Habe hier im Forum folgende Meinung gelesen
Zitat:Nö, so einfach ist das nicht. Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres ab Fälligkeit - nicht ab Ausführung.
Wenn die Forderung noch nicht fällig gestellt wurde - leider lässt sich der Fragesteller dazu trotz klarer Nachfrage nicht aus - kann die Verjährungseinrede nicht erfolgreich sein.
Dann gab es eine andere Meinung, dass die Verjährung nach vollständiger Ausführung der Leistung und mangelfreier Abnahme der Leistung zu starten beginnt.
Was stimmt denn nun?
Wie schaut es aus, wenn die Leistung erbracht wurde, aber keine Abnahme stattfand?