Abweichung zwischen Kostenvoranschlag und Rechnung

8. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
schorlepower
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 37x hilfreich)
Abweichung zwischen Kostenvoranschlag und Rechnung

allo zusammen,

mein Auto war defekt und ich habe es zur Reparatur gebracht.
Vorab habe ich einen Kostenvornaschlag bekommen. Darin sind die benötigten in Einzelpositionen mit Preis aufgeführt.
Des weiteren gibt es eine Position für Kundendienst und eine Position für Arbeitszeit Reparatur. Wie gesagt alle Positionen sind einzelnen mit Preisen versehen.

Nun bekomme ich die Rechnung und diese ist deutlich höher.
Ich habe den KFZ-Betrieb darauf angesprochen und folgende Aussage bekommen.
1. Bei einigen Teilen wurde vergessen die MwSt zu berechnen, was aber aus dem Kostenvoranschlag nicht hervorgeht. Hier stehen die Einzelpreise, drunter eine Summe und daneben der Hinweis Endpreis incl. MwSt.

2. Des Weiteren beruft sich der KFZ-Betrieb darauf, dass eine Kostensteigerung von 20% gegenüber dem Kostenvoranschlag vom Kunden hinzunehmen ist?

Ich fühle mich zwar im Recht, dass ich nur den Endpreis gemäß Kostenvoranschlag zahle. Aber bin ich das auch?

Bin froh über eure Hilfe!

Viele Grüße
schorlepower

-----------------
" "

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:
1. Bei einigen Teilen wurde vergessen die MwSt zu berechnen, was aber aus dem Kostenvoranschlag nicht hervorgeht. Hier stehen die Einzelpreise, drunter eine Summe und daneben der Hinweis Endpreis incl. MwSt.

DAS ist aber alleine das Problem des Betriebes.



quote:
2. Des Weiteren beruft sich der KFZ-Betrieb darauf, dass eine Kostensteigerung von 20% gegenüber dem Kostenvoranschlag vom Kunden hinzunehmen ist?

Grundsätzlich ist jede Überschreitung eines Kostenvoranschalges hinzunehmen, da es sich ja nur um einen unverbindliche Schätzung handelt.
Die ständige gängige Rechtssprechung geht von einem Satz von 20% aus bei der eine Überschreitung ohne vorherige Zustimmung des Kunden in Ordnung ist.
Ab 20% müsste man die Zustimmung des Kunden einholen bzw. den Auftrag abbrechen falls diese fehlt.


Das dürfte aber nicht gelten, wenn die Überschreitung nur durch einen Verstoß gegen die Preisangabeverordnung passierte.


Sofern also keine umfangreicheren Arbeiten durchgeführt wurden und nicht mehr Teile verbaut wurden, wäre die Erhöhung abzulehen.


Das Problem ist hier jedoch, das die Aussage nur mündlich existiert, also schlicht nicht beweisbar ist.
Man sollte daher nochmal neutral schriftlich anfragen, wie es zu der Überschreitung kommt und eine schriftliche Antwort anfordern.

Den unstrittgen Betrag würde ich schon mal zahlen.




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.149 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen