Angebot Rechnung ohne Unterschrift gültig?

5. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.07.2013 16:49:32
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Angebot Rechnung ohne Unterschrift gültig?

Ist ein Angebot, daß schriftlich versendet wurde, ohne manuelle Unterschrift gültig?
Ebenso, wie ist es bei der Rechnung?
Genügt für das Zustandekommen des Vertrages bzw. die Angebotsannahme die mündliche telefonische Bestätigung des Angebotes?

Es geht um Dienstleistung bzw. Montage von 2 Küchenoberschränken und Abzughaube. Ich habe telefonisch das Angebot bestätigt, also nicht schriftlich.
Zwei Monteure haben diese Leistung in exakt 2 Sttd. ausgeführt.

Die Rechnung und auch das Angebot sehen zwielichtig aus.
Nicht nur, daß Schreibfehler enthalten sind. Die Firma nennt sich ähnlich wie "Die fleissigen Bienchen". Wort-/Bildmarke. Meine Recherche beim Patentamt hat ergeben, daß diese Firma keinen Eintrag hat. Nennt sich aber genauso wie andere Firmen, die einen Eintrag haben.
Es gibt "Die fleissigen Bienchen", aber eine andere Branche und Adresse. Auch ist sowohl im Angebot als auch Rechnung kein Geschäftsführer aufgelistet. Das einzige was ich über diese Firma gefunden habe, ist wenn ich den Namen des Inhabers g***gle, ein Eintrag auf XING (Dienstleistungen). Eine StNr. ist auf der Rechnung aufgeführt, ebenso sind die MwSt. ausgewiesen.
Die Wort-Bildmarke ist ein Insekt in Comicfigur und daneben steht die fleissigen Bienchen (also, der Name ist ähnlich).

Was soll ich davon halten? Mir gehts darum, dass ich dann auch Gewährleistung/Garantie habe, im Falle des Falles.

Vielen Dank für die Antworten.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Eine Rechnung braucht keine Unterschrift

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

quote:
Ist ein Angebot, daß schriftlich versendet wurde, ohne manuelle Unterschrift gültig?

Ja



quote:
Ebenso, wie ist es bei der Rechnung?

Ja



quote:
Genügt für das Zustandekommen des Vertrages bzw. die Angebotsannahme die mündliche telefonische Bestätigung des Angebotes?

Ja



quote:
Nicht nur, daß Schreibfehler enthalten sind.

Blamabel aber juristisch unerheblich.



quote:
Die Firma nennt sich ähnlich wie "Die fleissigen Bienchen".

Soll vorkommen



quote:
Meine Recherche beim Patentamt hat ergeben, daß diese Firma keinen Eintrag hat.

Wie tausende andere Firmen die nichts erfunden haben ...
Da kein Zusammenhang erkennbar ist: was soll denn patentiert sein und was hat das mit Küche, Montage und Vertrag zu tun?



quote:
Mir gehts darum, dass ich dann auch Gewährleistung/Garantie habe, im Falle des Falles.

Garantie gibt es nur wenn eine Garantie vereinbart wurde.
Gewährleistung gibt es per Gesetz. Wobei den Auftraggeber die volle Beweislast für das Vorliegen eines Garantiefalles trifft.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

3x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Rechnungen verschickt man NIE, NIE, NIE unterschrieben. So mancher zwielichtige Käufer hat ein

"Zahlung bar erhalten am "

über die Unterschrift geschrieben und dann sieht's zappenduster aus mit dem Geld...



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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Das würden meine Kunden zwar nicht machen, zumal sie nie bar zahlen, aber daß man eine Rechnung nicht unterschreibt, weiß sogar ich, obwohl ich das Rechnungswesen delegiert habe.

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"Früh aufstehen ist der erste Schritt in die falsche Richtung"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12314.07.2013 16:49:32
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Also die Antworten hier ....
Und nein ich bin niemand der sich vor Zahlung drückt. Die Rchnung ist schon längst bezahlt.
Allerdings waren nicht nur erhebliche Schreibfehler sowohl im Angebot als auch Rechnung zu finden, nein,
die Rechnung hatte auch gar keine Rechnungsnummer...

Und der Grund war warum ich beim Patentamt geg**gelt habe:
Urheber/Markenrecht bzgl. des Firmennamens. Wenn man sich einen bestimmten Firmennamen ausdenkt, sollte man meiner Meinung nach erstmal beim Patentamt recherchieren, ob man dann nicht Marken-/oder Urheberrechte anderer verletzt.
Sonst könnte ja jeder sich nennen, wie er lustig ist, ohne Konsequenzen zu tragen!
Nun ja, muss jeder für sich selbst wissen und ganz besonders als seriöser Geschäftsführer!

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

quote:
Urheber/Markenrecht bzgl. des Firmennamens.

Daraus lässt aber kein Vorteil für den Kunden ableiten, jedenfalls nicht wenn man sich nicht in strafrechtlich relevante Gefilde begeben will.

Mit Küche, Montage und Vertrag hat es nichts zu tun, mit Garantie und Gewährleistung ebensowenig.



quote:
die Rechnung hatte auch gar keine Rechnungsnummer...

Wenn es denn tatsächlich eine Rechnung war (und nicht nur eine Quittung), dann könnte man eine korrekte Rechnung verlangen (und auch durchsetzen) mit den gesetzlichen Pflichtangaben.





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