber vom Normadressaten verlangt mann dieses.

An einem solchen Gesetz muss doch etwas faul sein? :bang:

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

> An einem solchen Gesetz muss doch etwas faul sein?

Nein, die Umsatzsteuernachschau ist doch eigentlich ziemlich klar und verständlich geregelt. Die verfassungsrechtliche Problematik von § 27b UStG liegt – wenn überhaupt – in den von Ihnen anfangs benannten Bereichen „Zitiergebot“ und „Unverletzlichkeit der Wohnung“. Der Umstand, dass es so viele Gesetze gibt, die man als einzelne Person unmöglich alle kennen kann und die zum Teil nur schwer verständlich sind, führt aber nicht zu deren Verfassungswidrigkeit. Die Normklarheit kann allenfalls der allerletzte Notnagel sein, wenn man ein Gesetz unbedingt „kaputt machen“ will, aber weit und breit kein anderer Grund in Sicht ist.

Natürlich haben Sie trotzdem Recht mit Ihrer Kritik, es gäbe zu viele und zu komplizierte Gesetze.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
normaal
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 63x hilfreich)

Habe verstanden!
Werde mein Häuschen dann wohl doch los.
Habe es zu DDR-Zeiten gebaut, jeden Stein und jeden Nagel selbst mit meinen eigenen Händen verbaut. Jetzt kommt ein Finanzamt das genau 100%ig weis, dass ich nicht einen Euro für mich gebraucht habe sondern von meinem letzten Cent meine Leute bezahlt habe, seit 15 Jahren keinen Urlaub hatte. Dann macht der Hauptauftragnehmer pleite verpisst sich nach Spanien, Finanzamt wird ihm nicht habhaft und die halten sich an den der noch was hat. Mein Grundstück und Haus hat ca. 70.000 Euronen Taxwert, 70% wird beim ersten Termin angesetzt.
Bank 1.Gläubiger 53.000 Euronen
Versicherung 2. Gläubiger 12.000 Euronen
Finanzamt 3.Gläubiger nichts mehr über, aber ruiniert mich und meine Familie.

Wo ist da Gerechtigkeit und Demokratie.

Ach so, krimminell bin ich ja jetzt auch noch(400 Sozialstunden) Klasse!!!

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#13
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

Ja, so fängt es immer an. Man geht pleite, will nicht einsehen warum, und schon ist der Staat der böse Feind, der einen vorsätzlich ruinieren will.
Was hat das mit (fehlender) Demokratie zu tun, wenn man gegen Gesetze verstößt?

> krimminell bin ich ja jetzt auch noch(400 Sozialstunden)

Die wirst du ja kaum grundlos bekommen haben, oder?

> Finanzamt wird ihm nicht habhaft und die halten sich an den der noch was hat.

Das wird ja kaum grundlos gesagt haben "och, gucken wir mal, wo wir die Steuerschulden des X eintreiben können".

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
normaal
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 63x hilfreich)

Du hast ja keine Ahnung!

Die ganze ***** war, das der Hauptauftragnehmer mir die Kohle für meine Jungs über "Western Union" in bar abgewickelt hat und das 2 Jahre lang. Dann wurde es ihm zu teuer und er ging über Konto. In dem verdiente "Western Union" an uns nichts mehr und machte eine Anzeige wegen des Verdachts der Geldwäsche.
Als ich dann vom LKA Post bekam, fiel ich aus allen Wolken. Wusste gar nicht wie schnell man in so was rein rutschen kann. Habe mir eine RA genommen(der hat meine letzten paar Euronen geschluckt). Verfahren wurde darauf hin eingestellt(klasse). Aber wenn jetzt irgendjemand denkt, es hat sich damit erledigt, der kennt aber unser Beamtentum noch nicht. Alle Akten die mein RA und ich sorgfältig zusammengestellt hatten um mich von diesem Vorwurf zu entlasten, wurden nach der Einstellung des Verfahrens vervielfältigt und an diversen anderen Institutionen (einfach mal so) zur Überprüfung geschickt.

So und nun Schluss, ich will davon nichts mehr hören! :dau:

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Verfahren wurde darauf hin eingestellt

Und woher kamen dann die Sozialstunden? 400 sind ja eigentlich recht happig, da muß ja schon ordentlich was passiert sein.

> an diversen anderen Institutionen (einfach mal so) zur Überprüfung geschickt

An welche denn und zwecks welcher Überprüfung?

> So und nun Schluss

Es ist völlig sinnfrei, unsubstantiierte Anschuldigungen aus "Befindlichkeit" zu veröffentlichen und das Funktionieren unserer Demokratie in Frage zu stellen und dann nicht erklären zu wollen, was die eigenen wilden und unzusammenhängenden Behauptungen für einen Hintergrund haben.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
normaal
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 63x hilfreich)

Den ganzen Fall hier darzulegen wäre wohl zu viel des Guten.
Nur soviel:

Habe vom Boss Leute zum arbeiten(Sub) bekommen, wöchentliche Auszahlung, zur Monatsabrechnung wurde festgestellt 1. Anzahl Storno, 2. ungültige Verträge(Betrug), 3. Leute haben sich nie mehr blicken lassen, dadurch keine Unterschrift unter Monatsabrechnung. Boss:"Mach dich nicht verrückt, ist normal". Nächsten Monat neue Leute. Jeden Monat sind 2-4 Leute abgedampft und das 3 Jahre lang, jeden Monat. Da kommt schon was zusammen. Jedenfalls Boss macht Pleite(siehe oben).

19.000 € Umsatzsteuerhinterziehung----------(Strafe: 400 Std.)
43.000 € Einkommenssteuer---------------------(Forderungen Fiskus)

Ich habe aber keinen müden Euro in meine Tasche gesteckt, im Gegenteil, musste oft für so manchen Luden auch noch die Unterkunftskosten bezahlen, da sie die auch nicht beglichen haben wenn sie sich aus dem Staub machten.

Ich weis------------schön dumm-------------hilft mir aber jetzt auch nicht weiter!

Doch muss man mich deshalb ruinieren? Andere schaffen Mio. bei Seite(Steueroasen), und bekommen Bewährung und verlieren nichts(soviel zur Gleichbehandlung).

- ob man einem Millionär 60.000 € wegnimmt, oder einem Normalsterblichen
sein letztes Hemd.

In meiner vorhergehenden Rechnung über die Gläubiger im Grundbuch und das für das Finanzamt nix überbleibt und nach der Zwangsversteigerung die Forderungen immer noch die gleichen sind, frage ich nach dem Sinn?

Normalerweise sollte ich mich mit dem § 226 ZPO befassen, aber ich bin mir sicher, dass das auch wieder so ein Paragraf ist, der für einen wie mich nicht in Betracht kommt.

In diesem Sinne:"Schießen wir weiter mit Kanonen auf Spatzen und auf Adler mit Platzpatronen und im Zweifel immer für den finanziell stärkeren". :kotz:





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#17
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Normalerweise sollte ich mich mit dem § 226 ZPO befassen

Abkürzungsfristen? Hä?

> Ich weis------------schön dumm-------------hilft mir aber jetzt auch nicht weiter!

Nö, aber erklärt, daß du eben nicht "grundlos" oder "unschuldig" in Probleme geraten bist. Und dann sind halt doch immer die anderen schuld.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
normaal
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 63x hilfreich)

Schuldigung meinte 226 BGB.

>Nö, aber erklärt, daß du eben nicht "grundlos" oder "unschuldig" in Probleme geraten bist.

Verspüre ich da so etwas wie Genugtuung?

Ein Kommentar zu:> Andere schaffen Mio. bei Seite(Steueroasen), und bekommen Bewährung und verlieren nichts(soviel zur Gleichbehandlung).

oder

>In diesem Sinne:"Schießen wir weiter mit Kanonen auf Spatzen und auf Adler mit Platzpatronen und im Zweifel immer für den finanziell stärkeren".

wäre mir lieber gewesen!

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12327.09.2010 09:19:44
Status:
Schüler
(320 Beiträge, 117x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Schuldigung meinte 226 BGB.

Dann befaß dich auch lieber gleich damit, unter welchen Bedingungen der überhaupt nur zutrifft.

Du wirst unmöglich beweisen können, daß es dem Finanzamt nur darum geht, dich persönlich zu schädigen und nicht ums Eintreiben von Steuergeldern, wie es seine Aufgabe ist.

Befreie doch mal deinen Geist und befreie dich von der Vorstellung, irgendjemand wolle gerade dir persönlich etwas Böses. Sonst wirst du dich dein Leben lang in dieser Mischung aus Verfolgungswahn und Verschwörungstheorie eingraben.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
patty6
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

es ist hier mehr ,Mann kann reden über ,das die große Fische die kleine Fisch fresst ....und und und .... ich weiß was ich rede, und nichts für ungut ,aber ich vertraue keine Anwälte mehr, und von GG keine rede ,denn es gibt keine gerechtigkeit für die kleine in diese leben.


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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

Hier ist nicht das Laber-Unterforum. Dafür gibt es hier das Forum "Dampf ablassen" oder "Dafür und dagegen".

Wenn du keine substantiierten Beiträge hast, sondern nur unzusammenhängendes Gesabbel, bleib hier fern.

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1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
WilliM
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 13x hilfreich)

Es geht hier um das Umsatzsteuergesetz. Es gibt aber noch andere Steuergesetze, zum Beispiel die Abgabenordnung. Und die Abgabenordnung gilt für alle Steuern.

In der Abgabenordnung wurde das Zitiergebot beachtet.

Muss das Zitiergebot in einer Lex spezialis, wie es das Umsatzsteuergesetz wohl ist, beachtet werden, wenn es schon in einer Lex generalis enthalten ist?

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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
normaal
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 63x hilfreich)

Es sollte es in jedem Fall.
Genau DAS ist es und so wird es auch gemacht.
Steter Tropfen höhlt den Stein und auch das Grundgesetz.

Nach Art. 19 Abs. 1 GG kann ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes nur eingeschränkt werden, soweit dieses im Grundgesetz selbst vorgesehen ist. Es würde dem Sinn der Art. 1 Abs. 3 und 19 Abs. 1 GG widersprechen, eine solche Einschränkung im Wege der Auslegung nachzuholen.“ Das Bundesverfassungsgericht entscheidet in ständiger Rechtsprechung:

„Ein Gesetz kann nichtig sein, Gründe hierfür sind ein Verstoß gegen das Zitiergebot Art. 19 Abs. 1 S. 2.“

Auch der immer wieder gerne gewählte Hinweis, es läge allenfalls eine Teilnichtigkeit vor, kann nicht durchgreifen. Eine grundgesetzkonforme Auslegung ist unzulässig. Dem steht ausdrücklich die Entscheidung des BVerfG - 1 BvL 149/52 - vom 11. Juni 1958 entgegen.

Niemand darf einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz durch "verfassungskonforme" Auslegung einen Entgegengesetzten Sinn geben.


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1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
Muss das Zitiergebot in einer Lex spezialis, wie es das Umsatzsteuergesetz wohl ist, beachtet werden, wenn es schon in einer Lex generalis enthalten ist?


IMO ganz eindeutig ja. Denn ein lex specialis ist immer noch eigenständig und keine simple Ableitung des zugehörigen lex generalis (mal abgesehen davon, daß das Zitiergebot mit gutem Grund darin steht, und der ist nicht, daß nur Verfassungsjuristen klar gemacht werden soll, was da passiert - dem Laien, der sich an die Gesetze ja halten soll, wird nicht zugemutet, daß er zu wissen hat, aus welchem lex generalis zum vorliegenden lex specialis er sich die Information herausklauben soll).

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1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Ausführungen zu Sinn und Zweck und zu den Ausnahmen beim Zitiergebotes habe ich bereits gemacht. Natürlich ist das Zitiergebot zu beachten, solange es im GG steht. Meiner Meinung nach ist es aber kein tragendes Element eines Rechtsstaates. Es gibt viele (Rechts-)Staaten, die kommen gut ohne ein solches Gebot aus. Wichtig ist der Inhalt des Gesetzes. Die Beachtung von Formvorschriften macht ein Gesetz mit verfassungswidrigem Inhalt nicht zu einem besseren Gesetz (Bsp: Ein Gesetz zur „Rettungsfolter“ würde bspw. nicht dadurch besser, dass man dort hineinschreibt, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit in Polizeigewahrsam eingeschränkt ist).

Bei dem von User normaal ursprünglich angesprochenen Fall geht es um die Unverletzlichkeit der Wohnung und die Umsatzsteuernachschau in § 27b UStG . Hintergrund sind offenbar Vorsteuer-Betrügereien mit Rsog. Abdeckrechnungen.
Dass Berufen auf Formfehler in diesem Zusammenhang erinnert etwas an den aktuellen (Doping-)Fall einer Eisläuferin. Im Übrigen gilt aber – und das ist der Grund warum ich schreibe -, dass bei einem Verstoß gegen das Zitiergebot nicht das komplette Gesetz unwirksam ist, sondern allenfalls die Bestimmungen, wegen derer das Zitiergebot hätte beachtet werden müssen. Da grundgesetzlich nur die Wohnung geschützt ist, wäre eine Umsatzsteuernachschau z.B. in Geschäfts- und Büroräumen auch ohne Verstoß gegen das Zitiergebot möglich. Die Behauptung, bei einem Verstoß gegen das Zitiergebot sei gleich das ganze Gesetz verfassungswidrig, ist falsch. Sie folgt auch nicht aus dem vom User normaal angesprochenen Urteil des BVerfG.

quote:<hr size=1 noshade>Auch der immer wieder gerne gewählte Hinweis, es läge allenfalls eine Teilnichtigkeit vor, kann nicht durchgreifen. Eine grundgesetzkonforme Auslegung ist unzulässig. Dem steht ausdrücklich die Entscheidung des BVerfG - 1 BvL 149/52 - vom 11. Juni 1958 entgegen. <hr size=1 noshade>

In der Entscheidung betont das BVerfG ausdrücklich den Grundsatz grundgesetzkonformer Auslegung. Für den entschiedenen Einzelfall kommt es aber zu dem Ergebnis, dass ein in seinem Wortlaut eindeutiges Gesetz nicht durch grundgesetzkonforme Auslegung in sein Gegenteil verkehrt werden darf. Das – und nur das – hat das BVerfG festgestellt. Die vom User normaal suggerierte Feststellung, eine grundgesetzkonforme Auslegung sei stets unzulässig, lässt sich dem Urteil nicht entnehmen.


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1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
WilliM
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 13x hilfreich)

Es geht hier um die Verfassungsmäßigkeit des Umsatzsteuergesetzes. Komischerweise wird dies fast ausschließlich auf Seiten diskutiert, die ich nicht unbedingt als seriös ansehe. Denn dort wird auch behauptet, das Grundgesetz würde gar nicht mehr bestehen (seit 18. Juli 1990) und die Existenz der Bundesrepublik wird ebenfalls bestritten. Da sollte man doch meinen, dass es dann auf das Zitiergebot im Umsatzsteuergesetz auch nicht mehr ankommt.
Kann es nicht doch so sein, dass Maßnahmen nach § 27b UStG nach anderen Rechtsvorschriften, wie der Abgabenanordnung, zulässig sind. Dort ist jedenfalls ein Hinweis auf Art. 19 GG zu finden.
Und die Abgabenordnung gilt für alle Steuern, auch für das Umsatzsteuergesetz.


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1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
normaal
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 63x hilfreich)

Ich finde es nicht fair, wenn hier Spekulationen über den genannten Fall gemacht werden, denn es gibt noch viele ANDERE. Ich habe auch nicht die Absicht etwas zu suggerieren, warum auch? Mich interessieren auch keine Seiten, die einigen dubios erscheinen. mich interessiert das Recht. Wenn EUCH das nicht passt, sagt es mir doch einfach!

Wieder zurück zum Zitiergebot

Beispiel:

AO § x
Steuern sind zu zahlen. Wer Steuern hinterzieht wird bestraft. Die Höhe der Strafe wird im Umsatzsteuergesetz und durch andere Gesetzesregelungen festgelegt.

Frage:
Man zitiert in AO und schaltet im UstG wieder aus, kann das sein?
Sind unsere Rechtsanwälte, Rechtspfleger und Richter nicht dem Recht verpflichtet, oder kann sich ein Jeder das Recht so hindrehen wie er es gerne hätte?
Ich glaube, nein ich weiß, das hatten wir schon einmal in Deutschland und ist gerade mal 20 Jahre her und dort hieß die „Diktatur SED“ (die absolute Einheit von Judikative, Exekutive und Legislative) als Gewalt über das Volk und wer ist es Heute?
Wenn das so ist, wozu das Grundgesetz?


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1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

Auf rhethorische Fragen antwortet sich so schlecht...

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