Guten Morgen,
ich würde gerne wissen was die Polizei alles mit einem machen kann. Also soviel ich weiß muss man Vorladungen nicht wahrnehmen. Aber muss ich Polizisten wenn ich mich einfach in der Öffentlichkeit aufhalte den Ausweis zeigen? Bei was können sie mich auf die Wache mitnehmen? Wann dürfen sie mich anfassen, mein Gepäck durchsuchen?
Gibt es da eine Auflistung, ich wäre gerne informiert was rechtens ist und was nicht.
Gruß midusian
Wieviel Rechte hat die Polizei?
Grundrechte verletzt?
Grundrechte verletzt?
Es gibt verschiedene Gesetze, in denen geregelt ist, was die Polizei darf. Zum einen das jeweilige Polizeigesetz des Landes/Bundes, zum anderen die Strafprozessordnung. Daneben noch weitere Spezialgesetze.
Für den Anfang würde ich das Polizeigesetz empfehlen, z.B. hier die Befugnisse in Bayern:
http://www.polizei.bayern.de/news/recht/index.html/5477
.
--- editiert vom Admin
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Okay vielen Dank,
schade sieht wohl so aus das man sich fast alles gefallen lassen muss, kann man da ja wieder mit Verdacht begründen :-(
Ist das überall in Europa so? Wie sieht das in Schweden aus? Weis da jemand was?
Gruss
Also ich glaube kaum, dass es irgendwo auf der Welt ein so "mildes" Polizei- und Rechtssystem gibt wie hier.
[achtung überspritze Darstellung]
Geh' irgendwo nach Russland, da wirste erstmal kleingeprügelt, dann werden fragen gestellt.
Richtung ferner Westen bekommste gleich mal ein ganzes Überwachungsteam vor's Haus gestellt bzw. gleich in eine Geheimanlage zum Verhör.
Bei den Arrabern wirste gesteinigt, wenn du nur was falsches sagst und im fernen Osten entweder erschossen oder lebenslänglich weggesperrt.
Ich bin kein Grünweiß-Fan, aber die können einem schon Leid tun... Müssen sich von Hippies / Hooligans anspucken anspucken lassen und der EInbrecher gewinnt im Prozess gegen den Hausbesitzer, weil er in dessen Haus die Treppe runter gefallen ist.
In diesem etwas ironischen Sinne
...soweit zum Nichtwahrnehmen von Polizeivorladungen/ Polizeigesetz von Niedersachsen:
§ 16
Vorladung
(1) Die Verwaltungsbehörden und die Polizei können eine Person schriftlich oder mündlich vorladen, um sie nach § 12 zu befragen oder wenn dies zur Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen erforderlich ist.
(2) 1Bei der Vorladung soll deren Grund angegeben werden. 2Bei der Festsetzung des Zeitpunkts soll auf den Beruf und die sonstigen Lebensverhältnisse der betroffenen Person Rücksicht genommen werden.
(3) Leistet eine Person der Vorladung ohne hinreichenden Grund keine Folge, so kann sie mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden,
wenn ihre Angaben zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit erforderlich sind oder
wenn erkennungsdienstliche Maßnahmen durchgeführt werden sollen.
(4) Das Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen ist auf die darin genannten Personen entsprechend anzuwenden, wenn diese nach Absatz 1 vorgeladen oder herangezogen werden.
-----------------
" "
lieber Freunde ;
in keine andere Europeisches Land ist die Polizei so mächtigund auch so arrogant -
wie in Deutschland was ich ihnnen empfhele ist fragen Sie immer nach der Name der Polizist den Sie zu tun haben und eventuell machen Sie eine
Beschwerde - jeder Polizist beginnt dann sich angemessen ( kORREKT ) zu verhalten-
--- editiert vom Admin
Das stimmt . Es gibt vor Prozessen absprachen zwischen Richter und gegnerischem Anwalt , im Strafprozess !
Ein Polizist der als wichtiger , weil einziger Zeuge geladen war erschient beim Gerichtsprozess ohne Grund nicht . Dies blieb auch ohne Folgen !
Um auf die ursprüngliche Frage zurück zu kommen . Die Polizei darf die Personalien verlangen wenn etwas gegen ihn vorliegt oder im Rahmen einer (Raster)Fahndung . Aus Neugierde oder Wichtigtuerei oder um die Daten an Jounalisten oder Bekannte weiter zu geben , nicht .
Ich weiß aber das die sich in der Praxis sehr viel herausnehmen . In Düsseldorf ist die Polizei sehr faul , was manchmal ein Vorteil ist .Leider sind die auch sehr korrupt .Und da wird es für den Bürger unangenehm da keine Rechtssicherheit mehr gegeben ist .
Die Polizei "Dein Freund und Helfer" ist in jeder deutschen Stadt Machtbesessen.Sie mißbraucht nicht selten Ihre Position(Amtsmißbrauch)wogegen aber auch keine Beschwerde hilft.Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
Recht bekommst Du eh nicht, denn die sind meist zu zweit ,sodass Dir kein Glauben geschenkt wird.
*gähn* blah... blubb... *schnarch*
toller Beitrag, Mareike
Dito. Selten so undifferenziertes pauschalisierendes Geseiere gelesen.
Auch so
***lieber Freunde ;
in keine andere Europeisches Land ist die Polizei so mächtigund auch so arrogant -
wie in Deutschland was ich ihnnen empfhele ist fragen Sie immer nach der Name der Polizist den Sie zu tun haben und eventuell machen Sie eine
Beschwerde - jeder Polizist beginnt dann sich angemessen ( kORREKT ) zu verhalten-
von gerechte - 16.11.2007 00:59:17
****
Ist motar jetzt undercover hier aufgetaucht?
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
mein Gott habt ihr Probleme...wir sind schon ein fürchterlicher Polizeistaat, täglich werden Unschuldige niedergeknüppelt, die Gefängnisse sind voll mit Unschuldigen und der normale Bürger wird bespitzelt wo es nur geht...
Verhalte Dich so, wie Du, wenn die Polizei Dich vorläd, wünschen wirst, gelebt zu haben.
Das ist alles!
Und dafür nen alten Thread hochgeholt, ganz super, wirklich...
also:
wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass eine Person als tatverdächtig gilt, kann die Polizei eine Person festhalten und die Personalien ermitteln.
Hier könnte man, wenn man nickelig ist, den Polizisten auffordern, seinen Dienstausweis vorzuzeiegen. Diesen führen die meisten mit sich.
Aber auch du oder ich sind dazu ermächtigt eine Person festzuhalten:
§ 127 StPO
- Vorläufige Festnahme:
Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht
verdächtigt ist oder seine Persönlichkeit nicht sofort festgestellt werden kann,
Jedermann befugt, ihn auch ohne richterlichen Befehl vorläufig festzunehmen.
Sollte jemand von der Polizei willkürlich festgehalten werden oder ä., so würde ich, auch wenn es ohne Erfolgsaussichten ist, eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Führungsstelle einreichen.
--- editiert vom Admin
toller Beitrag Ali Baba. tatsächlich ist es so, dass es schon mal vorkommt, dass einige PB keinen Diesntausweis mit sich führen, weil sie sich auf ihre Uniform verlassen.
Also deinem Status enspricht dein Beitrag nicht.
--- editiert vom Admin
Er darf in diesem Moment seinen Dienst als Polizeibeamter nicht ausüben, weil, wie du schon richtig feststellst, die Uniform leicht für jedermann zu bekommen ist.
ABer ich nehme an, dass du es als Philo besser wissen dürftes.
> Er darf in diesem Moment seinen Dienst als Polizeibeamter nicht ausüben
Das ist natürlich Unfug. Nichts verbietet ihm, seinen Dienst auszuführen, auch wenn er sich nicht ausweisen kann oder will. Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.
Ggfs. hat es disziplinarrechtliche Konsequenzen und ggfs. muß der Bürger, der sich einer Maßnahme widersetzt, dann nicht mit Konsequenzen rechnen, wenn er begründeten (!) Zweifel hat, daß sein Gegenüber Polizist ist.
Dadurch werden aber polizeiliche Maßnahmen weder unrechtmäßig noch unwirksam noch (bei Beweismittelermittlung) gerichtlich nicht verwendbar.
Ein Polizist darf seinen Diesnt nicht ausüben, wenn er sich nicht ausweisen kann. Es sei denn " Gefahr in Verzug".
Wenn Gefahr in Verzug, dann kann JEDERMANN eingreifen. Auch der, der eine Polizeiuniform trägt.
> Ein Polizist darf seinen Diesnt nicht ausüben, wenn er sich nicht ausweisen kann
Bitte wiederhole keinen Blödsinn, ohne weitere Argumente zu bringen. Aus welchem Gesetz oder welcher Dienstvorschrift ergibt sich das?
quote:
Ein Polizist darf seinen Diesnt nicht ausüben, wenn er sich nicht ausweisen kann
Welch ein juristischer Unfug. Hoheitliche Befugnisse werden an Personen verliehen, und nicht an Uniformen oder Ausweise. Ein Polizist, der außerhalb des Dienstes splitterfasernackt am FKK-Strand einen Verdächtigen trifft, hat exakt die gleichen Rechte wie ein diensthabender Kollege, der ordentlich uniformiert ist und einen Dienstausweis bei sich trägt.
Im übrigen sind Polizisten entegen dem weitverbreiteten Irrrglauben keinesfalls verpflichtet, jederzeit und sofort einen Dienstausweis zu präsentieren. Selbstverständlich dürfen sie zur Sicherung von Beweismitteln oder zur Gefahrenabwehr zunächst mal eine Amtshandlung vollziehen. Für den Dienstausweis ist auch später noch Zeit.
Uniformierte Polizeibeamte müssen sich in keinem Fall gegenüber irgendwem ausweisen (so entschieden vom OLG Saarbrücken). Bei zivilen Polizisten kann eine Pflicht deshalb bestehen, damit ein Verdächtiger sich nicht mit dem Argument straflos zur Wehr setzen kann, er habe nicht gewusst oder geglaubt, dass es sich um Polizisten handelt. Trotzdem bleibt auch hier ohne einen Ausweis die jeweilige Polizeimaßnahme zulässig und rechtmäßig.
@justice
wo kämen wir auch hin, wenn jeder von einem uniformierten Polizisten auch noch den Dienstausweis fordern dürfte ? Wenn es geht, steht noch der Streifenwagen dahinter...Das ist ja nun völlig lächerlich und unglaubwürdig. Allerdings gab und gibt es durchaus Betrugsfälle, wo sich "Zivilisten" als "Kriminalbeamte" ausweisen. Vorrangig bei älteren Herrschaften. Da ist Vorsicht durchaus angebracht und man sollte die 110 anrufen, ob das dann rechtens ist. Die wissen das dann schon und können bestätigen, dass es sich um echte Polizisten handelt. Denn jeder Polizeieinsatz ist dokumentiert !
Es ist auch richtig: Auch ein nackter Mann kann jemanden festnehmen, wenn der eine Straftat frisch verübt. Er kann sich auch als Polizist zu erkennen geben, in dem er sagt: "Polizei !" Wenn der andere das nicht glaubt, hat er Pech. zu beweisen ist es schlicht und einfach gesagt im Nachhinein doch immer - es läßt sich doch schließlich immer überprüfen, ob der Polizist einer ist oder nicht. Manche Polizisten versetzen sich da gern mal "in den Dienst". Ob Sie das dürfen oder auch nur Jedermannsrechte haben, entzieht sich meiner Kenntnis.
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"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. O. Hung/Dr. Uckbogen, Söhne und Schwiegertöchter ( mitnichten Neffen)"
> Ob Sie das dürfen
Das dürfen sie jederzeit, auch in Zivil oder nackt.
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