Guten Abend zusammen, ich bräuchte einmal Hilfe von kundigen Personen, ob meine Auffassung richtig ist:
Der Fall:
Rechtsanwalt schreibt jetzt ( November 2003) einen Brief über angefallene Kosten (Prozesskosten, Beratungskosten etc.) aus den Jahren 1995, 1996. Gesmatbetrag 3600,- Euro.
Gnädigerweise ist er bereit bei sofortiger und rascher Zahlung alles in einem abwasch für nur 2600,- Euro pauschal abzurechnen.
Es gab keinerlei Zahlungserinnerungen, Mahnungen oder Gespräche über diese Kosten innerhalb der letzten Jahre.
1) Es gilt altes Schuldrecht und somit eine Verjährungsfrist von zwei Jahren (gem. BGB § 196
I Nr. 15, alte Fassung).
2) Somit braucht man nicht zu bezahlen.
3) (persönliche Sache) Ist doch eigentlich eine Frechheit, dann noch so "gnädig" zu tun und zu sagen er gibt 1000 Euro Nachlass. Für mich ist das sowas wie Verschleierungstaktik um an das geld zu kommen, nach dem Motto:
Oh, so nett ist der? Dann überweisen wir schnell...
Vielen Dank für eventuelle Postings.
Gruß.
Anwaltskosten- Verjährung
19. November 2003
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Frage vom 19. November 2003 | 21:20
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 3x hilfreich)
Anwaltskosten- Verjährung
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 2. Dezember 2003 | 12:08
Von
Status: Lehrling (1183 Beiträge, 211x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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