Habe nach Kauf einer ETW 4000.- Euro wegen Mängel zurückbehalten (1996). Mängel wurden nicht beseitigt bzw. nicht anerkannt. Die Kaufpreisrestforderung von 4000.- Euro ist verjährt.
Bauträger verweigert jedoch die Bewilligung der Auflassung im Grundbuch (Eintragung als Eigentümer). Bei Klage wird ein Streitwert in Höhe des gesamten Kaufpreises der ETW festgesetzt.
Dieses Kostenrisiko ist zu hoch. Hinzu kommen evtl. noch gerichtliche Gutachterkosten.
Wer kann mir einen Rat geben? Wäre dringend!
Vielen Dank für die Mühe.
Auflassungsbewilligung verweigert wegen Rückbehalt (Mängel)
29. November 2003
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Frage vom 29. November 2003 | 14:26
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 10x hilfreich)
Auflassungsbewilligung verweigert wegen Rückbehalt (Mängel)
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