Auto Garantie Zeitüberschreitung Wechselintervall

15. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Peter_W
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)
Auto Garantie Zeitüberschreitung Wechselintervall

hallo zusammen

meine Schwester hat sich vor einem Jahr ein 4 Jahre alten Renault Modus mit 38000KM gebraucht beim Renault-Händler gekauft.
Das Auto machte von Anfang an Probleme und war seither 6x in der Werkstadt wegen dem Wechsel verschiedener Teile. Zwar immer auf Garantie aber mit 100€ Selbstbeteiligung.
Nun gab es bei 49000KM ein Problem mit der Nockenwelle welches aber auf Garantie ging. (wieder 100€ Selbstbeteiligung)
Als Sie im Autohaus anrief sagte man ihr, dass sie meiner Schwester, dass Sie das Wechselintervall für den Zahnriemen überschritten hätte, der bei der Montage der Nockenwelle ebenfalls erneuert werden muss um an die Nockenwelle zu kommen.
Das Intervall für den Wechsel ist 70000KM oder 5Jahre. Der fällige Wechsel wäre im Februar 2010 gewesen.
Hier ist aber in der BA nicht hinterlegt ob in den ersten 5 Jahren oder bis zu 5 Jahren, es steht „nur „ 5 Jahre" deshalb müsste Sie die kosten für die Reparatur des Zahnriemens selber tragen ( 431€ ) . Der Tausch der Nockenwelle gehe jedoch auf Garantie.

1. Zählen hier die Monate oder ist es im 5 Jahr (+-11 Monate)?
2. Beim Wechsel der Nockenwelle muss der Zahnriemen eh erneuert werden,
von daher dürften eigentlich (wenn überhaupt) nur die Teile berechnet werden
oder sehe ich das Falsch.
3. Beim Wechsel wurde nicht darauf hingewiesen, das die Wasserpumpe (54€)
gleich mit getauscht werden sollte. Somit muss nächstes Jahr wieder der
Zahnriemen runter beim Wechsel der Wapu. (noch mal ca. 500€)

Besteht eine reelle Chance diese Rechnung anzufechten oder muss Sie in den Sauren Apfel beißen und daraus lernen, dass die am längeren Hebel sitzen?

Gruß

Peter


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6 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119405 Beiträge, 39720x hilfreich)

70000km oder 5 Jahre, das ist kein ungewöhnlich kurzer Intervall.

Steht denn in der Garantie ausdrücklich drin das auch Verschleiß erstezt wird?
Der Zahnriemen ist nämlich wie Bremsen oder Scheibenwischer ein Verschleißteil.




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
Peter_W
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

ist vielleicht ein bisschen durcheinander geschrieben. Sorry

Die Wechselintervalle kenne ich und die Vorgaben sind ok so.
Hier geht es nicht um die Länge bzw. Zeit der angesetzten Wechselintervalle sondern darum, das beim Wechsel der auf Garantie gehenden Nockenwelle der Zahnriemen mit gewechselt werden muss um an die Nockenwelle ran zu kommen. Da der aber angeblich nicht innerhalb der Garantiezeit von 5 Jahren gewechselt wurde, hat die Werkstatt den Zahnriemenwechsel separat verrechnet obwohl er für die Erneuerung der Nockenwelle eh ausgebaut und erneuert werden muss.
Das Auto ist Bj. 02.2005





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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119405 Beiträge, 39720x hilfreich)

quote:
das beim Wechsel der auf Garantie gehenden Nockenwelle der Zahnriemen mit gewechselt werden muss um an die Nockenwelle ran zu kommen.

Wer hat dir den so was erzählt? Oder gilt das nur beim Renault Modus?

Der Zahnriemen muss für den Wechsel der Nockenwelle demontiert werden. Danach wird er wieder montiert. Durch den Wechsel wird er aber nicht zerstört, so das kein neuer her muss.
Allenfalls wenn der Zahnriemen erkennbar verschlissen ist, muss hier ausgetauscht werden.


Abgesehen davon: nochmal die Nachfrage hätte die Versicherung den neuen Zahnriemen bezahlt? Erst wenn das geklärt ist lohnt sich eine vertiefende Diskussion diesbezüglich.


quote:
Hier ist aber in der BA nicht hinterlegt ob in den ersten 5 Jahren oder bis zu 5 Jahren, es steht „nur „ 5 Jahre"

Das ergibt sich in der Regel aus dem Kontext. Da steht ja nicht nur 'Zahnriemen: 5 Jahre' ...



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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#4
 Von 
Peter_W
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Wer hat dir den so was erzählt? Oder gilt das nur beim Renault Modus?

ok, er muss demontiert werden!
Das sie den neuen Riemen zahlen muss ist klar^^

quote:
Der Zahnriemen muss für den Wechsel der Nockenwelle demontiert werden. Danach wird er wieder montiert.


und das Autohaus berechnet hier die Kosten für den Wechsel des Zahnriemen
und keine Kosten für die Nockenwelle, die defekt war.

quote:
Das ergibt sich in der Regel aus dem Kontext. Da steht ja nicht nur 'Zahnriemen: 5 Jahre'


Hast natürlich vollkommen recht.
Es steht dort unter Wechselintervalle: Zahnriemen 5 Jahre oder 70000 KM.
Das Auto ist wie gesagt im 5en Jahr (Bj: Febuar 2005)
Die restlichen Intervalle sind hierfür nicht relevant.

Gruß

Peter



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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119405 Beiträge, 39720x hilfreich)

quote:
Es steht dort unter Wechselintervalle: Zahnriemen 5 Jahre oder 70000 KM.

Da diese Formulierung zu unbestimmt ist (am Anfang des 5. Jahres?, in der Mitte?, am Ende?) müsste das notfalls im Verfahren vor Gericht entschieden werden welcher Zeitpunkt gemeint war.
Wann genau (Monat-Jahr) war denn der letzte Wechsel?



quote:
und das Autohaus berechnet hier die Kosten für den Wechsel des Zahnriemen
und keine Kosten für die Nockenwelle, die defekt war.

Jetzt fange ich an zu verstehen.
Die berechnen die Arbeitszeit für Demontage, den Wechsel und die Montage des Zahnriemens und keine oder nur sehr geringe Arbeitszeit für den Wechsel der Nockenwelle?

Da da Demontage und Montage für den Wechsel der Nockenwelle notwendig war, würde ich diesen Anteil der Leistung so sehen, das er von der Versicherung getragen werden muss.
Einzig die Aufwendugen für den Wechsel des Zahnriemens die nicht in Zusammenhang mit dem Tausch der Nockenwelle stehen wird sie tragen müssen.

Desweiteren scheinen die 5 Jahre ja noch nicht vorbei zu sein, man kann also auch da argumentieren?


Rechnet die Werkstatt direkt mit der Versicherung ab?
Wer hat die übernahme der Kosten abgeleht? Die Versicherung oder die Werkstatt?




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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Peter_W
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Rechnet die Werkstatt direkt mit der Versicherung ab?
Wer hat die übernahme der Kosten abgeleht? Die Versicherung oder die Werkstatt?


Ja.
Die Werkstatt hat die Kosten abgelehnt, da sie meinten der Zahnriemen sei außerhalb der Garantiezeit und würde somit nicht von der Versicherung übernommen.


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