siehe: www.Kontra-Schornsteinfeger.de -> Medienberichte
ARD Fakt 12-07-2004
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Bürokratie-Irrsinn, Teil 11
FAKT stellt Ihnen wieder drei neue unglaubliche Fälle aus unserer Zuschauerpost vor.
Schornstein:
Henry Guse aus Mahlsdorf am Stadtrand von Berlin sieht es nicht mehr ein: jährlich kommt der Bezirksschornsteinfeger um seine Brennwerttherme auf Erdgasbasis zu überprüfen und kassiert dafür fast 50 ?. Und das obwohl die Anlage eine Schutzautomatik hat, die zum sofortigen Abschalten bei Unregelmäßigkeiten führt. Alle 2 Jahre lässt Herr Guse die Anlage auch komplett vom Fachmann warten. Die vom Schornsteinfeger überprüften Sicherheitswerte waren immer o.k., das übliche Ergebnis dieser Überprüfungen. Laut Bundesimmissionsschutzgesetz ist die Überprüfung von Heizanlagen bei Mängelfreiheit kostenlos. Folglich stellte er die Zahlungen ein. Auf die Mahnung des Schornsteinfegers folgte ein Bescheid des Bezirksamtes, dass in solchen Fällen die Eintreibung der Kosten übernimmt. Nach Ablehnung seines Widerspruches - die Begründung: die vorgenommene Überprüfung entspräche nicht der erwähnten Überprüfung im Bundesgesetz, obwohl dort keine klaren Einschränkungen aufgeführt sind. Herrn Guse bleibt nur der Weg vors Verwaltungsgericht. Das Verfahren hat er eingeleitet.
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ARD Fakt 12-07-2004
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Joachim Datko, Regensburg
www.Kontra-Schornsteinfeger.de
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www.monopole.de
ARD - Bürokratie-Irrsinn - zum Schornsteinfeger-Problem
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Über so etwas kann man sich nur ärgern. Ich drücke jedenfalls die Daumen .
Wer sich nicht wehrt, wird abkassiert.
Das Geschäftsmodell der ungefähr 8000 "Bezirksschornsteinfegermeister" ist aus dem Jahre 1935.
Machen Sie mit! Moderate Gegenmassnahmen unter:
www.Kontra-Schornsteinfeger.de -> Gegenmassnahmen
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Zitat aus der Stuttgarter Zeitung:
Und selbst ein ranghoher Mitarbeiter der in Karlsruhe ansässigen Landesanstalt für Umweltschutz knurrt hinter vorgehaltener Hand, er habe "den Eindruck, dass die feste Gebietszuteilung für die Kaminfeger so etwas wie die Lizenz zum Gelddrucken ist" - und daher dringend abzuschaffen sei.
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Dabei wird ganz nebenbei das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) den Geschäftsinteressen der Schornsteinfeger untergeordnet.
Joachim Datko, Regensburg
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