Welche Rechtsmittel gibt es bei einem Beschluss des Amtsgericht, in welchem ein Bußgeld von 60 € (und somit unter der Rechtsmittelgrenze von 250 €) ausgesprochen wurde? (Der ursprüngliche Bussgeldbescheid belief sich auf 120 € zuzgl Auslagen und wurde vom Gericht auf 60 € zuzgl. Verfahrenskosten und Auslagen des Betroffenen reduziert.)
In diesem Beispiel ist durch die Entscheidung ein Grundrecht verletzt, welches die Verfassungsbeschwerde gebietet. Kann nun direkt Verfassungsbeschwerde eingelegt werden oder gibt es noch ein vorheriges Rechtsmittel.
-- Editiert von User am 7. Oktober 2022 12:19
Verfassungsbeschwerde gegen Bußgeld 60 € (Beschluss Amtsgericht)
Grundrechte verletzt?
Grundrechte verletzt?



Das ist im Moment nur deine Behauptung. Teile uns doch bitte mal mit worum es genau geht.ZitatIn diesem Beispiel ist durch die Entscheidung ein Grundrecht verletzt, :
ZitatZitat (von coy24): :
In diesem Beispiel ist durch die Entscheidung ein Grundrecht verletzt,
Das ist im Moment nur deine Behauptung. Teile uns doch bitte mal mit worum es genau geht.
Es geht mir hier nur um die Einhaltung des Rechtsweges. Ob das Grundrecht verletzt wurde, liegt dann im Ermessen des Bundesverfassungsgericht.
Konkret geht es darum, dass einem Händler die Teilnahme an einer öffentlichen Veranstaltung verweigert wurde, obwohl genügend Platz zur Verfügung stand. Der Händler hat trotzdem seinen Stand aufgebaut und dafür den Bussgeldbescheid erhalten. Der Händler meint daher, dass gegen das Grundrecht der freien Berufsausübung und das allgemeine Willkürverbot verstoßen wurde, da kein wichtiger Grund vorlag die Teilnahme zu verweigern.
-- Editiert von User am 7. Oktober 2022 19:08
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ZitatKann nun direkt Verfassungsbeschwerde eingelegt werden oder gibt es noch ein vorheriges Rechtsmittel. :
Eventuell ja oder auch nicht.
Da mihi factum, dabo tibi ius.
(Gib mir die Tatsache, ich werde dir das Recht geben)
ZitatZitat (von coy24): :
Kann nun direkt Verfassungsbeschwerde eingelegt werden oder gibt es noch ein vorheriges Rechtsmittel.
Eventuell ja oder auch nicht.
Da mihi factum, dabo tibi ius.
(Gib mir die Tatsache, ich werde dir das Recht geben)
Da das Bußgeld auf 60 € festgesetzt wurde, aber eine weitere Instanz laut Rechtsbehelfsbelehrung nur bei einem Bußgeld ab 250 € zulässig wäre und eine Gehörsrüge ausscheidet, sehe ich den Rechtsweg als erschöpft an. Ich bin jedoch nur ein Laie.
Ich habe etwas von einem Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gehört. Wäre dieser Antrag hier angebracht?
-- Editiert von User am 7. Oktober 2022 20:53
ZitatKonkret geht es darum, dass einem Händler die Teilnahme an einer öffentlichen Veranstaltung verweigert wurde, obwohl genügend Platz zur Verfügung stand. :
Eine kühne Behauptung . Letztendlich hat der Veranstalter nunmal das Hausrecht. Und wenn man dagegen verstösst, muss man u.U. zahlen
ZitatWäre dieser Antrag hier angebracht? :
Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde (§ 80 Ordnungswidrigkeitengesetz) ist meist erfolglos, da die hohen Hürden der Fortbildung des Rechts bzw. zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht genommen werden.
Die Versagung des rechtlichen Gehörs hat hier ja nicht stattgefunden.
Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dürfte auch wegfallen, denn die ist da recht einheitlich.
Bleibe noch die Fortbildung des Rechts.
Wie würde man das hier begründen wollen?
ZitatLetztendlich hat der Veranstalter nunmal das Hausrecht. :
Richtig. Je nach Art des Veranstalters kann es aber passieren, dass das durchaus etwas eingeschränkt ist.
ZitatDer Händler meint daher, dass gegen das Grundrecht der freien Berufsausübung ... verstoßen wurde :
Ich fürchte da ist der Händler auf dem Holzweg, denn das würde dadurch überhaupt nicht tangiert.
ZitatDer Händler meint daher, dass gegen das ... allgemeine Willkürverbot verstoßen wurde :
Da die dazu notwendigen Fakten fehlen, kann ich nicht beurteilen ob da was verwertbares dran ist.
Wenn diese Meinung auf dem selben Wege zustande kam wie das mit dem "Grundrecht der freien Berufsausübung", sollte man das noch mal im Detail prüfen.
Hat man denn schon einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht / Verfassungsrecht an der Hand?
ZitatDer Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde (§ 80 Ordnungswidrigkeitengesetz) ist meist erfolglos, da die hohen Hürden der Fortbildung des Rechts bzw. zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht genommen werden. :
Es geht mir nur um die Einhaltung des Rechtsweges. Dass die Erfolgsaussichten für die Zulassung der Rechtsbeschwerde minimal sind, ist mir bewusst, ich möchte nur den Rechtsweg zum Bundesverfassungsgericht sicher einhalten.
Ich möchte mein Grundrecht auf Ausübung meines Berufes in Karlsruhe rügen, da man mir einen Platz verweigert hat, obwohl dieser frei war, nachdem ein anderer Teilnehmer nicht gekommen war und ich keinen wichtigen Grund sehe mir die Teilnahme zu verweigern. Nachdem ich trotzdem den Platz bezogen habe, erhielt ich den Bußgeldbescheid, welcher damit begründet wurde, dass mir trotz Nachfrage kein Platz zugewiesen wurde. Ich erkenne darin keinen wichtigen Grund. Im Beschluss sah das Gericht den wichtigen Grund darin, dass das Ordnungsamt beschlossen hat, dass aufgrund der Corona-Situation und zur Kontaktvermeidung, im Gegensatz zu den Vorjahren, keine persönliche Verteilung der freien und nicht bezogenen Plätze erfolgt und diese frei bleiben sollen. Ich sehe auch darin keinen wichtigen Grund, da ich keinen persönlichen Kontakt verlangt habe. Eine telefonischen Zuteilung oder eine Duldung hätte mir völlig ausgereicht.
ZitatNachdem ich trotzdem den Platz bezogen habe, erhielt ich den Bußgeldbescheid, welcher damit begründet wurde, dass mir trotz Nachfrage kein Platz zugewiesen wurde. Ich erkenne darin keinen wichtigen Grund. Im Beschluss sah das Gericht den wichtigen Grund darin, dass das Ordnungsamt beschlossen hat, dass aufgrund der Corona-Situation und zur Kontaktvermeidung, im Gegensatz zu den Vorjahren, keine persönliche Verteilung der freien und nicht bezogenen Plätze erfolgt und diese frei bleiben sollen. Ich sehe auch darin keinen wichtigen Grund, da ich keinen persönlichen Kontakt verlangt habe. :
Da müsste jetzt jemand mal forschen, ob es zu so einer Thematik bereits Urteile gibt. Falls das nicht der Fall sein sollte halte ich eine Rechtsbeschwerde nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 OWiG für denkbar.
Nach welcher genauen Vorschrift wurde denn überhaupt das Bußgeld verhängt? Und wie hat das Amtsgericht seinen Beschluss begründet, d.h. warum hielt das Amtsgericht Deine Argumente nicht für überzeugend?
ZitatIch möchte mein Grundrecht auf Ausübung meines Berufes in Karlsruhe rügen, :
Das halte ich übrigens für wenig überzeugend, da Du ja auch dann keinen Stand hättest aufbauen können, wenn alle Plätze bereits vergeben worden wären. Das Grundrecht auf freie Berufsausübung kann nicht davon abhängig sein, ob die Stadt bei einem Flohmarkt ausreichend Standplätze zur Verfügung stellt.
Wenn sie auf dem Markt wegen Platzmangel oder so nicht teilnehmen können und sie deswegen ihr Grundrecht auf freie Berufswahl verletzt sehen, ist dies doch absoluter Nonsens..
ZitatWenn sie auf dem Markt wegen Platzmangel oder so nicht teilnehmen können und sie deswegen ihr Grundrecht auf freie Berufswahl verletzt sehen, ist dies doch absoluter Nonsens.. :
Natürlich. Dann würde sich jedes Unternehmen was nach der Angebotsabgabe eine Absage bekommt freuen
ZitatDas Grundrecht auf freie Berufsausübung kann nicht davon abhängig sein, ob die Stadt bei einem Flohmarkt ausreichend Standplätze zur Verfügung stellt. :
Ist es auch nicht, insofern halte ich das auch nicht für zielführend.
ZitatWenn sie auf dem Markt wegen Platzmangel oder so nicht teilnehmen können :
Irrelevant.
Einfach beim Sachverhalt des Fragers bleiben ...
Obligatorischer Hinweis: Es gibt vor dem BVerfG auch eine Mißbrauchsgebühr, ob es sich wegen 60 EUR lohnt, das Risiko einer solchen einzugehen, sollte man sich überlegen.
Zitat:Der Händler meint daher, dass gegen das Grundrecht der freien Berufsausübung und das allgemeine Willkürverbot verstoßen wurde, da kein wichtiger Grund vorlag die Teilnahme zu verweigern.
Das mag sogar sein (ich bezweifle es aber stark), daraus erwächst aber nur ein Anspruch auf Rechtsmittel gegen die Verweigerung der Genehmigung und kein Anspruch auf "Selbstjustiz".
(Mir persönlich wäre auch so ein Stress wegen 60 Euro vieeeel zu viel, oder befürchtet man hier eine existenzgefährdende Wiederholung?)
-- Editiert von User am 24. November 2022 09:32
Dem Fragesteller ist doch bewusst, dass die Erfolgsaussichten gegen 0 tendieren. Es geht ihm ums Prinzip um klären zu lassen ob, bei gewissen gegebenen Voraussetzungen, ein Teilnahmerecht besteht oder nicht.
Das Risiko scheint es ihm wert zu sein.
Noch nicht erkannt, man hätte gegen die Verweigerung vorgehen müssen, notfalls im Eilverfahren. Man hat also schlicht und ergreifend das falsche Rechtsmittel gewählt. Und mit der freien Berufsausübung hat das gar nichts zu tun. Niemand kann seinen Beruf immer und überall, wo man will, ausüben.
Nur, ehe man zum Verfassungsgericht marschiert, sollte man doch mindestens mal realisieren, dass man sich gegen die Entscheidung überhaupt nicht gewehrt hat. Man wird also gar nicht zu irgend etwas Materiellrechtlichem kommen. Frist verbaselt, Ende der Fahnenstange erreicht.
wirdwerden
ZitatEs geht ihm ums Prinzip um klären zu lassen ob, bei gewissen gegebenen Voraussetzungen, ein Teilnahmerecht besteht oder nicht. :
Die Klärung wird er aber nicht bekommen, da so eine Verfassungsbeschwerde, wie sie hier geplant wird regelmäßig ohne nähere Begründung wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit abgelehnt wird (§ 93d Abs. 1 Satz 2 BVerfGG).
Völlig korrekt. Es hat ja auch niemand gesagt, dass es sinnvoll sei was er anstrebt.
Im Gegenteil, das kann sogar teuer für ihn werden. Das scheint er in Kauf nehmen zu wollen.
Erinnert mich irgendwie an den Typen aus la Mancha.
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass die ganze Sache noch abwegiger ist. Er bekommt einen Bescheid, wehrt sich nicht gegen diesen Bescheid, was er hätte tun müssen, und will dann gegen einen anderen Bescheid vorgehen, weil da das Rechtsmittel ausgeschöpft ist mit dem Streitgegenstand aus dem Ursprungsbescheid. Schon dolle.
wirdwerden
Ich lese da in # 7
Zitat:Im Beschluss sah das Gericht den wichtigen Grund darin, dass das Ordnungsamt beschlossen hat, dass aufgrund der Corona-Situation und zur Kontaktvermeidung, im Gegensatz zu den Vorjahren, keine persönliche Verteilung der freien und nicht bezogenen Plätze erfolgt und diese frei bleiben sollen.
Danach gab es für die Platzvergabe einem Zeitpunkt als die Corona-Situation noch günstig war.
Danach hat sich die Situation aber maßgebend so verändert, daß das Ordnungsamt beschlossen hat nur die schon zugesagten Plätze zu dulden und an nicht angemeldete Teilnehmer "keine Verteilung der freien und nicht bezogenen Plätze" mehr vorzunehmen, vielmehr sollten diese frei bleiben.
Ursache war also eigentlich die fehlende rechtzeitige Platzanmeldung und damit der Wegfall des nötigen Zugriffs auf nicht bezogene Plätze. Diese insoweit von dem Ordnungsamt beschlossene Einschränkung kann man nicht als grundrechtswidrig ansehen. Ich sehe da keine Verletzung von Grundrechten.
@ Spezi: um den Bescheid geht es doch gar nicht. Dagegen hat er sich doch gar nicht gewehrt, also alle Rechtsbehelfe/Rechtsmittel ausgeschlpft.
wirdwerden
Ich beziehe mich nur auf die aktuelle Rechtslage:
Der Betroffende muss im Rahmen der Subsidiarität grundsätzlich erstmal alle nach Lage ihm prozessioalen Möglichkeit vor einer Verfassungsbeschwerde zu egreifen u.a damit gemeint ist der Durchgang mit allen Instanzen AG, LG, OLG bis zum Bundesgerichthof bzw das Landesverfassungericht des Landes , das soll erwirken das eventuell eine Korrektur der Grundrechtsverletzung stattfinden kann, aber auch den Vorbehalt einer Abhilfe über anderwertigen prozessioalen Maßnahmen vorsieht. Das heisst es müssen zunächst Berufung und Revsion eingelegt diese ganzen Schritte.
Außerdem muss der Entscheidung für eine Anahme einer Verfassungsbeschwerde entweder Sie verfassungsrechtlicher Bedenken hat, oder wenn sie gegen zur Durchsetzung der Grundrechte aus Art 20, 33, 38, 101, 103 und 104 GG angezeigt ist, oder durch eine Zurückweisung einer gerichtlichen Entscheidung dadurch schwere Nachteile hat.
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