Auftrag selbst bestätigen

8. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
Auftrag selbst bestätigen

A fragte bei Handwerker B nach
Angebot.
Wegen anderen Differenzen zwischen den zweien ist
das Angebot kein Thema mehr.

Nach 18 Monaten besteht B auf den Auftrag und A-Conto Zahlung, indem er dem A eine Kopie von angeblich bereits vor 18 Monaten geschriebenen
Auftragsbestätigung schickt, worin steht:
Auftragsbestätigung Nr...
...
Lieferzeit: 6 Wochen
Zahlung: 50% bei Auftragsbestätigung, 50% bei
Fertigstellung
Hinwies: Verspätete Zahlungseingängen führen zu Verlängerung der Lieferzeit.
Sollten wir binnen 3 Tagen keine andere Information erhalten, liefern wir wie bestätigt.

Ist der Auftrag nun aufgrund der von Handwerker B selbst
geschriebenen "Auftragsbestätigung"
(insbesondere: "...Verspätete Zahlungseingängen führen zu Verlängerung der Lieferzeit.
Sollten wir binnen 3 Tagen keine andere Information erhalten, liefern wir wie bestätigt...")
erteilt bzw. zustande gekommen ?




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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Wenn kein Auftrag (auch nicht mündlich!)erteilt wurde, dann ist eine Auftragsbestätigung natürlich Unsinn.
Gruß


-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

B könnte behaupten, dass
1.
der Auftrag mündlich erteilt worden sei;
2.
die Auftragsbestätigung
nicht widersprochen würde;
3.
die Arbeit ist solange noch nicht ausgeführt, weil 1ste A-conto Rechnung noch nicht
bezahlt worden sei.
4.
Jetzt will er auf Auftrag
bestehen und 1ste A-Conto
Zahlung verlangen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

um was bzw. welche Grundlage (Handwerk) geht es hier eigentlich?

Er fragt nach Angebot, Angebot wird nicht erstellt. Woraus ergibt sich die Auftragsbestätigung. Irgendwo ist hier ein *Kurzschluss* im Getriebe!!
:wipp:

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Angebot war da, aber Auftrag wurde nicht erteilt, weil A und B sich
gestritten hatte.

Die Frage ist, ob B mit seinen Tricksen auf
den Auftrag bestehen kann.
Oder Schadenersatz wegen
"entgangenen Gewinn"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

Person B muss einen handfesten Beweis für die Forderung haben. Sonst besteht keine Verpflichtet zur Zahlung der *Luft-Nummer*!!
:wipp:

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#6
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Wenn B einfach baldig geliefert hätte,
hat A das Problem seine Nicht-Beauftragung zu beweisen.




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