Verurteilung gegen andere Gesetz möglich?

10. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Jumpel
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 17x hilfreich)
Verurteilung gegen andere Gesetz möglich?

Hallo allerseits,

ich habe mal eine Frage.

In einer Unterhaltssache möchte mich die Gegenseite zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichten lassen.
Ich sei zur Erzielung von Einkommen verpflichtet.
Nach den Steuerrechtlichen Gesetzen unterliege ich aber der "freiwilligen Veranlagung".

Wenn ich jetzt verpflichtet werden sollte eine Einkommenssteuererklärung abzugeben, würde man mir das Recht auf "freiwillige Veranlagung" aberkennen!

Gibt es Regelungen, die besagen wie hier zu verfahren ist?


Danke,
Jumpel

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

quote:
möchte mich die Gegenseite zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichten lassen


Das kann ja so nicht ganz stimmen. Ist es nicht eher so, daß man von dir einen Einkommensnachweis verlangt? Von der Abgabe einer ESE hat die Gegenseite doch gar nichts, die geht ja von dir ans Finanzamt...

quote:
Ich sei zur Erzielung von Einkommen verpflichtet.


Das ist bei Unterhaltspflichtigen auch (grob gesagt) so korrekt.

quote:
Wenn ich jetzt verpflichtet werden sollte eine Einkommenssteuererklärung abzugeben, würde man mir das Recht auf "freiwillige Veranlagung" aberkennen!


Es ist dogmatisch durchaus nicht ungewöhnlich, daß dich ein Gesetz (oder ein Urteil) zu etwas verpflichtet, wozu du aus einem anderen Gesetz nicht verpflichtet wärst.
Wenn ein Gesetz sagt "Rothaarige müssen X, Brünette dürfen X, können aber auch Y", dann kann trotzdem ein Urteil (oder ein anderes Gesetz) eine Brünette zu X verpflichten. Denn das Gesetz sagt ja nicht "Brünette müssen nicht X, niemals nie nicht und unter keinen Umständen, egal was woanders steht".

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#2
 Von 
Jumpel
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo,

das ist auch richtig.
Ich wurde Aufgefordert Einkommensnachweise vorzulegen, was ich auch machte.
Eine Einkommenssteuererklärung habe ich nicht abgegeben und kann so keinen Einkommenssteuerbescheid vorlegen.

Nun unterstellt die Gegenseite, ich könnte durch Abgabe einer Steuererklärung weitere Einkünfte erzielen und würde dadurch in eine höhere Einkommensgruppe eingestuft werden können.

Somit sollte dann auch mehr Unterhalt gezahlt werden.

Ich habe es Anfang letzten Jahres überschlaglich versucht.
Die ermittelte Erstattung wären zw. 100 und 150 €.
Wenn man sich in Grenzbereich zwischen zwei Einkommensstufen befindet könnte es tatsachlich dazu kommen das man eine Stufe höher eingestuft wird.
Man hat den ganzen Aufwand, bekommt 100 € und muß dafür ggf. 300 € mehr abdrücken.

Das paßt irgendwo nicht!


Grüßen,
Jumpel

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

quote:
Nun unterstellt die Gegenseite, ich könnte durch Abgabe einer Steuererklärung weitere Einkünfte erzielen und würde dadurch in eine höhere Einkommensgruppe eingestuft werden können.


Ah, jetzt verstehe ich die Logik. Das könnte man in der Tat so sehen.

quote:
Man hat den ganzen Aufwand, bekommt 100 € und muß dafür ggf. 300 € mehr abdrücken.


Wenn es effektiv ein Minus wäre, würde es ja nicht dein Einkommen erhöhen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12314.06.2010 09:45:31
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 10x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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