Hallo zusammen.
Heute erhielt ich eine Rechnung meines Handwerkers, der in Abwesenheit von mir Arbeiten ausfgeführt hat.
Leider ist die Rechnung um 250% höher als das Angebot, da Arbeiten ausgeführt worden sind, die nicht vereinbart worden sind. Seine Begründung ist, dass aufgrund zusätzlicher Schwierigkeiten und auf Verlangen meiner Vermieterin diese Arbeiten ausgeführt werden mussten. Da ich telefonisch über Handy und eMail erreichbar gewesen wäre (und die Daten vorlagen) und für die Arbeiten einige Tage Zeit gewesen wären (ca. 1 Woche für Arbeiten, die ca. 1,5 Tage gebraucht hätten) verstehe ich nicht, warum ich nicht informiert worden bin.
1. Hat man die Möglichkeit Rechnungen um die Positione zu streichen, die ich nicht beuaftragt habe?
2. Was passiert wenn er bei der Demonateg der Mehrleistung bei mir schäden verursacht?
3. Was ist, wenn ich seine Mehrleistungen bereits mit meinen Sachen vereint habe, so dass bei einer Demonatage diese beschädigt werden?
Besten Dank für schnelle und kompetente Antworten !
Arbeiten, die nicht vereinbart waren
14. Juli 2003
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Frage vom 14. Juli 2003 | 10:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeiten, die nicht vereinbart waren
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 14. Juli 2003 | 20:54
Von
Status: Schüler (206 Beiträge, 26x hilfreich)
Kompetente Antwort? Okay dann versuchen wir das mal.
1. Darf eine Rechnung nicht 250 % höher als das Angebot sein. "Schwierigkeiten" sollte er im Vorfeld erkennen. Dafür ist er der Fachmann und muss das Einkalkulieren. Ansonsten braucht er einen Ansprechpartner der die entsprechenden Vollmachten hat. War das die Vermieterin? Dann schade.
2. Wenn die Vermieterin Aufträge vergibt und nicht in Ihrem Auftrag handelt, hat sie diese auch zu zahlen. Das hätte der Handwerker mit der Vermieterin abklären müssen.
Zu der Sache mit den Schäden kann ich leider nichts sagen. Ein guter Weg ist auch immer die Handwerker Innung. Die können meistens helfen.
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