Anzahlung zurück wegen Unmöglichkeit

9. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Jerome
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 91x hilfreich)
Anzahlung zurück wegen Unmöglichkeit

Hallo,
ich habe zunächst eine Baugenehmigung erhalten. Nach guten vier Wochen hatte ich Bau-Handwerker usw. Anzahlung geleistet und damit Auftrag erteilt.Nach sechs Wochen bekam ich ein Schreiben - Nachbarschaftsklage. Nun Negativbescheid. Ein Handwerker hat gleich storniert.
Ein anderer Handwerker zahlt die Anzahlung nicht zurück und meldet sich auch nicht auf meine Schreiben. In den Bedingungen steht nicht, wie in solchen Fällen weiterverfahren werden kann.
Was für Erfahrungen haben andere in solchen Situationen gemacht. Ich kann doch nichts dafür und denke, daß er mir das Geld unverzüglich überweisen muß

Danke im Voraus für Antworten.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Der Handwerker kann aber auch nichts dafür!
Bei Vertragskündigung gilt:
§ 649 BGB
Kündigungsrecht des Bestellers
Der Besteller kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Besteller, so ist der Unternehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
Spannender ist eigentlich was das mit der Nachbarschaftsklage soll.
War bekannt, dass so etwas drohen kann?
Welche Gründe gibt es für die Klage?
Üblicherweise prüfen die Baugenehmigungsbehörden schon sehr genau die Zulässigkeit einer Baugenehmigung.
War ein Architekt eingeschaltet? Hat der möglicherweise Fehler gemacht?

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#2
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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