Anzahlung bei Werkvertrag zurückerstatten ??

27. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Krolow
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzahlung bei Werkvertrag zurückerstatten ??

Folgender Fall: A schließt einen Vertrag zum Einbau eines Kaminofens mit B ab. A verpflichtet sich zu einer Anzahlung von ca 40% (2000 €). Nun 1 1/2 Jahr später (Kaminofen noch nicht eingebaut) geht es dem A aber schlecht und er möchte vom Vertrag zurücktreten. Von B wurde nur die Planungsleistung erbracht. Die Widerrufsfristen für den vertrag sind verstrichen. Der Kaminofen ist noch nicht eingebaut.

Kann A die (teilweise) Zurückzahlung der Anzahlung verlangen? B verweigert dieses und beruft sich auf den Vertrag und fordert die Erfüllung des Vertrages.

Was kann A tun ?

Probleme mit dem Gewerbe?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Alle Arbeiten die bisher gelaufen sind muss man zahlen. Wenn der Lieferant alles selber bestellt hat und zum Einbau bereit steht dann eben soweit, Abzüglich dessen was der für die Teile bekommt wenn er sie weiter verkauft.

Werkverträge kann man kündigen - lohnt sich aber kaum, wenn der andere fast fertig ist.

Klaus

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#2
 Von 
Krolow
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es wird sich schon lohnen, da bisher nur die Planung durchgeführt wurde. Es hat keine Bestellung von Materialien stattgefunden. Laut §649 BGB müssen nur die schon entstandenen Kosten getragen werden.

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#3
 Von 
guest123-2107
Status:
Praktikant
(527 Beiträge, 242x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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