Handelt es sich hier um eine Versammlung nach Art. 8 GG
Redner steht im Stadtpark und wettert gegen kommunal Politik
Eine Gruppe von etwa 15 Passanten, deren Zusammensetzung ständig wechselte, war im Laufe der Zeit stehen geblieben, und hörten Ihm teils amüsiert, teil zustimmend zu, Spaziergänger wurden nicht belästigt.
a; handelt es sich hier um eine Versammlung nach Art. 88 GG
b; auf welche Grundrechte könnten sich die Passanten
bei einer Auflösung berufen?
ich weiß klingt doof aber evtl weiß ja jemand Rat
Gruß
Flo
Versammlung ja oder nein
Grundrechte verletzt?
Grundrechte verletzt?
IMO ist VersammlG hier nicht einschlägig.
Entsprechend kann die Polizei ganz normale Platzverbote aussprechen.
Wollten sich die Versammelten auf Art. 8 GG
berufen, würden sie auch unter VersammlG fallen, was für den "Veranstalter" (hier wohl der Redner) übel werden könnte, wenn er die Versammlung nicht angemeldet hat...
Der Schutzbereich des Artikel 8 dürfte hier nicht eröffnet sein.
Nach dem GG ist eine Versammlung eine Zusammenkunft von Deutschen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck. Eine bloße Ansammlung von Menschen ist daher keine Versammlung i.S.d. Art. 8 Abs. 1 GG
.
Da der Redner und die (jeder für sich allein eintreffenden und wieder gehenden) Zuhörer keinen gemeinsamen Zweck verfolgen dürften
quote:
15 Passanten , deren Zusammensetzung ständig wechselte, war im Laufe der Zeit stehen geblieben, und hörten Ihm teils amüsiert, teil zustimmend zu
gibt es hier auch keinen Schutz über Art. 8 GG .
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