verletzung vom Persönlichkeitsrecht

21. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Peet Jackson
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
verletzung vom Persönlichkeitsrecht

Gibt es jemanden mit Sachkennnis?
Kann ich mich dagegen wehren, wenn eine frühere Bekannte bei einem Schreiben an das Amtsgericht, ganz nebenbei erwähnt, dass ich bis Oktober 2014 in einer Privatinsolvenz stand. Diese Bemerkung hat mit ihrem gerichtlichen Anliegen nicht das geringste zu tun und ich fühle mich in meinem Persönlichkeitsrecht sehr verletzt. Nur ich finde keine entsprechenden Gesetzestext. Ich danke chon mal für hilfreiche Infos :o)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Das ist ja nun kein Geheimnis, denn so eine Insolvenz wird zu Beginn öffentlich bekannt gemacht, sie findet sich zudem im öffentlichen Schuldnerregister, von den ganzen Auskunfteien (Schufa, Bürgel, Creditreform, ...) ganz zu schweigen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
ganz nebenbei erwähnt, dass ich bis Oktober 2014 in einer Privatinsolvenz stand


Wenn das die Wahrheit ist, dann darf man das auch schreiben.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12323.10.2015 16:58:31
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 112x hilfreich)

dann sollten sie anfangen zu ihren entscheidungen zu stehen, sonst machen sie sich für andere angreifbar.
nennt man "verantwortung" übernehmen. wenn sie sich schämen, dann liegt es in ihrer persönlichkeit.

0x Hilfreiche Antwort

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