Verfassungsbeschwerde einreichen

7. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Münzendreher
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 4x hilfreich)
Verfassungsbeschwerde einreichen

Hallo eine kurze Frage. Ist es möglich ( ob man eine Chance hat oder nicht) eine Verfassungsbeschwerde einzureichen wenn man in seinem persönlichen Grundrecht "nicht" eingeschränkt ist?

Bitte unter Berücksichtigung dieses Gesetzestextes im Grundgesetz beantworten.

Artikel 93 Abs. 1 4a

Danke vielmals

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

:???:

Wenn man in seinen Grundrechten nicht eingeschränkt ist, hat eine Verfassungsbeschwerde wohl wenig Sinn, egal, um welches Grundrecht es geht. Wogegen will man dann denn überhaupt klagen?

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

2x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
3ni
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Eine Verfassungsbeschwerde hat nur dann Aussicht auf Erfolg wenn der Rechtsweg komplett ausgeschöpft wurde, also wenn dein Sachverhalt schon vor Gerichten verhandelt wurde.Es muß sich dabei auch um eine konkrete Verletzung eines GR handeln,

Abgesehen davon ist eine VB ziemlich kostenintensiv..

lG

-- Editiert von 3ni am 16.01.2008 15:08:53

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#5
 Von 
Tinkasuma
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

Hmmmm ich weiss nicht genau, ob das stimmt, dass man erst alle Instanzen durch haben muss, um bei dem VerfG eine Beschwerde erfolgreich einreichen zu können.
Ich meine, dass die Klage nur möglich ist, wenn auch Rechtsmittel offen stehen.
Es gibt aber verfassungsbedenkliche Vorgänge, die keine Rechtsmittel unmittelbar vorsehen.

Gruss

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#6
 Von 
justus123
Status:
Schüler
(263 Beiträge, 73x hilfreich)

@ 3ni: stimmt nicht, der rechtsweg muss nicht immer ausgeschöpft sein, vgl. § 90 II 2 BVerfGG

@ liketcj: stimmt auch nicht, bei einer VB gegen ein gesetz kann erst nach einem ein grundrecht betreffender vollzugsakt aufgrund dieses gesetzes eine VB erhoben werden.

1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
justus123
Status:
Schüler
(263 Beiträge, 73x hilfreich)

a) eine abstrakte normenkontrolle oder konkrete normenkontrolle sind nicht für die fälle, in denen man selbst in einem grundrecht verletzt wurde (deshalb z.b. auch "richtervorlage" genannt).

b) soweit ich weiß, wurde gegen die vorratsdatenspeicherung bereits eine VB erhoben, vgl.:

http://www.starostik.de/downloads/anwalt-berlin-verfassungsbeschwerde-vorratsdatenspeicherung.pdf
http://www.e-recht24.de/news/datenschutz/736.html

2x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Warum nicht? Die VDS betrifft praktisch jeden Bürger praktisch sofort nach ihrem Inkrafttreten (Telefon, Internetzugang etc.)

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-1519
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 25x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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