Was sagt Artikel 47 im Grundgesetz?

11. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
aek
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Was sagt Artikel 47 im Grundgesetz?

Hallo,

bitte um eine kleine Hilfe.

Was bedeutet Zeugnisverweigerungsrecht und in was für einem zusammenhang es mit Artikel 47 im Grundgesetz steht.

Bedanke mich rechtherzlich im Voraus.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Ein Zeuge ist verpflichtet, vor Gericht wahrheitsgemäß auszusagen. das gilt nur dann nicht, wenn er ein zeugnisverweigerungsrecht hat, er also berechtigt ist, die Aussage (das Zeugnis) zu verweigern.

Ein solches Zeugnisverweigerungsrecht haben z.B. Angehörige oder bestimmte Berufsgruppen, wie etwa Rechtsanwälte, Ärzte, Priester und eben auch Bundestagsabgeordnete.

Man muss jetzt aber noch unterscheiden, wann ein Zeuge aussagen muss, wann er frei entscheiden kann, ob er aussagt oder nicht, oder aber wann er überhaupt nicht aussagen darf.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Hi,

so ist es. Und geregelt ist das in den §§ 52-55 der StPO . Art. 47 regelt das ja nur für Bundestagsabgeordnete.

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
aek
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Ah okay, und Artikel 47 im GG sagt, dass der Abgeordnete das Recht hat das Zeugnis zu verweigern?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
aek
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Bedanke mich für die Antworten.

LG und einen schönen Abend noch.

1x Hilfreiche Antwort

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