Anwaltskosten für Ratenzahlung ?

29. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
selmet
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Anwaltskosten für Ratenzahlung ?

Für unser Geschäft hat der Installateur uns schriftlich einen Kostenvoranschlag mit ca 3.200 € gemacht welches wir angenommen und den Auftrag erteilt haben. Im Nachhinein kam eine Gesamtrechnung von ca 7.000€, ohne, dass es vorher mit uns abgesprochen wurde. Wir wurden vor vollendete tatsachen gestellt und konnten nichts mehr machen.
Nach einem Telefonat mit der Ehefrau des Installateurs haben wir uns auf eine Ratenzahlung von je 1.000€ mon. geeinigt. Auf irgendwelche Gebühren oder Kosten wurde ich nicht hingewiesen oder angesprochen, nur, dass sie mir den Ratenplan noch schriftlich bestätigen lassen wird.
Daraufhin wurde die erste Rate von 1000.- € umgehend überwiesen.
2 Wochen später kam von einer RA´in ein Schreiben welches mir den Ratenplan noch mal in schriftlicher Form bestätigt und mir die „ entsandenen „ RA Gebühren in Höhe von ca. 527.- € in Rechnung stellt. Dieses Schreiben sollte ich unterschreiben und zurückschicken was ich nicht getan habe.

Ich rief die Anwältin an und teilte mit, dass ich diese „ Kosten „ nicht zahlen werde, da in keinster Form von irgendwelchen Kosten die Rede war.

Nach Rücksprache der Anwältin mit der Firma wurde mir mitgeteilt, dass man mir evtl. die Hälfte der Kosten erlassen wird, wenn die Raten pünktlich eingehen.
Auch da habe ich erklärt, dass ich, auch dann nicht bereit bin die „ Gebühren „ zu zahlen.

Die Raten sind nun abbezahlt. Gestern kam ein Schreiben der Anwältin in dem ich aufgefordert werde die Hälfte der Kosten zu überweisen. Nach Paragraph BGB soundso wäre ich dazu verpflichtet. Man gebe mir diese einmalige Möglichkeit, wenn ich nicht zahle so müsse ich die vollen Kosten übernehmen.

Was nun? Muss ich das nun Ernst nehmen oder kann ich mich entspannt zurück lehnen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Erstens wärest du evtl. überaupt nicht verpflichtet gewesen, die Raten alle zu bezahlen, denn ein Auftrag wurde ja nur im Volumen von 3.200 € erteilt. Es wäre Sache des Installateurs gewesen, erst einmal darzulegen, warum diese Mehrkosten entstanden sind. Wenn er sich nämlich einfach nur "verschätzt" hatte oder ihm bekannte Arbeiten oder Materialien nicht mit eingerechnet hat, als noch von 3.200 € die Rede war, bliebe er auf seinen Kosten sitzen.

Wenn aber die gesamten 7000 € inzwischen bezahlt worden sind, gilt dies m. E. als Anerkenntnis.

Jetzt zu der eigentlichen Frage:

Rechtsanwaltskosten würde ich auf keinen Fall bezahlen, denn es gibt ja keinerlei Anlass von deiner Seite, dass der Installateur diesen beauftragt hat. Die bloße Vereinbarung von Ratenzahlung dürfte kaum ausreichen.

Also: Rechtsanwalt schriftlich (!!) mitteilen, dass du seine Kosten definitiv nicht tragen wirst, da du keinen Anlass für seine Beauftragung gegeben hast. Auch auf Zahlung nur eines Teils dieser Kosten würde ich mich auf keinen Fall einlassen!

Im Übrigen wurde der RA wohl nur aus Angst beauftragt, dass du deine Raten evtl. nicht zahlen könntest. Aber Ratenzahlung wurde ja auch nur vereinbart, weil der Installateur erheblich mehr abgerechnet hat, als er (vermutlich) eigentlich durfte.

Korrespondenz in solchen Sachen sollte außerdem immer und ausschließlich schriftlich erfolgen, damit man ggf. alles nachweisen kann.

Viel Erfolg!

-- Editiert am 29.03.2009 15:22

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