Wo ist Menschenwürde definiert?

22. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
o0Julia0o
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 47x hilfreich)
Wo ist Menschenwürde definiert?

hi, es gibt ja Gesetze, wo die Würde des Menschen erwähnt wird, z.B. als Einschränkung. Gegen diese darf dann nicht verstoßen werden.

Aber wo ist diese definiert?

Grundrechte verletzt?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7099 Beiträge, 1480x hilfreich)

Das was Du suchst, ergibt sich aus dem Grundgesetz

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/index.html

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Leider nirgendwo. Entsprechend gering ist der Nutzen einer solchen Vorschrift.

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von o0Julia0o):
Aber wo ist diese definiert?
Nicht in den Gesetzen, nur in den Rechtsprechungen. Anbei mal die zwei polpulärsten Erläuterungen des Bundeverfassungsgerichts.

Zitat (von 1 BvR 698/89):
Mit dem Begriff der Menschenwürde knüpft das Gesetz erkennbar an den Gehalt des Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG an. Das Bundesverfassungsgericht versteht ihn als tragendes Konstitutionsprinzip im System der Grundrechte (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 45, 187 ). Mit ihm ist der soziale Wert- und Achtungsanspruch des Menschen verbunden, der es verbietet, den Menschen zum bloßen Objekt des Staates zu machen oder ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt. Menschenwürde in diesem Sinne ist nicht nur die individuelle Würde der jeweiligen Person, sondern die Würde des Menschen als Gattungswesen. Jeder besitzt sie, ohne Rücksicht auf seine Eigenschaften, seine Leistungen und seinen sozialen Status. Sie ist auch dem eigen, der aufgrund seines körperlichen oder geistigen Zustands nicht sinnhaft handeln kann. Selbst durch "unwürdiges" Verhalten geht sie nicht verloren. Sie kann keinem Menschen genommen werden. Verletzbar ist aber der Achtungsanspruch, der sich aus ihr ergibt.


Zitat (von 1 BvR 357/05):
Das durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Grundrecht auf Leben steht gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG unter dem Vorbehalt des Gesetzes (vgl. auch oben unter C I). Das einschränkende Gesetz muss aber seinerseits im Lichte dieses Grundrechts und der damit eng verknüpften Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG gesehen werden. Das menschliche Leben ist die vitale Basis der Menschenwürde als tragendem Konstitutionsprinzip und oberstem Verfassungswert (vgl. BVerfGE 39, 1 ; 72, 105 ; 109, 279 ). Jeder Mensch besitzt als Person diese Würde, ohne Rücksicht auf seine Eigenschaften, seinen körperlichen oder geistigen Zustand, seine Leistungen und seinen sozialen Status (vgl. BVerfGE 87, 209 ; 96, 375 ). Sie kann keinem Menschen genommen werden. Verletzbar ist aber der Achtungsanspruch, der sich aus ihr ergibt (vgl. BVerfGE 87, 209 ). Das gilt unabhängig auch von der voraussichtlichen Dauer des individuellen menschlichen Lebens (vgl. BVerfGE 30, 173 zum Anspruch des Menschen auf Achtung seiner Würde selbst nach dem Tod).

120

Dem Staat ist es im Hinblick auf dieses Verhältnis von Lebensrecht und Menschenwürde einerseits untersagt, durch eigene Maßnahmen unter Verstoß gegen das Verbot der Missachtung der menschlichen Würde in das Grundrecht auf Leben einzugreifen. Andererseits ist er auch gehalten, jedes menschliche Leben zu schützen. Diese Schutzpflicht gebietet es dem Staat und seinen Organen, sich schützend und fördernd vor das Leben jedes Einzelnen zu stellen; das heißt vor allem, es auch vor rechtswidrigen An- und Eingriffen von Seiten Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 ; 46, 160 ; 56, 54 ). Ihren Grund hat auch diese Schutzpflicht in Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG, der den Staat ausdrücklich zur Achtung und zum Schutz der Menschenwürde verpflichtet (vgl. BVerfGE 46, 160 ; 49, 89 ; 88, 203 ).

121

Was diese Verpflichtung für das staatliche Handeln konkret bedeutet, lässt sich nicht ein für allemal abschließend bestimmen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 96, 375 ). Art. 1 Abs. 1 GG schützt den einzelnen Menschen nicht nur vor Erniedrigung, Brandmarkung, Verfolgung, Ächtung und ähnlichen Handlungen durch Dritte oder durch den Staat selbst (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 107, 275 ; 109, 279 ). Ausgehend von der Vorstellung des Grundgesetzgebers, dass es zum Wesen des Menschen gehört, in Freiheit sich selbst zu bestimmen und sich frei zu entfalten, und dass der Einzelne verlangen kann, in der Gemeinschaft grundsätzlich als gleichberechtigtes Glied mit Eigenwert anerkannt zu werden (vgl. BVerfGE 45, 187 ), schließt es die Verpflichtung zur Achtung und zum Schutz der Menschenwürde vielmehr generell aus, den Menschen zum bloßen Objekt des Staates zu machen (vgl. BVerfGE 27, 1 ); 45, 187 ; 96, 375 ). Schlechthin verboten ist damit jede Behandlung des Menschen durch die öffentliche Gewalt, die dessen Subjektqualität, seinen Status als Rechtssubjekt, grundsätzlich in Frage stellt (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 87, 209 ; 96, 375 ), indem sie die Achtung des Wertes vermissen lässt, der jedem Menschen um seiner selbst willen, kraft seines Personseins, zukommt (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 109, 279 ). Wann eine solche Behandlung vorliegt, ist im Einzelfall mit Blick auf die spezifische Situation zu konkretisieren, in der es zum Konfliktfall kommen kann (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 109, 279 ).


Zitat (von 1 BvR 1359/05):
Mit der Menschenwürde als oberstem Wert des Grundgesetzes und tragendem Konstitutionsprinzip ist der soziale Wert und Achtungsanspruch des Menschen verbunden, der es verbietet, ihn zum bloßen Objekt des Staates zu machen oder ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt. Jedem Menschen ist sie eigen ohne Rücksicht auf seine Eigenschaften, seine Leistungen und seinen sozialen Status. Was die Achtung der Menschenwürde im Einzelnen erfordert, kann von den jeweiligen gesellschaftlichen Verhältnissen nicht völlig gelöst werden (vgl. BVerfGE 96, 375 m.w.N.).

Dieses Recht auf Achtung seiner Würde kann auch dem Straftäter nicht abgesprochen werden. In der Strafvollstreckung ist ebenso wie im Erkenntnisverfahren zu beachten, dass die menschliche Würde unmenschliches, erniedrigendes Strafen verbietet und der Täter nicht unter Verletzung seines verfassungsrechtlich geschützten sozialen Wert- und Achtungsanspruchs zum bloßen Objekt der Vollstreckung herabgewürdigt werden darf (vgl. BVerfGE 72, 105 m.w.N.). Die grundlegenden Voraussetzungen individueller und sozialer Existenz des Menschen müssen erhalten bleiben. Aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip ist daher gerade für den Strafvollzug die Verpflichtung des Staates herzuleiten, jenes Existenzminimum zu gewähren, das ein menschenwürdiges Dasein überhaupt erst ausmacht (vgl. BVerfGE 45, 187 ; BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1993, S. 3190).


Diese verfluchten Smileys überall wo ein smile ist folgen "größer als" und "Klammer zu" aufeinander

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Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31901 Beiträge, 5622x hilfreich)

Zitat (von o0Julia0o):
Wo ist Menschenwürde definiert?
Die Definition findest du zb hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Menschenw%C3%BCrde
Zitat (von o0Julia0o):
es gibt ja Gesetze, wo die Würde des Menschen erwähnt wird
Ja, jede Menge.
Zitat (von o0Julia0o):
z.B. als Einschränkung.
Auch das findet sich.
Zitat (von o0Julia0o):
Gegen diese darf dann nicht verstoßen werden.
Gegen Gesetze oder gegen Menschenwürde oder gegen die Einschränkung?
Zitat (von o0Julia0o):
Aber wo ist diese definiert?
Was? Die Menschnewürde? die Gesetze? Die Einschränkung?

Meine Güte, Julia... watt willste eigentlich wissen? :???:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38324 Beiträge, 13977x hilfreich)

Mal ganz von vorne angefangen. Wir haben es hier mit einem Rechtsbegriff zu tun, der auszufüllen ist. Die Ausfüllung hat immer anhand des Einzelfalles zu erfolgen, also individuell unter Beachtung der allgemeinen derzeit aktuellen diesbezüglichen Vorstellungen in der Gesellschaft. So war es noch vor nicht langer Zeit mit der Würde des Menschen vereinbar, dass Kinder von ihren Eltern, Lehrlinge von ihren Lehrherrn, Schüler von den Lehrern körperlich gezüchtigt wurden. Du siehst also, da ändert sich viel im Laufe der Zeit.

Deshalb kann es auch keine genauere Definition geben. Das Gesetz gibt Vorgaben, eben durch unbestimmte Rechtsbegriffe, kann aber häufig weder den Einzelfall regeln noch über Jahrzehnte konkret alle Entwicklungen abdecken.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6258 Beiträge, 1497x hilfreich)

Zitat (von o0Julia0o):
hi, es gibt ja Gesetze, wo die Würde des Menschen erwähnt wird, z.B. als Einschränkung. Gegen diese darf dann nicht verstoßen werden.

Aber wo ist diese definiert?

In der Rechtsprechung durch das Bundesverfassungsgericht in den Jahren seit 1949, und in einschlägigen Kommentaren.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#7
 Von 
o0Julia0o
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 47x hilfreich)

Ich meine die Menschenwürde. Gegen diese darf nicht verstoßen werden in Gesetzen. Was bedeutet das dann. Also Menschwürde. Das war gemeint.

Und ich meine natürlich in der heutigen Zeit (2020).

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von o0Julia0o):
Was bedeutet das dann.
Siehe meinen Beitrag #3

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#9
 Von 
o0Julia0o
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 47x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von o0Julia0o):
Was bedeutet das dann.
Siehe meinen Beitrag #3

oha - danke! Hatte ich übersehen. Also ist das alles ungenaue Matsche. Der mit dem dicksten Anwalt gewinnt mal wieder. Sollte man abschaffen sowas und durch klare Regelungen ersetzen!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von o0Julia0o):
Sollte man abschaffen sowas und durch klare Regelungen ersetzen!
Wie willst du "Menschenwürde" definieren, damit sie allen möglichen und unmöglichen Eventualitäten gerecht wird? Ist de facto unmöglich. Daher ist man auf die Rechtsrahmensetzung der Judikative angewiesen.

Zitat (von o0Julia0o):
Der mit dem dicksten Anwalt gewinnt mal wieder.
Das wage ich sehr zu bezweifeln.

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31901 Beiträge, 5622x hilfreich)

Zitat (von o0Julia0o):
Also ist das alles ungenaue Matsche.
Wenn man sich nicht deutlich ausdrücken kann, ht empfohlenes nicht nachliest---oder ganz einfach nicht versteht, was erklärt wird---der hält das für Matsche.

Wer nicht weiß, dass man keiner Bestrafung zugeführt wird, wenn jemand wie in ## screenshots macht, der hat eben einfach keine Ahnung und versteht auch diese Antworten nicht.

Sorry, aber es ist alles genau geregelt. Und nicht strafbar und braucht keinen Batzen Geld und keinen dicken Anwalt.
:dau:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
jubilee
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Sorry, aber es ist alles genau geregelt. Und nicht strafbar und braucht keinen Batzen Geld und keinen dicken Anwalt.


Das allerdings ganz bestimmt nicht.

radfahrer999:
Wie willst du "Menschenwürde" definieren, damit sie allen möglichen und unmöglichen Eventualitäten gerecht wird? Ist de facto unmöglich. Daher ist man auf die Rechtsrahmensetzung der Judikative angewiesen.

Manchmal steht ja auch die Würde des einen Menschen der Würde des anderen Menschen gegenüber.
ZB. bei einer Impfflicht.

Artikel 2 GG
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Welche einzelne Person hat mehr Würde, diejenige, die im Flugzeug sitzt oder diejenige, die im Stadion sitzt, wobei man ja auch noch nicht weiß ob das Flugzeug in das Stadion stürzt, denn die Entführer könnten ja auch noch überwältigt werden:
Vor einem fiktiven Berliner Schwurgericht steht der Abschuss eines Passagierflugzeugs durch den Luftwaffen-Major Lars Koch kurz vor München zur Verhandlung. Ein Terrorist entführte ein Passagierflugzeug mit 164 Menschen an Bord auf dem Flug von Berlin nach München. Als das Flugzeug Kurs auf das am Ende nur noch 15 km entfernte und mit 70.000 Menschen gefüllte Fußballstadion Allianz-Arena nahm, entschied sich Major Lars Koch, der Rottenführer der Alarmrotte, das Flugzeug eigenmächtig mit einer IRIS-T-Luft-Luft-Rakete abzuschießen, um damit die Leben der Menschen im Stadion zu retten. Die Passagiere kommen beim Absturz über einem Kartoffelfeld alle ums Leben.
...Die Zuschauer stimmen bei dem Film nicht darüber ab, ob jemand tatsächlich ins Gefängnis geht. Sie stimmen auch nicht über die Verfassung, über die Würde des Menschen oder über das Luftsicherheitsgesetz ab.


Selbst da wo alles ganz genau geregelt ist, ist nicht gewährleistet, dass man das Recht auch erhält. Mit mehr Geld erhält man grundsätzlich natürlich auch viel mehr Rechte in der Justiz. Das ist zivilrechtlich und strafrechtlich so.
Allein durch einen Anwalt vertreten zu sein bedeutet grundsätzlich in der Justiz schon von vornherein im Ansehen der Person des Anwalts mehr Rechte zu haben.

Bundesrichter Thomas Fischer sagt: Ärmere Menschen zu bestrafen falle der Justiz leicht, bei Mächtigen versage sie, 13.10.2015

Der ehemalige Stuttgarter Oberstaatsanwalt Werner Schmidt-Hieber über den Deal vor Gericht „Handel mit Gerechtigkeit" in DER SPIEGEL 1993, Seite 78:
„Ein Lehrer, der heute mit seiner Schulklasse das Gericht besucht, darf sich nicht mit einem einzigen Strafprozeß begnügen: Er wird seinen Schülern zeigen müssen, daß die kaltblütige Pedanterie des Strafverfahrens nur den Armen und Schwachen gilt. Je höher der soziale Status eines Angeklagten, desto menschlicher wird die Justiz. …

Mit viel Geld kann man sich nicht nur mehre Anwälte leisten oder beliebig wechseln, sondern man kann sich auch entsprechende Gutachten leisten, wenn das LKA unfähig ist. Wie ist das mit der Menschenwürde vereinbar?
Fall Montgazon: Der Preis der Freiheit, Unschuldig verurteilt und dafür mit 32000 EUR von der Justiz in Berlin zur Kasse gebeten

Der Bruder der Verurteilten hat selbst recherchiert und sich chemisch eingearbeitet und herausgefunden, dass die Feststellungen des LKA völlig falsch waren. Auch sein Gutachten hätte man einfach nur bei Gericht vortragen brauchen. Das zählt aber nicht, denn es muß im Ansehen der Person von anderen Leuten mit entsprechenden Titeln für zehntausende EUR nochmals abgeschrieben werden, denn nur dann ist es richtig.
Und jetzt kann man auch wieder umgekehrt weiterdenken, welche Gutachtermöglichkeiten man evtl. mit viel Geld hat.

Ich ermittle gerade in einem Fall wo es um Betrügereien in einem Schneeballsystem von hunderten Millionen Dollar weltweit geht. Dieses Schneeballsystem wurde zuvor schon mehrfach durchgeführt. Bei einem zuvor wurden 768 Millionen Dollar eingesackt.
(Es erscheint evtl. in einiger Zeit darüber ein Artikel im Handelsblatt).
Diese Leute können sich auch mehre Anwälte leisten und auch gerade die besonders teuren auf dem Gebiet, die bezüglich dessen Publikationen veröffentlicht haben zu Gunsten ihrer Mandanten. Wer eine solche Publikation des eigenen Anwalts gelesen hat, in der dem Schneeballsystem eine nicht Strafbarkeit attestiert hat, der kann sich bisher auf einen Verbotsirrtum berufen.
Einer Person, die bereits 9 Millionen Dollar in einem Schneeballsystem abgezogen hat, wurde richterlich bescheinigt, selbst ein Opfer zu sein, weil er nun sein hohes stetiges Provisions-Einkommen verloren hat auf das er gegenüber dem Betreiber des Schneeballsystems einen Anspruch hat. Auch zivilrechtlich war nichts zu machen, weil der Verkäufer nicht beratend tätig war, sondern nur den Vertrag gegenüber dem Betreiber des Schneeballsystems abgeschlossen hat und dazu dessen Präsentationen verwendet hat. uvam.

Die Urteile des BVerfG nennt man auch "Schaufensterurteile", denn nur 2-3% aller Verfassungsbeschwerden werden überhaupt angenommen. Die Leute, die entsprechend auch gleichermassen in ihren Grundrechten verletzt wurden können sich dann die Entscheidungen der Leute, die am BVerfG Recht bekommen haben, hinter einem Schaufenster anschauen: "Das sind die Rechte die ich habe."
In der Justiz wird dann gerne so getan als wenn jemand als "Querulant", besonders im Ansehen der Person als Nichtjurist, Grundrechtsverletzungen moniert hat, die er gar nicht hat, weil die Verfassungsbeschwerde nicht angenommen wurde.
Menschen, die dann trotzdem auf ihre Grundrechte pochen, werden dann gerne in der Justiz als Querulanten bezeichnet. Das reicht es aber manchmal auch schon aus als mittellose Person in der Justiz Rechte geltend zu machen.
Tatsächlich ist es so, dass das BVerfG gar nicht die Kapazitäten hat über alle rechtmässigen Verfassungsbeschwerden zu entscheiden und sich willkürlich aussuchen darf, welche Beschwerde es annimmt.
Am EuGH liegt die Erfolgsquote bei 0,25%.

Wie ist das mit der Würde des Menschen vereinbar?

Selbst wenn man also in seiner Menschenwürde tatsächlich zu tiefst verletzt wurde und das BVerfG letztlich die Beschwerde nicht annimmt, dann hat man auch nichts davon Recht zu haben.

"80% der psychologischen Gerichtsgutachten in Österreich mangelhaft"
"Unschuldig verurteilt mit unfassbarer Wirklichkeit bei Gerichten, die in Romanen überzogen wäre, Psychologe Prof. Steller klagt Justiz an"

Wie sind solche Entscheidungen mit der Würde des Menschen vereinbar und noch schlimmer: Daran etwas zu verbessern ist seit Jahrzehnten vollständig aber vollständig aussichtslos, sondern ganz im Gegenteil. Wer Mängel moniert, die man verbessern könnte läuft Gefahr der Querulantenkeule. Wer das Gegenteil fordert erhält Lob und Anerkennung, weil es einzelnen noch mehr willkürlliche Macht ermöglicht und zB. die Verurteilung effizienter gestaltet werden kann.

Zur höheren Gerichtsgerechtigkeit:
Dr. Marc Bennecke: "Viele Leute denken es gäbe so eine Art höhere Gerechtigkeit, die gibt es aber nicht. …das ist ein Märchen für kleine Babys."

-- Editiert von jubilee am 13.08.2021 03:02

-- Editiert von jubilee am 13.08.2021 03:15

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von jubilee):
radfahrer999:
Wie willst du "Menschenwürde" definieren, damit sie allen möglichen und unmöglichen Eventualitäten gerecht wird?
Den Schuh würde ich mir nicht anziehen wollen..

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38324 Beiträge, 13977x hilfreich)

Eben, "Menschenwürde", Art. 1 GG ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der von Fall zu Fall unterschiedlich ausgefüllt werden kann und muss.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
freelaws
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)

Eine positive Definition, also im Sinne von "Menschenwürde ist..." gibt es nicht einheitlich. Es gibt immer mal Versuche auch von diversen Gerichten sich einer solchen Definition anzunähern, rein faktisch ist aber eine negative Definition viel praxistauglicher.
Man fragt also nicht, was Menschenwürde ist, sondern wann sie auf jeden Fall verletzt ist, was m.E.n. deutlich sinnvoller ist.

Hierfür hat das BVerfG die sog. Objektformel begründet. Diese besagt, dass ein Verstoß gegen die Menschenwürde vorliegt, "wenn der konkrete Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, zur vertretbaren Größe herabgewürdigt wird". Sprich, wenn der Mensch nicht mehr als Individuum, sondern mehr als Sache angesehen wird.
Dies ist bspw. bei deinem beschriebenen Flugzeug-Entführungsfall das Problem gewesen. Ein Abschuss des Flugzeugs ist deshalb nicht mit der Verfassung vereinbar, weil die Menschen (Individuen) in dem Flugzeug zu einem Teil der Waffe degradiert und damit zum bloßen Objekt staatlichen Handelns werden.

Diese Herangehensweise fand ich immer deutlich schöner und klarer als zu versuchen eine Definition für etwas zu finden, das wir nicht definieren sollten, eben, wie schon mehrfach gesagt, aufgrund des stetigen Wandels und der sowieso regelmäßigen Neuinterpretation.


Auf die anderen Beiträge von jubilee gehe ich am besten erst gar nicht genauer ein. Bei Verfassungsbeschwerden sollte jubilee sich ein bisschen in die formellen Voraussetzungen einlesen, die nunmal von der weit überwiegenden Anzahl an VBen nicht eingehalten werden. Weiter ist das Verfassungsgericht keine Superrevisionsinstanz. Auch bzgl. der Thematik der Prozesskostenhilfe und des Beweisantragsrecht im Strafprozess wäre ein Einlesen empfehlenswert.

Signatur:

-----
Diplomjurist, LL.B.
RRef

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