Hallo an Alle
Ich habe eine grundsätzliche Frage zum Thema Kindesunterhalt:
Nach §1606 BGB ist es so, dass der Elternteil, beidem die Kinder nicht wohnen, zum Barunterhalt verpflichtet ist. Dies ist auch soweit ganz ok. Aber wenn der Elternteil, bei dem die Kinder leben, vollzeit arbeiten geht, werden diese Einkünfte überhaupt nicht für den Kindesunterhalt berücksichtigt. Natürlich hat dieser Elternteil die gesamte Zeit die Betreuung der Kinder was natürlich berücksichtigt werden muss. Aber warum bleibt das Einkommen gänzlichst unberücksichtigt?
Wir leben heute in einer Gesellschaft, in dem in den Familien beide Arbeiten gehen. Aber nach einer Trennung wird die gesamte Last, Geld zu verdienen, nur einen Elternteil zugemutet. Das Motto "Einer Verdient - Einer Erzieht" ist längst überholt. Und so stelle ich mit die Frage, ob eine Verfassungsklage gegen die Regelung zur Berechnung des Kindesunterhalts wegen des Verstoßes gegen Art. 3, Abs. 2 GG, gerade unter Berücksichtigung, dass Einkommen beim erziehenden Elternteil nicht berücksichtigt werden, Erfolg hat.
Viele Grüße
Bettina