Guten Tag Leute,
im Laufe einer aktuellen Maßnahme müssen wir den Überbau einer Brücke abbrechen. Die Brücke läuft über einem Bach. Abbruchgut darf nicht in das Gewässerbett fallen. Daher muss vor dem Abbruch die Brücke per Kraneinsatz in das Baufeld transportiert werden.
Klar ist der technische Ablauf eines Abbruches Sache des AN. Jedoch sind wir hierbei gezwungen die Brücke quer zu transportieren.
LV Position beschreibt nur einen Standart Abbruch des Überbaues mit Transport und Entsorgung.
Steht mir hierbei eine zusätzliche Vergütung zu den „Vorleistungen" vor dem Abbruch zu?
-- Editiert von Moderator am 29.04.2020 15:49
-- Thema wurde verschoben am 29.04.2020 15:49
Abbruch Brückenüberbau
28. April 2020
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Frage vom 28. April 2020 | 19:42
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abbruch Brückenüberbau
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#1
Antwort vom 29. April 2020 | 13:59
Von
Status: Unbeschreiblich (31950 Beiträge, 5626x hilfreich)
eher Handwerkerrecht/Werkvertragsrecht.
#2
Antwort vom 30. April 2020 | 13:11
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Dazu müsste man den Vertrag in allen Einzelheiten kennen und die Vorgeschichte.
Berry
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