Auftrag oder kein Auftrag?

24. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)
Auftrag oder kein Auftrag?


Hallo,


nehmen wir folgende Situation an.

Ein Modellbauer bekommt von einem seiner Kunden seit mehreren Jahren Aufträge, welche zunächst mit einer Machbarkeitsprüfung beginnen. Der tatsächliche Aufwand stellt sich erst nach und nach raus, was der Sache geschuldet ist, denn es gibt keine Referenzen und es werden auch im Herstellungsprozess laufend Änderungswünsche genannt.

Nun wurde in der Vergangenheit solange gearbeitet, bis Klarheit über den Umfang des Projekts herrschen konnte. Dann wurde eine Kostenschätzung vorgenommen und diese schriftlich bestätigt. Später erfolgte dann eine ordentliche Bestellung nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand (war stets unterhalb der Kostenschätzung) und es wurde entsprechend abgerechnet.

Nun hat es abermals damit begonnen, dass diverse Projekte angedacht wurden. Ferner wurden für die Fertigung von Einzelteilen sowie auch für Zubehör bereits Freigaben zur Beschaffung erteilt. Allerdings blieb die Kostenschätzung unbeantwortet. Eine Lesebestätigung (wurde via Mail gesendet) liegt vor.

Leider ist der besagte Einkäufer nun in den Urlaub verschwunden (war nicht bekannt) und es gibt keinen Stellvertreter. Was würde im Fall der Fälle denn rechtlich passieren können wenn:

• Der Modellbauer auf Antwort wartet und der Liefertermin somit nicht mehr zu halten wäre
• Der Modellbauer im guten Glauben weiterarbeitet und der Kunde hinterher den Aufwand nicht begleichen würde

Ich kann mir natürlich selbst beantworten, dass im ersten Fall der Kunde sauer wäre und im zweiten der Modellbauer. Es geht mir jedoch um die Frage, ob stillschweigen (zur vorgelegten Kostenschätzung) eine Annahme selbiger darstellt oder umgekehrt die bereits erfolgte Beschaffung einzelner Bauteile die Annahme des vermeintlichen Auftrags darstellt.

Eventuell etwas doof erklärt, aber ich hoffe man kann die Situation dennoch verstehen.

Vielen Dank für Ihre Einschätzung.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119520 Beiträge, 39734x hilfreich)

Der Einkäufer wird ja einen Vorgesetzten haben?


Einfach ein entsprechend formulieertes Einschreiben senden und abwarten wer wann antwortet.

Wenn sich keiner drum kümmert, ist es nicht das Problem des Lieferanten wenn sich der Liefertermin verzögert.



Und für die Zukunft macht man halt eine entsprechende vertragliche Vereinbarung, die sowas regelt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Einen direkten Vorgesetzten gibt es leider momentan nicht und auf Vorstandsebene bringt es im Nachgang wohl ehr Ärger ein, denn der fühlt sich dafür nicht zuständig bzw. ehr belästigt (gab es bereits einmal in ähnlicher Form).

Geregelt war es bisher mündlich so, dass solange weiter gearbeitet wird, als wie keine anders lautende Nachricht gekommen ist. Das wurde notfalls hinterher aufgedröselt und in ordentliche Bestellungen verfasst. Es kommen von verschiedensten Abteilungen klare Anforderungen (via Mail), welche besagte Kostenschätzung und deren Umsetzung betreffen. Hier ist der Einkäufer auch ständig in Cc gesetzt. Es entzieht sich allerdings meinem Wissen, was intern wie geregelt wurde.

-- Editiert von Bebbi1971 am 24.07.2017 16:39

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#3
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)

Um meinen letzten Beitrag besser verstehen zu können sei ergänzt, dass bisher eben stets ein/zwei Tage nach der Kostenschätzung ein O.K. erfolgte. Besagter Einkäufer ist nun jedoch 3 Wochen weg und in einer so langen Zeit läuft eben viel auf. Er wird es sicher vegessen haben, aber das bringt mich auch nicht weiter.

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#4
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Das ist auch nicht das Problem des Modellbauers.
Im Prinzip gibt es 2 Möglichkeiten:

1.) Er vertraut auf die langjährige Geschäftsverbindung unf beginnt, mit dem Risiko, dass er auf den Kosten sitzen bleibt.
2.) Er wartet auf die Bestätigung des Auftrages und riskiert den Liefertmin zu verfehlen.

Allerdings in dem Falle, da bereits Teile im Wissen des Einkäufers bestellt wurden, würde ich wahrscheinlich weiterarbeiten, da ich den Auftrag im Vorderdgrund als erteilt ansehen würde.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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