1900,- EUR oder 32% über Kostenvoranschlag?

6. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
dicn
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
1900,- EUR oder 32% über Kostenvoranschlag?

Hallo,
meine Frage: Ich habe einen verunfallten PKW zur Reparatur in eine Vertragswerkstatt gebracht. Hier hatte ich mündlich einen Kostenvoranschlag von 6.000,- EUR erhalten, der nach genauerer Betrachtung später nochmal telefonisch von der Werkstatt bestätigt wurde.

Später wurde nachgefragt, ob ein zusätzliches Teil, welches 350,- EUR kostet, verbaut werden darf und ob die ausserdem defekte Frontscheibe gleich mit repariert werden soll. (Selbstbeteiligung 150,- EUR). Dem habe ich zugestimmt.

Nun ist der Wagen repariert, allerdings möchte die Werkstatt insgesamt mehr als 7.900,- EUR haben.

Leider habe ich keinen schriftlichen Kostenvoranschlag, sondern nur einen mündlichen. Kann ich da überhaupt irgend etwas machen??

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo!
Ohne schriftlichen Kostenvoranschlag haben
Sie schlechte Karten.Wie wollen Sie beweisen
dass ein anderer Betrag ausgemacht war????

Gruss SAMMY1

-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "

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