Anwaltskosten- Verjährung

19. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
Jura-Student
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Anwaltskosten- Verjährung

Guten Abend zusammen, ich bräuchte einmal Hilfe von kundigen Personen, ob meine Auffassung richtig ist:

Der Fall:

Rechtsanwalt schreibt jetzt ( November 2003) einen Brief über angefallene Kosten (Prozesskosten, Beratungskosten etc.) aus den Jahren 1995, 1996. Gesmatbetrag 3600,- Euro.
Gnädigerweise ist er bereit bei sofortiger und rascher Zahlung alles in einem abwasch für nur 2600,- Euro pauschal abzurechnen.
Es gab keinerlei Zahlungserinnerungen, Mahnungen oder Gespräche über diese Kosten innerhalb der letzten Jahre.

1) Es gilt altes Schuldrecht und somit eine Verjährungsfrist von zwei Jahren (gem. BGB § 196 I Nr. 15, alte Fassung).
2) Somit braucht man nicht zu bezahlen.
3) (persönliche Sache) Ist doch eigentlich eine Frechheit, dann noch so "gnädig" zu tun und zu sagen er gibt 1000 Euro Nachlass. Für mich ist das sowas wie Verschleierungstaktik um an das geld zu kommen, nach dem Motto:
Oh, so nett ist der? Dann überweisen wir schnell...

Vielen Dank für eventuelle Postings.
Gruß.

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 211x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.061 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen