Verstößt die post gegen das grundgesetz?

24. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Lucaser
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Verstößt die post gegen das grundgesetz?

Hallo leute. Zunächst vorweg: ich find es klasse, dass die mitarbeiter der post streiken. Klar bleiben da dann aber die Sendungen im paketzentrum liegen. Jedoch verwehrt die ppst den zutritt zu den paketzentren. Man darf sein paket also nicht abholen. Im grundgesetz artikel 5 steht geschrieben, dass jeser das recht hat seine meinung in bild wort und schrift frei zu äußern. Also habe ich doch eigentlich das recht, an mein paket heranzukommen, weil ich ja weiß dass es dort noch längere Zeit bleiben wird. Wie seht ihr das?

Lg lucas

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32922 Beiträge, 17283x hilfreich)

Das hat mit der Meinungsfreiheit nicht das Geringste zu tun. Wo ist denn dadurch, daß Sie an Ihr Paket nicht rankommen, eingeschränkt?

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5549 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat:
Im grundgesetz artikel 5 steht geschrieben, dass jeser das recht hat seine meinung in bild wort und schrift frei zu äußern. Also habe ich doch eigentlich das recht, an mein paket heranzukommen


Diesen Gedankenschritt musst du aber dann doch mal etwas genauer erläutern.

Du darfst offen kund tun, dass du den Streik toll findest. Du darfst auch offen sagen, das der Streik komplett bescheuert ist. Das darfst du schreiben, rufen oder malen.

Aber wie kommst du auf die Idee, dass du deswegen in das Paketzentrum gehen darfst????

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Und was das Grundgesetz damit zu tun hat? Wieso es zwischen Post und Bürger zur Anwendung kommt?

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lucaser
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Mal angenommen, jemand wollte mir seine Meinung per Post mitteilen. Die post verweigert mir aber den Zugang. Dann hat die Post auch was mit dem Grundgesetz zu tun. Jeder hat doch mit dem Grundgesetz zu tun... Ohne hätten wir gar keine Gesellschaft. Also kommt auch zwischen Post und Bürger das Grundgesetz zur Geltung. Oder darf eine juristische Person gegen das GG verstoßen?

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#5
 Von 
Ed Wood
Status:
Schüler
(349 Beiträge, 249x hilfreich)

Das Grundgesetz regelt das Rechtsverhältnis zwischen Staat und Bürger.

Nun bist du zwar ein Bürger - aber ist die Post der Staat?

Jetzt klingelts aber, oder? ;)

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120366 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat:
Verstößt die post gegen das grundgesetz?

Nein



Zitat:
Mal angenommen, jemand wollte mir seine Meinung per Post mitteilen. Die post verweigert mir aber den Zugang.

Dann konnte er dennoch seine Meinung in Bild, Wort und Schrift frei äußern ohne das ihn einer daran gehindert hat.
Das das von ihm gewählte Medium der Mitteilung temporär oder dauerhat ungeeignet ist, fällt in seinen Risikobereich.



Desweiteren regelt das Grundgesetz unter anderem die Rechtsverhältnisde zwischen Staat und Bürger und nicht zwischen Privatunternehmen und Bürgern.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Gredo
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 45x hilfreich)

Nein, leider kannst du der Post damit nicht beikommen. ;)
Du kannst dich weiter in Bild, (Wort) und Schrift frei äußern, nur ausgeliefert wird es nicht :grins:

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#8
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Ne, die Post kann nicht dagegen verstoßen. Generell muss man sich jedoch fragen, wie es sich bei der Bundesregierung verhält. Denn das Eigentum ist nach Art 14 GG geschützt. Jetzt finde ich nichts, was die Post dazu ermächtigt, ewig über das fremde Eigentum verfügen zu dürfen.

Gleichzeitig finde ich im Art 73 GG, dass die BRD für die Gesetze zuständig ist. Sie hat selbst die Grundversorgung normiert. Diese Grundversorgung ist zur Zeit nicht gewährleistet. Dies müsste dann jedoch von Deutschland eingefordert werden und nicht von der Post. Richtige Adresse hier ist die Bundes Netz Agentur.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120366 Beiträge, 39881x hilfreich)

Da ist nur die Frage was kann der Staat machen?

Wenn keiner da ist der die Briefe & Pakete sortiert/beartbeitet dann ist halt keiner da.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Da ist nur die Frage was kann der Staat machen?


Ach, Lifeguard mit seinen merkwürdigen Posttheorien wird sicher verlangen, daß der Staat nicht streikberechtigte Sonderpostbeamte einstellt, die ihm seine Pakete bringen...

Zitat:
Jetzt finde ich nichts, was die Post dazu ermächtigt, ewig über das fremde Eigentum verfügen zu dürfen.


Du kannst die Post ja auf Herausgabe verklagen. Aber auch nur als Absender, denn dem Empfänger wurde das Eigentum ja noch nicht verschafft.
Da aber wohl kein Streik so lange dauern wird wie das Verfahren, selbst bei einer Einstweiligen Verfügung, ist das wohl eine rein akademische Diskussion. Einen Unterlassungsanspruch (gegen zukünftige Handlungen) gegen die Post wird man auch nicht bekommen, weil das Gericht das Eigentumsrecht (genauer: die zeitweilige Einschränkung) gegen das (faktische) Streikrecht abwägen wird. Dann kommt sicherlich wieder Art. 14 II S. 1 GG ins Spiel. Das Streikrecht wäre faktisch hinüber, wenn die erste Klagewelle gegen die Post diese ruinieren würde.

Zitat:
Sie hat selbst die Grundversorgung normiert.


Wo?

Zitat:
Dies müsste dann jedoch von Deutschland eingefordert werden


Die Argumentationskette für die Rechtsgrundlage hätte ich doch gerne noch mal komplett. Woraus ergibt sich ein Anspruch auf Versorgung mit Post gegen den Staat?
Mit solchen absurden Konstruktionen könnte man gegen fast alles klagen, z.B. auch gegen die Autobahnmaut, weil diese auch DHL trifft, wodurch DHL die Preise erhöht, wodurch du am Versenden von Post gehindert wirst, weil du kein Geld hast. Oder gegen Steuererhöhungen (die dich sowohl direkt wie mittelbar daran hindern, Post zu verschicken oder zu bekommen) :P

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#11
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

W

Zitat:
enn keiner da ist der die Briefe & Pakete sortiert/beartbeitet dann ist halt keiner da.

Genau, nur wurde bereits durch den Kunden ein Endgeld für dessen Bearbeitung ( Sortieren, Transport, Zustellung...) bezahlt.
Das freut natürlich die Postangestellten, da dadurch ihre Arbeitsplätze gesichert werden. Aber...was machen die...? Streiken für was eigentlich? Die Kollegen haben doch ihre Arbeitsverträge mit den gegenwärtigen Konditionen unterschrieben... hätten sie nicht machen müssen, keine hat sie gezwungen.
Richtigerweise wäre es, wenn überhaupt keine Sendung aufgegeben werden hätte können wegen des absehbaren Streikes der Kollegen von der Post.
Ich persönlich finde es unmöglich und werde wie tausend andere auch in Zukunft die Post meiden, da dass Vertrauen zu diesen gebrochen ist, so mal die letzte Preiserhöhung ganz schön happig war.
Eines haben die auch vergessen... ihr Monopol was die Zustellung von Briefen und Paketen ist, existiert nicht mehr. Gut so...

Hat zwar nichts mit dem eigentliche Thema zu tun... bin aber stinke Sauer, da ich als Kleingewerbe-Händler schon 4 Nachsendungen an Kunden, welche schon knapp 14. Tage auf ihre Ware warten, schicken mußte ( diesesmal mit einem zuverlässigeren Zustellunternehmen).

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120366 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat:
Genau, nur wurde bereits durch den Kunden ein Endgeld für dessen Bearbeitung ( Sortieren, Transport, Zustellung...) bezahlt.

Das erfolgt ja. Nur halt langsamer. Zustellzeiten werden bei Normlapost nicht garantiert

Wer auf verlässliche Zustellung angewiesen ist, nimmt die Versandformen mit Zustellgarantie.



Zitat:
bin aber stinke Sauer, da ich als Kleingewerbe-Händler schon 4 Nachsendungen an Kunden, welche schon knapp 14. Tage auf ihre Ware warten, schicken mußte

War ja nun lage genug angekündigt. Wenn man sich da als Unternehmer nicht darauf einstellt, sollte auf sich selbst schimpfen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Ich verstehe den Unmut und das Gemecker über die Post nicht.

Streikt die Post? Nein.
Hat die Post zum Streik aufgerufen? Nein.
Beschwert euch bei Verdi ;)

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Lucaser
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Das Grundgesetz gilt ja wohl auch für Post und Bürger. "Die Würde des menschen ist unantastbar" Wenn nun ein Postmitarbeiter mich beleidigt, darf er das also, weil mich nur ein Beamter nicht beleidigen darf, laut GG?


um mal den Bogen zurückzuspannen. Wenn die das in den Paketzentren auf Grund von Personalmangel nicht bearbeitet bekommen, ist das okay. ABER Ich habe ja wohl dann ein Recht darauf, meine Sendung einzuholen? PERSÖNLICH. Aber dies wird einem ja verweigert.

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120366 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat:
Das Grundgesetz gilt ja wohl auch für Post und Bürger.

=> NEIN <=



Zitat:
Wenn nun ein Postmitarbeiter mich beleidigt, darf er das also, weil mich nur ein Beamter nicht beleidigen darf, laut GG?

Der Satz ergibt nicht wirklich Sinn ...



Zitat:
ABER Ich habe ja wohl dann ein Recht darauf, meine Sendung einzuholen? PERSÖNLICH. Aber dies wird einem ja verweigert.

Allein, es fehlt die Rechtsgrundlage dafür ...




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