Warum keine 20 Std Gemeinnützige Zwangsarbeit für Hartz4 bzw Sozialhilfe

10. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)
Warum keine 20 Std Gemeinnützige Zwangsarbeit für Hartz4 bzw Sozialhilfe

Irgendwo hab ich mal gelesen, man kann keinen Hartz IV er zwangsweise zu Gemeinnütziger Arbeit heranziehen, weil dies gegen die Grundrechte geht.

Nun ja, wenn ich meine Steuern nicht bezahle, lande ich dafür im Gefängnis.
Um die Steuern zu finanzieren, arbeite ich täglich bischen mehr als 4 Std. Zumindest empfinde ich es so, weil das Geld, was ich dem Finanzamt überweise bekomm ich nicht dafür Geschenkt, daß ich so ein lieber Mensch bin.

Also wo ist da die Gleichbehandlung?

Kann man nicht folgendes Modell durchsetzen, bzw welche Verfassungsmäßigen Hürden gebe es.

Kinder bekommen 3 Mahlzeiten täglich in der Schule. (So wäre auch sichergestellt, daß das Kindergeld für bedürftige Kinder nicht von den Eltern in flüßige Nahrung, bzw gasförmige Appetitzügler umgesetzt wird)
Die Erwachsenen müßen morgens um 7 zu einer zentralen. Dort werden einfache gemeinnützige aufgaben vergeben wie, mach den Park sauber, kehr den Platz etc.
Vor Arbeitsaufnahme wird noch ein Frühstück verabreicht.
Jeder Auftrag sollte in 3 - 4 Std erfüllbar sein.
Wird der Auftrag ausgeführt, bekommt man Mittags Lebensgeld (Geld, was nur für Lebensnotwendige Güter wie Lebensmittel und Kleidung ausgegeben werden kann)
Wenn man sich bemüht, wird dies vermerkt und man bekommt auch noch echte Euros, mit denen man sich auch Luxusgüter zulegen kann.

Grundrechte verletzt?

Grundrechte verletzt?

Ein erfahrener Anwalt für Grundrechte gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt für Grundrechte gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leon6
Status:
Schüler
(348 Beiträge, 187x hilfreich)

quote:
Also wo ist da die Gleichbehandlung? ... bzw welche Verfassungsmäßigen Hürden gebe es.


Da braucht man garnicht die Verfassung strapazieren, es geht aus vielen anderen rechtlichen Gründen nicht. Aus mathematischen Gründen funktioniert der Vergleich ebenfalls nicht und unter Steuergerechtigkeitsgesichtspunkten schon garnicht.



0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Paragraphen, Begründung? Oder einfach nur das Gefühl, es gibt ein Recht auf Faulheit?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Also wo ist da die Gleichbehandlung?

Gleiches ist gleich zu behandeln, Ungleiches kann ungleich behandelt werden. Der Gleichheitsgrundsatz ist leider nicht das Totschlagsargument, als das er immer benutzt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Also wenn jeder Arbeitende 50% seiner Abeitszeit (20Std/Woche) dafür aufwendet Steuern und Sozialabgaben zu leisten; warum kann das von einem Erwerbslosen nicht verlangt werden?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Wir müßen das ding ja nicht zwangsarbeit nennen. Wir können das ganze ja genausoschon verpackt ausgestallten, wie bei Selbsständigen.

Wenn ich keine Steuern zahlen müßte, könnte ich im Juni mit dem Arbeiten aufhören, und hätte ein Angenehmes leben.
So muss ich bis Dez arbeiten.
Somit ist 50% meiner Arbeitszeit Zwangsarbeit.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Wenn Sie denken, dass die Idee so gut ist sollten Sie auf folgenden Link klicken und die Idee dort einreichen:

http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/onlinepet/index.html

Nach ein Paar Monaten erhalten Sie dann eine ausführliche Begründung, warum so etwas nicht gemacht wird.

-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.148 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen