Hallo,
ich habe Anfang Juni zu einem örtlichen Schreiner 7 Lindenholzbohlen zum hobeln, verleimen und zusägen gebracht. Im Vorfeld rief ich bei dem Schreiner an und erkundigte mich erstmal ob sie so etwas überhaupt machen und was es kosten würde. Der Chef der Schreinerei sagte mir, dass man in 2 Stunden viel erledigen kann und das die Stunde 45 Euro kostet. Auf ein Schriftliches Angebot verzichtete ich.
Ende Juli bekam ich nun eine Rechnung zugeschickt. Ich staunte nicht schlecht, als ich den Brief öffnete und mir ein Gesamtbetrag von 262,40€ entgegen lachte. Die Schreinerei hatte für Hobeln, verleimen und zusägen von 7 Lindenholzbohlen 4,5 Arbeitsstunden á 49 € angesetzt. Macht 220 plus MwSt. von 41,90€= 262,40€.
Ich finde das für die Leistung ziemlich hoch muss ich ehrlich sagen. Zumal ich in einem Bildhauerseminar in Tirol vor wenigen Tagen selbst Bohlen gehobelt, verleimt und zugesägt habe. Dort hat die ganze Geschichte bei 4 Rohlingen gleicher Art eine Dauer von 45min (natürlich ohne Trocknungszeiten vom Leim) in Anspruch genommen.
Kann mir jemand Sagen, was ich tun soll, bzw. ob 4,5 Stunden dafür in Ordnung sind?
Vielen Dank für Eure Antworten
jonas25IN
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4,5 Arbeitsstunden für Hobeln von Holz???
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
quote:
Der Chef der Schreinerei sagte mir, dass man in 2 Stunden viel erledigen kann
Was ja nicht automatisch bedeutet, das der komplette Auftrag in 2h erledigt ist.
Ansonsten wäre wohl auch zumindest die Abmessungen der einzelnen Bohlen mal Mindestvorausetzung für eine Beurteilung.
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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
da hat der schreiner geschickt auf deine fragen geantwortet.
bist ihm so gesehen auch auf den leim gegangen
aber wenn du in diesem kurs in tirol das gleiche gemacht hast, dann haste ja den dreh raus....also warum zum schreiner? das ist jetzt nur so mal eine frage
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Im ewigen Gedenken."
Das ist mehr eine technische und keine juristische Frage.
Wenn das Ganze tatsächlich im Normallfall 4,5 Stunden dauert sehe ich zumindest aus dem Vorgespräch keinen Anspruch von Ihnen nur 2 Stunden bezahlen zu müssen.
Wenn die Arbeit aber normalerweise in zwei Stunden erledigt werden könnte, dann müssen sie auch nur zwei Stunden bezahlen.
Ob der Schreiner aber zuviel Arbeitszeit berechnet hat, kann im Streifall nur ein Gutachter bzw. die oben genannte Schiedstelle beurteilen.
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