Zivildienst

19. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
MC.Iglo
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 37x hilfreich)
Zivildienst

Hallo,

wenn ich mich richtig erinnere gibt es im GG einen Artikel, der aussagt, dass einem Wehr-/Zivildienstleistenden durch eben diesen Dienst keienrlei Nachteile entstehen dürfen. Leider finde ich ihn nicht.
Kennt einer den Artikel? War es evtl. doch nicht das GG? Wo steht es dann?
Art 12 ist mir bekannt. Ich will zusätzlich aber noch diesen Artikel mit den Nachteilen.

Danke :)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Im GG ist der Wehr- / Zivildienst nur in Art. 12a geregelt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MC.Iglo
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 37x hilfreich)

ich habe bei einem mittelständischen Unternehmen einen Zeitvertrag. Ich bekam von meinem Chef schon die mündliche Zusage, dass ich auf jeden Fall und evtl. sogar schon vorzeitig einen unbefristeten Vertrag bekomme. Nun flatterte mir eine Ankündigung zur Eingebrufung ins Haus. Die mündliche Zusage kann ich natürlich erst mal in die Tonne kloppen.
Mein Zeitvertrag läuft natürlich genau während der 9 Monate Zivi ab.
Heißt also: Es wird jemand gebraucht, der meine Arbeit übernimmt (muss eingelernt werden, da ich Spezialaufgaben im IT-Bereich habe). Bekomme zwar von meinem Arbeitgeber eine Unverzichtbarkeitserklärung, habe aber gelesen, dass die eher selten wirken.

Mein Vertrag läuft also aus und ich sitz auf der Straße.
(Gibt ja den teuer angelernten Neuen und mein Kenntisstand ist nicht mehr 'aktuell genug').
Rein rechtlich ist das ja so i.O. da ich ja nicht gekündigt werde.

Das kann doch wohl nicht sein, dass bei 4Mio Arbeitslosen und darunter Zehntausende Jugendliche einer genommen wird, der dadurch auch noch seinen Job verliert.
Zudem bezweifle ich sehr stark, dass ich als Zivi so viel Geld bezahlt bekomme, wie ich monatlich brauche (Finanzierung Auto, Miete, Telefon/Internet, Bausparvertrag, div. Versicherungen,...).
Somit werde ich Arbeitslos und verschulde mich.

Ich glaube, das zeigt recht deutlich, wieso ich wissen möchte, wo genau ich die Aussage finde, dass man durch Wehr-/Zivildienst keine Nachteile erfahren darf.

Sollte ich eventuell sogar dagegen klagen?
Soll Anfang Dezember eingezogen werden. Wie gut stehen meine Chancen? Was kostet das? Und wer zahlt es?

0x Hilfreiche Antwort

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