Angeblicher Mangel nach 26 Monaten

20. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
EDV-Düren
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Angeblicher Mangel nach 26 Monaten

Hallo zusammen,

wir, eine UG, sind einem Problem ausgesetzt dass wir so nicht kennen.

Wir haben an einen Zahnarzt eine Computeranlage verkauft. Es handelt sich um 1 Server, 8PCs mit Monitoren, Tastaturen, Betriebssystemen, Drucker, Office Lizenzen etc. für insgesamt 7200,-€ brutto.

Die Ware wurde am 09.06.2017 geliefert und die Rechnung am 14.06.2017 verschickt. Bezahlt wurde die Ware, nach einer höflichen Rückfrage unsererseits, am 14.08.2017. soweit so gut.

Gestern erhalten wir eine eMail des Kunden, dass aus der Bereits bezahlten Lieferung aus Juni2017 4 Artikel nicht dabei gewesen sind. Diese, es handelt sich um 1 Office Lizenz (von 3en) und einem kompletten Drucker sollen wir innerhalb von 10 Tagen nachliefern.

Weiter ist Ihm bei der Durchsicht einer Rechnung über 1 weiteren PC mit Installationspauschale vom 06.01.2019 (am 09.01.2019 bezahlt) aufgefallen dass wir hier absolute Wucherpreise verlangt hätten, das wäre Sittenhaft wenn nicht sogar Betrug und hier sollen wir einen konstruktiven. Vorschlag unterbreiten wie wir Ihm entgegen kommen und einen Teil der Rechnungssumme zurückerstatten.

Zudem möchte er die private Anschrift des damals vor Ort montierenden Technikers. Dieser hätte Ihn bezüglich weiterer Anschaffungen von PC Komponenten falsch beraten, was Ihm jetzt durch ein Update im August aufgefallen wäre und er möchte den Mitarbeiter wegen Falschberatung anzeigen.

Wir sind wie gesagt eine am 01.01.2017 gegründete UG, das war unser erster großer Auftrag und wir haben leider keine Rechtsschutz oder die finanziellen Mittel um mit dem Kunden vor Gericht ziehen zu können. Zumal wir uns grundsätzlich keine Klagewege erlauben möchten. Ich habe deshalb heute morgen mit dem Kunden ein Gespräch in einem Telefonat ersucht, der Kunde besteht auf Richtigkeit der eMail und auf den Klageweg gegen den Mitarbeiter, dessen Adresse ich natürlich nicht genannt habe und auch gegen unsere UG, sofern die fehlenden Sachen im Wert von ca. 700,-€ nicht nachliefert und kein „faires" Angebot bezüglich den überteuerten Preisen kommt.

Preisfrage.... Lieferung und Bezahlung der Rechnung zur ersten Sache sind 24 bzw. 26 Monate her....Lieferung, falsche Beratung und Rechnung zur zweiten Sache sind 7 Monate her- Welche rechtliche Handhabe hat der Kunde den nun wirklich diesbezüglich oder besser formuliert sollten wir uns weiter versuchen mit dem Kunden zu einigen oder können wir ruhigen Gewissens abwarten?

Wie können wir beweisen, außer unterschriebenem Lieferschein, dass der Kunde alles bekommen hat? Die Ware zum zweiten Fall haben wir, ehrlicher Weise, mit 35% Marge vom EK hoch kalkuliert verkauft. Müssen wir uns wegen Wucher etc. Gedanken machen?

Über Eure Hilfe wären wir sehr dankbar....

Gruß

Ralf

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von EDV-Düren):
Gestern erhalten wir eine eMail des Kunden, dass aus der Bereits bezahlten Lieferung aus Juni2017 4 Artikel nicht dabei gewesen sind.

Pech für ihn.
Zum einen müsste er das erst mal beweisen.
Zum anderen ist das nun verjährt.



Zitat (von EDV-Düren):
Weiter ist Ihm bei der Durchsicht einer Rechnung über 1 weiteren PC mit Installationspauschale vom 06.01.2019 (am 09.01.2019 bezahlt) aufgefallen dass wir hier absolute Wucherpreise verlangt hätten

Und?



Zitat (von EDV-Düren):
Wie können wir beweisen, außer unterschriebenem Lieferschein, dass der Kunde alles bekommen hat?

Da stehen auch die angeblich nicht erhaltenen Waren drauf? Und er hat unterschrieben? das wäre dann ja glatt versuchter Betrug - eine Straftat.



Zitat (von EDV-Düren):
Zudem möchte er die private Anschrift des damals vor Ort montierenden Technikers.

Darauf hat er genau 0,0 Anrecht.



Zitat (von EDV-Düren):
er möchte den Mitarbeiter wegen Falschberatung anzeigen.

Tja, nur das die Anzeige ins leere laufen wird, da das gar keine Straftat ist.



Ich würde bei so einem dummen und unverschämten Kunden gar nicht reagieren ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
EDV-Düren
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Herr van Sell,

erstmal Danke für Ihre Zeit und die Beantwortung. Bitte erlauben Sie folgende Nachfrage... Ab wann tritt denn die Verjährung genau ein? Geht es um Rechnungs bzw. Zahl oder Lieferdatum? Ist der angebliche Vorfall aus Januar 2019 auch schon verjährt?

Zwischenfrage: Wäre die Verjährung, sofern noch nicht vollzogen, durch die Kundenemail und unser Telefonat unterbrochen oder wie das heißt ?

Habe wegen der Anschuldigung mal gegoogelt. Also für Wucher gibt es sogar, je nach Schwere Gefängnis. Das war mir / uns nicht bewußt. Wir dachten als Unternehmen können wir die Preise prinzipiell so kalkulieren wie wir es für richtig erachten- immerhin bekommt der Kunde erst ein Angebot, und nach der Bestätigung dann eine Auftragsbestätigung, er kann also evtl. beim Mitbewerber vergleichen,kann man uns wirklich vordiktieren was wir maximal kalkulieren dürften?

Bezüglich Mangel etc. finde ich nur Beispiele zu B2C wir haben aber ausschließlich B2B Geschäfte?

Und weiter schreiben Sie auf die Adresse des Mitarbeiters hat er 0,0 Anspruch. Gibt es denn überhaupt eine Grundlage das hier eine Straftat vorliegt.

Danke im Voraus.

Gruß

Ralf

-- Editiert von EDV-Düren am 20.08.2019 21:24

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Ich gehe nicht näher auf das EP und den NP ein.

Zitat (von Harry van Sell):
Ich würde bei so einem dummen und unverschämten Kunden gar nicht reagieren ...

Bester Tipp.

Würde ich auch nicht. Die Nebenkriegsschauplätze zum Thema Verjährung, Straftat, Wucher und Fantasieforderungen des "Kunden" treffen imho alle nicht zu. Der Fall ist eigentlich durch. Der "Kunde" hat die Ware abgenommen und bezahlt.

Kommunikation mit dem "Kunden" einstellen.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von EDV-Düren):
...aufgefallen dass wir hier absolute Wucherpreise verlangt hätten


Das aus dem Munde eines Zahnarztes, der Keramikfüllungen im Materialwert von 0,02€ dem Patienten für 80€ in die Kauleiste pflanzt..... :rock:

Zitat (von EDV-Düren):
haben wir, ehrlicher Weise, mit 35% Marge vom EK hoch kalkuliert verkauft.


Da musste ich schmunzeln.....
In Baumärkten gibt es Artikel zu kaufen, auf die die Sagenumwobene Marge von über 1000% aufgeschlagen wird.

Zitat (von EDV-Düren):
kann man uns wirklich vordiktieren was wir maximal kalkulieren dürften?


Nein, denn das hier ist vorbildliche Information des Kunden VOR dem Kauf.->

Zitat (von EDV-Düren):
immerhin bekommt der Kunde erst ein Angebot, und nach der Bestätigung dann eine Auftragsbestätigung, er kann also evtl. beim Mitbewerber vergleichen,


Ist man zu teuer, muss man entweder lange nach einem Dummen suchen, der es trotzdem nimmt, oder aber man bleibt auf der Ware sitzen.


Wenn man keinen "Stress/Spaß" will, sollte man den Kunden ignorieren, ansonsten könnte das eine durchaus lustige Beschäftigung für euch werden. :devil:


-- Editiert von spatenklopper am 22.08.2019 14:12

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.036 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen