2 x Photovoltaikvertrag - Rücktritt möglich ?

14. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
stemak
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 4x hilfreich)
2 x Photovoltaikvertrag - Rücktritt möglich ?

Hallo werte Forums-Mitglieder,

ich schildere folgenden fiktiven Fall (bzw. Fälle):

Nehmen wir einmal an, jemand unterschreibt einen Vertrag zur Installation einer Photovoltaikanlage. In diesem Fall gehen wir von zwei verschiedenen Anlagen von zwei Personen (möglicherweise Nachbarn) aus.

Schriftliche Kaufvertragsfakten:

- Kaufpreis: XXX
- Datum: 10/2009
- Liefertermin: Laut Absprache
- Angebot gilt, laut Solarteur, vorbehaltlich Lieferfähigkeit Zulieferfirmen
- Auftragserteilung erfolgt vorbehaltlich Finanzierungszusage durch Kreditinstitute

Mündliche Fakten:

Firma: Installation sei wahrscheinlich noch in 2009 möglich.

Fall Nachbar A:

Bekommt drei Wochen nach Unterschrift Bescheid, dass:

1. Stromanträge / Formalitäten alles erledigt sei
2. Seine Module in 2009 nicht mehr lieferbar sind (der Markt ist wirklich "leer gefegt")
3. Montage in 2010 erfolgen könne, mit einem Nachlass von 8 % auf den Kaufpreis sowie dem Angebot, stärkere Module zu erhalten und längerer Einspeisevergütung.

Nachbar A hat sonst noch keine Leistungen erhalten.

Fall Nachbar B:

Bekommt drei Wochen nach Unterschrift Bescheid, dass:

1. Stromanträge / Formalitäten alles erledigt sei
2. Auftrag Anfang Dezember 2009 erledigt/montiert würde
3. Lieferung der Unterkonstruktion (Wert ca. 1700.-) ist bereits erfolgt und durch B angenommen.

Nachbar B hat somit bereits Leistungen erhalten/angenommen.

Wie wäre in einem solchen Fall die rechtliche Situation?

1. Kann Nachbar A "vorgeben", keine Finanzierungszusage erhalten zu haben?
(und somit aus dem Vertrag raus?).
Ist er eventuell auch Schadensersatzpflichtig?

2. Kann Nachbar B ebenso vorgehen?

3. Können auf Nachbarn B Schadenersatzforderungen zukommen (weil er Leistungen annahm bzw. Material im Wert von ca. 1700.- Euro bei ihm liegen - noch nichts bezahlt)?

4. Wie sieht die rechtliche Situation aus, wenn beide begründen, die Finanzierung würde (trotz entgegensetzlicher mündlicher Vereinbarung) nicht gegeben sein,
aber beispielsweise 3 Monate (bsp. sofort Anfang 2010) später würden beide eine Photovoltaikanlage eines anderen Solarteurs montiert (und damit auch finanziert) bekommen? Kann das rechtliche Probleme mit sich bringen und falls ja, welche?




Ich bin mir bewusst, dass hier viele Fragen offen sind, aber mir würde es wirklich weiterhelfen, ein wenig Aufklärung zu den beiden fiktiven Fallsituationen zu bekommen.

Vielen Dank und viele Grüße


stemak




P.S. Ich habe, nachdem ich wirklich nicht weiß, ob solch eine Sache als Kaufvertrag oder Werkvertrag zählt, die Schilderung in beide Unterforen eingestellt.

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

So viel Geschichte !!

Es kommt bei allen Fragen drauf an was im Vertrag steht ?!?

quote:
Auftragserteilung erfolgt vorbehaltlich Finanzierungszusage durch Kreditinstitute


Wenn es keine gibt, gibt keinen Auftrag. Hat der Verkäufer versäumt sich das bestätigen zu lassen sind Lieferungen ins Blaue hinaus sein Problem. Jedoch kann er dies "je nach genauer Formulierung heilen in der er seine Hausbank nimmt.

Zu 4.

Das spielt keine Rolle, die beiden können mit einem Lottogewinn von HarzIV zu Millioären wechseln.

Aber wie gesagt es kommt auf die genauen Erklärungen im Vertrag an, da sollte besser ein Anwalt rein.

Ihr solltest nichts mehr technisches bestellen, denn die Preise fallen immer wieder

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#2
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

quote:
In diesem Fall gehen wir von zwei verschiedenen Anlagen von zwei Personen (möglicherweise Nachbarn) aus.


Sind die Verträge von Nachbar A und von Nachbar B zwei getrennte Verträge oder ist beides in einem Vertrag geregelt?

Wenn letzteres zutrifft, muss doch der Fall auch geregelt sein, was passiert, wenn einer der AN zurücktritt oder seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Zumindest Nachbar B hat bereits Leistungen abgenommen, mindestens die sind zu bezahlen. Da kommt er natürlich nicht raus! (Daraus lässt sich schließen, dass alles "günstiger" erden sollte, wenn 2 Anlagen geliefert und montiert werden?)
Was sollte B auch machen wollen? In dieser Situation einen anderen Installateur beauftragen, den Rest zu erledigen? Das wird mit Sicherheit nicht nur schwierig, sondern, wenn es überhaupt geht, auch wohl teurer.

Mindestens die erbrachte Vorleistung des Installateurs ist zu bezahlen, wenn er auch schon Lieferverträge mit Zulieferern hat, die einzuhalten sind, dann kommen weder A noch B aus allem heraus, außer der Arbeit muss dann alles abgenommen werden - ob sich das dann lohnt?

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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Mindestens die erbrachte Vorleistung des Installateurs ist zu bezahlen,


Wenn als Bedingung "eine Finanzierungszusage" steht ist der Vertrag erst gültig wenn diese steht. Ob der bereits liefert ist Sache des Vertragspartner.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#4
 Von 
stemak
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo mustermann2000, hallo fridolin501,

vielen Dank erst einmal für die Beteiligung.

Nun habe ich leider das Problem, dass die beiden Aussagen "ein wenig" auseinander gehen.

mustermann schreibt sinngemäß, wenn keine bestätigte Finanzierungszusage vorliegt, dann hat der Verkäufer grundsätzlich Pech gehabt (auch bei bereits erfolgter und abgenommener Teillieferung).

fridolin (Anmerkung nebenbei: Es handelt sich fiktiv um zwei völlig getrennte Verträge !!!) wiederum schreibt:

B müsste auf jeden Fall teilweise bezahlen, da bereits Leistungen erbracht wurden. Ich gehe davon aus, dass auch bei A bereits Leistungen erbracht sein könnten (Anträge Stromversorger, Bundesnetzagentur, Bestellungen, ...),
und möglicherweise A deshalb auch "in Anspruch" genommen werden könnte.

Kann einer bitte diese, zugegebenermaßen "relativ entgegensätzlichen" Aussagen entweder begründen/präzisieren oder mir zu ein wenig Klarheit verschaffen?

Es geht in diesen fiktiven Fällen ja doch um eine gewisse Summe.

Vielen herzlichen Dank nochmals


stemak

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#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Vertrag: Ich schiess dich am Dienstag auf den Mond, wenn meine Rakete fertig ist.

Dann gibts die Mondreise nicht, wenn es die Rakete noch nicht gibt.

Genauso ist es mit der Finanzierung, wie bitte soll man die Ware zahlen wenn man das benötigte Geld nicht hat. Daher wartet der Mondreisende mit dem packen und der Lieferant bis die ausschliessende Bedingung erfüllt ist.

ABER: Dabei kommt es ganz genau drauf an was im Vertrag steht.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#6
 Von 
stemak
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo und nochmals Danke für die Beteiligung.

Nun, nehmen wir einmal fiktiv an, in diesen Verträgen könnte bzgl. Finanzierung folgender Satz stehen:

quote:
Auftragserteilung vorbehaltlich Finanzierungszusage durch Kreditinstitut bei (Teil-)Fremdfinanzierung


Kann man aus einem solchen Satz etwas ableiten?
Bzw. kann hier (so wie ich Juristerei inzwischen einschätze :grins: ) wieder zwei mögliche Varianten ableiten:

- Finanzierung durch Kreditinstitut, gewählt vom Käufer (welches leider nicht finanzieren würde :grins: )

- Finanzierung durch solarteur-vermitteltes Institut (welches mir natürlich eine Finanzierung demnächst anbieten würde und die Finanzierung würde funktionieren :sad: )



Hilft dies weiter bei der juristischen Begutachtung dieser Fälle?

Viele Grüße

stemak


-- Editiert am 15.11.2009 16:42

-- Editiert am 15.11.2009 16:47

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Auftragserteilung vorbehaltlich Finanzierungszusage durch Kreditinstitut bei (Teil-)Fremdfinanzierung


Der Auftrag ist erteilt wenn ein Kreditinstitut die Finanzierung übernimmt. Wessen Kreditinstitut ist da nicht benannt, also kann der Lieferant eines heranschaffen.

Wenn du es wirklich darauf anlegst könnte die bereits mündlich erfolgte Kündigung deines Arbeitgebers, die Schwangerschaft mit 4-Iingen deiner Frau oder die Pfändung durch Otto und Quelle helfen deine Kreditwürdigkeit zu verschlechter.
In einem persönlichen Gespräch mit der Bank ist viele Möglich.

Aber sobald eine Bank "zusagt" ist der Vertrag erst mal gültig. Dann könnte man nur noch Prüfen welche Vertragsbestandteile ein Werkvertrag wären, denn kann man jederzeit kündigen. Jedoch wird man trotzden zahlen müssen, bekommt aber nur zurück was noch nicht "verbraucht".

Das wird alles kaum lohnen.

K.

P.S. Es kommt ganz genau drauf an was im Vertrag steht

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

quote:
1. Kann Nachbar A "vorgeben", keine Finanzierungszusage erhalten zu haben?
(und somit aus dem Vertrag raus?).
Ist er eventuell auch Schadensersatzpflichtig?

Ja, er muss aber damit rechnen, das dann der Solarteur eine Finanzierung stellt und er somit wieder in der Pflicht der Abnahme ist.



quote:
2. Kann Nachbar B ebenso vorgehen?

Bei den selben Vertragsinhalten ja.



quote:
3. Können auf Nachbarn B Schadenersatzforderungen zukommen (weil er Leistungen annahm bzw. Material im Wert von ca. 1700.- Euro bei ihm liegen - noch nichts bezahlt)?

Sofern keine Finanzierung möglich ist nein. Der Lieferant wird die Sachen wieder abholen.
Ist die Finanzierung möglich, entstehen Schadensersatzansprüche.



quote:
4. Wie sieht die rechtliche Situation aus, wenn beide begründen, die Finanzierung würde (trotz entgegensetzlicher mündlicher Vereinbarung) nicht gegeben sein, aber beispielsweise 3 Monate (bsp. sofort Anfang 2010) später würden beide eine Photovoltaikanlage eines anderen Solarteurs montiert (und damit auch finanziert) bekommen? Kann das rechtliche Probleme mit sich bringen und falls ja, welche?

Derzeit sehe ich da kein Risiko, da sich in 3 Moaten die finanzielle Situation ja geändert haben kann.





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