Auftragsstornierung möglich?

18. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
askme
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 34x hilfreich)
Auftragsstornierung möglich?

Heute sollte bei mir ein neues Autoradio von einer Car HiFi Werkstadt eingebaut werden. War am Freitag dort und wir hatten vereinbart, dass dies heute geschieht und man sich, sobald die bestellte Blende und Adapter da sind, vermutlich gegen 15 Uhr bei mir wegen konkreter Uhrzeit zum Einbau meldet. Bis Montag Abend sei dann sicher das Radio drin.Heute extra frei genommen und natürlich kein Anruf. Dort ging auch niemand ans Telefon, also bin ich schnell vorbei gefahren. Der ohnehin recht schmierige Typ meinte dann kackdreist, es bleibe bei Dienstag. Bestellte Teile seien nicht da blabla.Unterschrieben habe ich nichts. Muss ich es nun dort machen lassen oder kann ich auch schnell zu einer anderen Werkstadt? Können die von mir im Zweifelsfall die mündlich vereinbarten Gesamtkosten von 185Euro verlangen oder zumindest die Kosten für die bestellte Blende und den Adapter?Was würdet ihr machen? Habe gar keine Lust mehr, denen Geld zu geben bzw die auch noch an meinem Auto rumfummeln zu lassen.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
peterpan34
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)

Hallo,

ich bin zwar nur Laie aus dem BWL Studium, will Dir aber trotzdem antworten.

Vielleicht hilft es Dir, dass Du beim nächsten Beitrag / der nächsten Frage einen anderen Wortschatz benutzt.

Verträge kommen dann zustande, wenn zwei Willenserklärungen zueinander passen, der eine eine Leistung vereinbart zu erbringen, der andere vereinbart das Geld dafür zu bezahlen. Die Form steht in Deutschland bis auf einige Ausnahmen frei - daher kommt ein Vertrag auch mündlich zustande - wie in Deinem Fall.

Dass sich Dein Wille ändert, weil Du feststellst, dass Du den anderen nicht magst, ist irrelevant.

Du kannst Ihn in Verzug setzen und ein fixes Datum zur Nacherbringung setzen. Erst wenn er dem nicht nachkommt, kannst Du die Leistung von jemandem anderen erbringen lassen, bzw. von Deinem ersten Vertrag zurücktreten.

Das kurz aus der Hand eines BWLers.

Gruss,

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