das Verfassungsgericht ist auch der Geist der das Gute will und das Böse schafft.
Dazu hab ich mal eine Frage.
Wenn man die Nichtannahme einer Beschwerde damit begründet dass auf die Vorbehalte der Vordergerichte zu den Freiheitsrechten wie von der Verfassung geprägt. Nicht eingegangen werden muss. Weil der Beschwerdeführer lediglich festgestellt haben wollte dass er für das verfassungsrechtliche Freiheitsrecht keine Erlaubnis braucht.
Hab ich die Beschwerde verloren weil die Beschwerde nicht angenommen wurde.
Oder doch bestätigt. weil auf die Vorbehalte nicht weiter eingegangen werden muss?
Für dass Böse siehe hier:
link
ist ein verfassungsgericht nebulös
17. September 2015
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Frage vom 17. September 2015 | 16:57
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ist ein verfassungsgericht nebulös
Grundrechte verletzt?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 18. September 2015 | 10:08
Von
Status: Student (2517 Beiträge, 2552x hilfreich)
Das ist doch der Rupp, der vor Jahren das Forum regelmäßig mit seinen komischen Anfragen zugemüllt hat. Der kann sich leider nicht besser ausdrücken.
Zitat:Hab ich die Beschwerde verloren weil die Beschwerde nicht angenommen wurde.
Ja. Das wurde dir vor mehreren Jahren hier auch schon erklärt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 18. September 2015 | 12:06
Von
Status: Weiser (16466 Beiträge, 9282x hilfreich)
Zitat:ist ein verfassungsgericht nebulös
Zumindest wird hier behauptet, dass die Lage der Stadt Karlsruhe (Sitz des BVerfG) im Oberrheintal die Bildung von Nebel begünstigen würde.
http://www.stadtklima.de/cities/europe/de/karlsruh/d_ka1.htm
#4
Antwort vom 18. September 2015 | 12:24
Von
Status: Unparteiischer (9557 Beiträge, 2352x hilfreich)
Das könnte tatsächlich der Herr Rupp sein. Ich hatte mich schon seit geraumer Zeit gefragt, was der wohl so treibt.
Mensch Günther, altes Haus... hast du immernoch nicht eingesehen, dass du nicht im Recht bist?
Und jetzt?
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