go508405-77

8. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Blogger123mitglied
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
go508405-77

Hallo! Ich werde auf Ihrem Portal von dem Nutzer go508405-77 mit beleidigenden Tatsachenbehauptungen diffamiert, indem der Name meines Blogs genannt wird, der zu meiner Person führt. Eine "Beratung" Ihrerseits erfolgt, ohne dass die Berater sich mit den Tatsachen vertraut gemacht haben. Der Mann, der mit falschem Namen als Administrator auftritt, hat sich inzwischen bei Facebook selber gelöscht. Und ich bitte Sie, sowohl den Namen meines Blogs als auch meinen Wohnort auf Ihrem Portal zu löschen. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Blogger

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Und das hat jetzt was genau mit dem Grundgesetz zu tun?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Blogger123mitglied):
mit beleidigenden Tatsachenbehauptungen diffamiert, indem der Name meines
Blogs genannt wird, der zu meiner Person führt.

Wie der Name eines Blogs eine Beleidigung darstellen soll, ist mir nicht ganz klar.

Aber schön, das man zugibt das es Tatsachenbehauptungen sind die "go508405-77" da wiedergibt, denn Tatsachen darf man ja durchaus widergeben. Die sind dann auch erst mal nicht Beleidigend / diffamierend.



Zitat (von Blogger123mitglied):
Eine "Beratung"
Ihrerseits erfolgt, ohne dass die Berater

Hier gibt es weder Beratung noch Berater - nur Meinungen. Könnte man wissen, hätte man sich die Nutzungsbedimgungen mal durchgelesen...



Ja, Grundgesetz passt schon irgendwie.
Denn hier will "Blogger123mitglied" ja irgendwie gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 GG ) angehen.

Es ist im übrigen irgendwie amüsant und entbehrt nicht einer gewissen Ironie, das "Blogger123mitglied" hier genau das untrbinden will, was er offenbar selbst mit "go508405-77" macht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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