Angebot per Email, Telefonische Auftragsbestätigung - Widerrufsrecht?

11. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
Jarcher07
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Angebot per Email, Telefonische Auftragsbestätigung - Widerrufsrecht?

Hallo,

meine Frau und Ich haben letztes Jahr im Dezember ein Aufmaß für ein Edelstal-Außenschornstein machen lassen, darauf hin bekamen wir per Email ein Angebot. Vor ein paar Tagen haben wir bei der Firma angerufen und gefragt ob das Angebot noch gültig sei - es war noch gültig und darauf hin erteilten wir telefonisch den Auftrag. Kurz darauf erhielten wir per Email eine Auftragsbestätigung.In dem Angebot und auch in der Auftragsbestätigung steht keine Widderufsbelehrung oder Frist - Meine Frage ist, können wir die Auftrag stornieren oder widderufen?

Danke und Grüße

Jarcher

-- Editier von Jarcher07 am 11.09.2015 22:06

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Ja, auch solche Aufträge kann man kündigen.

Zur Sicherheit und im eigenen Interesse sollte das dann schnellstmöglich und per Einschreben geschehen.

Der zu leistende Schadenersatz richtet sich dann entweder nach den vertraglichen Vereinbarungen oder nach dem Gesetz und beträgt zwischen 0-100%.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jarcher07
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort. Sowas in der Art hatte ich mir schon gedacht.

Schönen Sonntag

0x Hilfreiche Antwort

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