Versammlung ja oder nein

16. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Flori72
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Versammlung ja oder nein

Handelt es sich hier um eine Versammlung nach Art. 8 GG

Redner steht im Stadtpark und wettert gegen kommunal Politik

Eine Gruppe von etwa 15 Passanten, deren Zusammensetzung ständig wechselte, war im Laufe der Zeit stehen geblieben, und hörten Ihm teils amüsiert, teil zustimmend zu, Spaziergänger wurden nicht belästigt.

a; handelt es sich hier um eine Versammlung nach Art. 88 GG
b; auf welche Grundrechte könnten sich die Passanten bei einer Auflösung berufen?

ich weiß klingt doof aber evtl weiß ja jemand Rat

Gruß
Flo

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

IMO ist VersammlG hier nicht einschlägig.

Entsprechend kann die Polizei ganz normale Platzverbote aussprechen.

Wollten sich die Versammelten auf Art. 8 GG berufen, würden sie auch unter VersammlG fallen, was für den "Veranstalter" (hier wohl der Redner) übel werden könnte, wenn er die Versammlung nicht angemeldet hat...

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#2
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Der Schutzbereich des Artikel 8 dürfte hier nicht eröffnet sein.

Nach dem GG ist eine Versammlung eine Zusammenkunft von Deutschen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck. Eine bloße Ansammlung von Menschen ist daher keine Versammlung i.S.d. Art. 8 Abs. 1 GG .

Da der Redner und die (jeder für sich allein eintreffenden und wieder gehenden) Zuhörer keinen gemeinsamen Zweck verfolgen dürften

quote:
15 Passanten , deren Zusammensetzung ständig wechselte, war im Laufe der Zeit stehen geblieben, und hörten Ihm teils amüsiert, teil zustimmend zu


gibt es hier auch keinen Schutz über Art. 8 GG .

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