A fragte bei Handwerker B nach
Angebot.
Wegen anderen Differenzen zwischen den zweien ist
das Angebot kein Thema mehr.
Nach 18 Monaten besteht B auf den Auftrag und A-Conto Zahlung, indem er dem A eine Kopie von angeblich bereits vor 18 Monaten geschriebenen
Auftragsbestätigung schickt, worin steht:
Auftragsbestätigung Nr...
...
Lieferzeit: 6 Wochen
Zahlung: 50% bei Auftragsbestätigung, 50% bei
Fertigstellung
Hinwies: Verspätete Zahlungseingängen führen zu Verlängerung der Lieferzeit.
Sollten wir binnen 3 Tagen keine andere Information erhalten, liefern wir wie bestätigt.
Ist der Auftrag nun aufgrund der von Handwerker B selbst
geschriebenen "Auftragsbestätigung"
(insbesondere: "...Verspätete Zahlungseingängen führen zu Verlängerung der Lieferzeit.
Sollten wir binnen 3 Tagen keine andere Information erhalten, liefern wir wie bestätigt...")
erteilt bzw. zustande gekommen ?
Auftrag selbst bestätigen
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Wenn kein Auftrag (auch nicht mündlich!)erteilt wurde, dann ist eine Auftragsbestätigung natürlich Unsinn.
Gruß
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
B könnte behaupten, dass
1.
der Auftrag mündlich erteilt worden sei;
2.
die Auftragsbestätigung
nicht widersprochen würde;
3.
die Arbeit ist solange noch nicht ausgeführt, weil 1ste A-conto Rechnung noch nicht
bezahlt worden sei.
4.
Jetzt will er auf Auftrag
bestehen und 1ste A-Conto
Zahlung verlangen
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Hallo,
um was bzw. welche Grundlage (Handwerk) geht es hier eigentlich?
Er fragt nach Angebot, Angebot wird nicht erstellt. Woraus ergibt sich die Auftragsbestätigung. Irgendwo ist hier ein *Kurzschluss* im Getriebe!!
MfG
-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"
Angebot war da, aber Auftrag wurde nicht erteilt, weil A und B sich
gestritten hatte.
Die Frage ist, ob B mit seinen Tricksen auf
den Auftrag bestehen kann.
Oder Schadenersatz wegen
"entgangenen Gewinn"
Hallo,
Person B muss einen handfesten Beweis für die Forderung haben. Sonst besteht keine Verpflichtet zur Zahlung der *Luft-Nummer*!!
MfG
-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"
Wenn B einfach baldig geliefert hätte,
hat A das Problem seine Nicht-Beauftragung zu beweisen.
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