Absichtlicher Pfusch um Folgeaufträge zu bekommen

20. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
D222
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Absichtlicher Pfusch um Folgeaufträge zu bekommen

Hallo,

gehen wir mal davon aus eine Sanierungsfirma die ein Mieter zu Tapezieren,
Schimmel entfernen beauftragt hat, pfuscht absichtlich um später weitere Aufträge
vom Mieter zu bekommen. Z.B. Schimmelsporen im Raum verteilen. Deckenlampen-Draht
anpinselnm was sogar sehr gefährlich werden kann.

Wie sollte man vorgehen?

-- Editiert von Moderator topic am 20. April 2025 16:12

-- Thema wurde verschoben am 20. April 2025 16:12

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40854 Beiträge, 14423x hilfreich)

Mangelbeseitigung, das ist doch kein Folgeauftrag, und hat unentgeltlich zu erfolgen. Mängel sind daher in der Regel ein Killer von Folgeaufträgen.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 545x hilfreich)

Zitat:
Wie sollte man vorgehen?

Gerichtsfest zur Nachbesserung auffordern.


Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18902 Beiträge, 6915x hilfreich)

... das lässt sich dokumentieren, wenn Anschlussdrähte für Deckenlampen mit Farbe verkleistert wurden. Wie man allerdings nachweisen will, dass mutwillig Schimmelsporen im Raum platziert wurden, .....

Ansonsten: Was soll die Anfrage unter 'Strafrecht' :???: - Es geht um Gewährleistung.

-- Editiert von User am 20. April 2025 09:57

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2423 Beiträge, 1117x hilfreich)

Ich würde eher mal im gut sortierten psychatrischen Krankenhaus vorbeischauen...
Das mit den Schimmelsporen klingt nach entsprechenden Problemen...

Schimmelsporen sind immer und überall vorhanden, machen aber (evtl. außer gesundheitlichen Problemen) keine Probleme im/am Gebäude, wenn nicht Baufehler vorliegen, oder der Bewohner Mist mit dem Lüften macht.
Mal ganz davon abgesehen, dass die Kultivierung dann trotzdem aufwändig ist und das Freisetzen eher zu Mängelansprüchen als zu Folgeaufträgen führen würde.

Dass ein Kabel mal voll mit Weißfarbe wird kommt vor, ist auch nicht weiter problematisch, solange das nicht an den abisolierten Stellen ist.

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8962 Beiträge, 1905x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
solange das nicht an den abisolierten Stellen ist.


und diese sollte eh kein Mieter offen rumhängen haben

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37240 Beiträge, 6246x hilfreich)

Zitat (von D222):
Z.B. Schimmelsporen im Raum verteilen.
Das dürfte ein untaugliches Mittel für einen auftragswütigen Handwerker sein.
Zitat (von D222):
Deckenlampen-Draht anpinseln
Muss weder Pfusch noch gefährlich sein.
Zitat (von D222):
Wie sollte man vorgehen?
Ich schließe mich in etwa dem Tipp des Vorschreibers an... mindestens mal zum Facharzt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41027x hilfreich)

Zitat (von D222):
Z.B. Schimmelsporen im Raum verteilen

Festgestellt durch wen konkret, mit welcher Qualifikation konkret?



Zitat (von D222):
Deckenlampen-Draht anpinselnm was sogar sehr gefährlich werden kann.

Dann hat aber zuvor der Auftraggeber schwer gepfuscht, wenn da blanker Draht rumhängt.
Da könnte das einpinseln als Selbstschutz durch gehen, auch wenn die Wirksamkeit recht umstritten sein dürfte.

Als Handwerker hätte ich da die Arbeit komplett verweigert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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