Hallo, habe heute ein Brief von der Polizeit erhalten und ich wüsste gerne um was es geht. Steht § 263 StGB
nur für Sozialleistungsbetrug? Denn ich bin mir dessen nichts schuldig.
Brief:
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VORLADUNG
Sehr geehrte Frau ****,
die Polizei ermittelt zurzeit gegen Sie
wegen folgender Straftat
Betrug gemäß § 263 StGB
Vorladung Polizei §263 StGB ???????HILFE
17. Dezember 2009
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Frage vom 17. Dezember 2009 | 12:33
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung Polizei §263 StGB ???????HILFE
Grundrechte verletzt?
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#1
Antwort vom 17. Dezember 2009 | 12:38
Von
Status: Unparteiischer (9545 Beiträge, 2343x hilfreich)
Das hat nichts mit dem Grundgesetz zu tun.
Aber strafrechtlich ist zu sagen, dass es sich bei dem § 263 ganz allgemein um Betrug handelt. Der Paragraph ist aber natürlich auch bei Sozialhilfebetrug anwendbar.
Wenn Du den Beitrag im Forum Strafrecht nochmal stellst und den in rede stehenden sachverhalt etwas detaillierter schilderst, kann auch eine Bewertung vorgenommen werden.
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"justice"
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