Verjährungsfrist Grundsteuer

19. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
zauber_123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährungsfrist Grundsteuer

lt. bescheid der kommune galten seit 22.09.98 neue berechnungseinheiten die aber bis dato nie als bescheid in rechnung gestellt wurden. mit bescheid vom 16.11.2005 will die kommune nun nachforderungen zum o.g. bescheid aus 98 für die jahre 2001 bis 2005 stellen.
muß ich die zahlung leisten oder ist die verjährung schon eingetreten ?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
kdw
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 29x hilfreich)

Hallo,
ich nehme mal an Sie meinen den Grundsteuermeßbescheid.
Mit dem Hinweis auf ein anhängiges Verfahren beim BverfG mit Az1 BvR 1644/05 sollten Sie Einspruch gegen den Bescheid und das Ruhen des Verfahrens beantragen.Ist der GStMB bestandskräftig so stellen Sie einen Antrag auf Aufhebung des Meßbescheides bis zum Abschluß des Verfahrens.

öffentliche rechtliche Forderungen lassen sich indes schwer in Verjährung einordnen,so soll es schon vorgekommen sein das man festgestellt hat das zb Ausbaubeiträge von vor 20 Jahren dem neuen Käufer der 2 Jahre dieses Grundstück besitzt aufgebürdet hat.

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