Guten Abend ins Forum,
Wenn man als Mitglied einer Online-Community plötzlich eine temporäre Sperre für die ganze Plattform bekommt, mit der pauschalen Begründung, man hätte in einem Kontakt zu einem anderen Mitglied dieses beleidigt, nur die Erklärung um welchen Vorgang es sich dabei handelt, wird nicht gebracht, nennt man das doch einen fingierten Vorwurf u. setzt sich wie bitte damit zur Wehr?
Denn selbst auf eine Nachfrage, um was es eigentlich geht, wird nicht mit dem eigentlichen Sachverhalt erklärt, sondern nur auf angeblich vorgelagerte Verwarnungen verwiesen, die natürlich auch zum Zeitpunkt des Problems nicht erklärt wurden.
Immer unter dem Vorwand die Administration müsse ihre Mitglieder schützen. Und wie geht man dann nun rechtlich ggn. solche Praktiken vor? Oder wie nennt man sowas richtigerweise?
Der Plattformbetreiber ist noch dazu eine recht große Firma, also schon etwas wo man meinen könnte da sind Leute mit Ahnung u. Verstand am Werk.
Nur kommt das dort wohl regelmäßig vor, was man so in den Foren dort mitbekommt. Die temporäre Sperre ist natürlich am Account für alle anderen User sichtbar, nur die angebliche Beleidigung für den gesperrten nicht.
Und natürlich weiß jedes andere Mitglied das der betreffende User wohl was ausgefressen hat.
Durch eine pauschale Verurteilung mit Sanktionen u. öffentlich sichtbarer Sperrung wird aus der Sache doch eine öffentliche Verleumdung?
pauschaler Vorwurf der Beleidigung anderer User in Online-Community mit Sanktionen
26. Januar 2023
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Frage vom 26. Januar 2023 | 20:10
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
pauschaler Vorwurf der Beleidigung anderer User in Online-Community mit Sanktionen
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#1
Antwort vom 26. Januar 2023 | 21:33
Von
Status: Unbeschreiblich (119314 Beiträge, 39709x hilfreich)
Zitatnennt man das doch einen fingierten Vorwurf :
Oder "kraxelwum" oder ...
ZitatDurch eine pauschale Verurteilung mit Sanktionen u. öffentlich sichtbarer Sperrung wird aus der Sache doch eine öffentliche Verleumdung? :
Nö.
ZitatUnd wie geht man dann nun rechtlich ggn. solche Praktiken vor? :
Man kann den Betreiber abmahnen und / oder verklagen.
Kleiner Nachteil: es gibt keinen Kontrahierungszwang, somit kann der Betreiber einfach den Vertrag kündigen und man ist raus - für immer ... und die Klage hätte sich dann auch erledigt.
#2
Antwort vom 27. Januar 2023 | 12:41
Von
Status: Unbeschreiblich (31893 Beiträge, 5621x hilfreich)
Das mag der Gesperrte so sehen.ZitatDurch eine pauschale Verurteilung mit Sanktionen u. öffentlich sichtbarer Sperrung wird aus der Sache doch eine öffentliche Verleumdung? :
Würde die sog. Beleidigung öffentlich gemacht--- könnten alle User was tun? Hast du mal daran gedacht?
Was soll das mit dem Grundgesetz zu tun haben?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 30. Januar 2023 | 11:08
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
ZitatDurch eine pauschale Verurteilung mit Sanktionen u. öffentlich sichtbarer Sperrung wird aus der Sache doch eine öffentliche Verleumdung? :
Über drei Ecken vielleicht. Da aber sicherlich auch der Wunsch des Nutzers auf Sperrung nach DSGVO eine solche öffentliche Markierung nach sich zieht, wird man aus "gesperrter Account" wohl noch nicht den Schluss ziehen können, es werde dem Accountinhaber öffentlich sperrungswürdiges Fehlverhalten vorgeworfen.
Abgesehen davon passt das Thema in "Internetrecht", mit der Verfassung hat das wenig zu tun (auch wenn man hier laienhaft vielleicht einen Bezug zum Thema "Redefreiheit" sehen mag, das ist nur gegenüber dem Staat relevant).
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