Vormundschaft für einen Behinderten

16. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Lonia
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 5x hilfreich)
Vormundschaft für einen Behinderten

wem untersteht eigentlich ein Richter für Vormundschaftsachen für Behinderte. Ich bin als Angehörige mit einem Problem an diesen Mann herangetreten u. wurde ziemlich barsch abgefertigt. Es ging dabei die Gesundheit des Behinderten, der mir sehr viel bedeutet hat. Ich würde mich gern an die zuständige übergeordnete Stelle wenden. Liege ich richtig damit, dass er die Verantwortung hat, dem nachzugehen wenn es sonst das Wohl u. die Gesundheit dieses Menschen beeinträchtigt?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Persönliches Fehlverhalten eines Richters kann per Dienstaufsichtsbeschwerde bei der zugehörigen Dienstaufsicht (in der Regel: Gerichtspräsidium) gerügt werden.

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Was wolten Sie denn von dem Richter? Man kann ja nicht 'einfach so' die Dienste eines Richters in Anspruch nehmen.

Wollten Sie eine Klage einreichen?
Wollten Sie eine einstweilige Verfügung erwirken?
Sollte in einem Verfahren ein Beweisantrag gestellt werden?
Gibt es ein laufendes Verfahren?

Einfach so 'an den Richter herantreten' gibt es nicht, jedenfalls nicht in einem Verfahren. Unter Umständen darf sich der Richter gar nicht 'außer der Reihe' mit Ihnen beschäftigen, sonst kommt die Gegenseite schnell mit einem Befangenheitsantrag.

Vielleicht sollten Sie erstmal die ganze Geschichte erzählen. Dann können wir Ihnen vielleicht sogar sagen, ob eine Dienstaufsichtsbeschwerde Sinn macht oder nicht.

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