Hallo, vielleicht kann mir hier jemand helefen. Habe bei meinem Auto die Zylinderköpfe general übeholen lassen und alles wieder einbauen lassen inkl. Zylinderkopfdichtung usw... Habe mein Auto dann abgeholt und den geforderten Betrag bezahlt, als ich nach der Rechnung gefragt habe wurde mir nur lachend entgegnet das dieser Preis selbstverständlich ohne Rechnung sei! Ich solle dies aber mit dem Kollegen der mein Auto gemacht hat besprechen. Ok habe erst mal bezahlt das ich mein Auto mitnehmen konnte. Auf dem Heimweg dann ist mir aufgefallen das der wagen extrem Geraucht hat (Weißer, beisend richender Rauch) nächsten Tag mein Auto zurück gebracht und reklamiert. Dann gesagt bekommen das man keinen Fehler finden kann und ich solle einfach mal weiter fahren.
Was mach ich nun? Ich wäre ja bereit auf den gezahlten Betrag die MwSt noch oben drauf zu zahlen (obwohl Betrag X ausgemacht war und nicht Betrag X + MwSt) , bloß habe ich nun angst das die Rechnung so geschrieben wird das mein Problem nicht mehr unter eine Reklamation fallen würde. Da ja schon gesagt wurde das sieht so aus als ob jetzt die Kolbenringe das Problem sein und das hätte nichts mit der Reperatur zu tun gehabt. Auf meine Frage warum das erst jetzt so sei wurde gesagt das es sein kann das durch das neue Öl und das Reinigen sich ablagerungen gelöst haben und das Problem so erst sichtbar geworden ist... naja was meint ihr, was soll ich tun?
Auto Reperatur/ Probleme
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Weißer Rauch hört sich aber gar nicht gut an.
Geh bloß zu ner anderen Firma.
Hast Du denn gar nichts schriftlich von der Firma oder nen Zeugen der über alles Bescheid weiß?
Diese Aussage ist natürlich Unsinn! Natürlich hast du ein Anrecht auf eine Rechnung. Dies solltest du der Werkstatt unmissverständlich mitteilen. Weißer Rauch = defekte Zylinderkopfdichtung. Ich vermute mal, dass dein Kühlwasser nun langsam weniger wird. Hast du das schon mal kontrolliert?ZitatHabe mein Auto dann abgeholt und den geforderten Betrag bezahlt, als ich nach der Rechnung gefragt habe wurde mir nur lachend entgegnet das dieser Preis selbstverständlich ohne Rechnung sei! :
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ZitatDiese Aussage ist natürlich Unsinn! Natürlich hast du ein Anrecht auf eine Rechnung. :
Nö, hat er nicht. Denn es fehlt schlicht am Rechtsanspruch.
Selbstverständlich habe ich whatsapp nachrichten und aufgenommebe telefongespräche. Das Problem ist jetzt nur drohe ich der Werkstatt werden die sich so gut es geht absichern und halt die Rechnung so schreiben das ich denen nichts kann.... fordere ich sie auf nach zu bessern dann wird halt schlicht und einfach gesagt das es nun was anderes ist....
ZitatSelbstverständlich habe ich whatsapp nachrichten :
Aha. Und? Davon hab ich auch ne Menge ...
Zitatund aufgenommebe telefongespräche. :
Die sollte man schnellstens löschen und schon gar nicht vor Gericht erwähnen - es sei denn man strebt ein Strafverfahren gegen sich selbst an.
Es geht hier um einen Werk ertrag.Zitat:ZitatDiese Aussage ist natürlich Unsinn! Natürlich hast du ein Anrecht auf eine Rechnung. :
Nö, hat er nicht. Denn es fehlt schlicht am Rechtsanspruch.
Arbeiten ohne Rechnung ist Schwarzarbeit. Natürlich hat er einen Anspruch auf eine ordentliche Rechnung.
http://ihr-verkehrsrechts-anwalt.de/eine-autoreparatur-ohne-rechnung-um-geld-zu-sparen-kann-teuer-werden/
ZitatArbeiten ohne Rechnung ist Schwarzarbeit. :
Das ist schlicht Unfug.
Schwarzarbeit ist es wenn die Bedingungen nach § 1 Abs. 2 Schwarzarbeitsgesetz erfüllt sind (könnte hier durchaus der Fall sein).
ZitatNatürlich hat er einen Anspruch auf eine ordentliche Rechnung. :
Stoische Widerholung von Falschem mach es nicht richtiger. Egal wie oft es widerholt wird.
Du kannst ja mal gerne das Gesetz benennen, in dem für diesen Fall die Pflicht zur Erstellung einer Rechnung steht.
Wenn ich mein Auto in eine offizielle Meisterwerkstatt bringe habe ich meines erachtens natührlich einen Anspruch auf eine Rechnung. Ich habe diese Rechnung auch ausdrücklich gefordert! Wenn die Werkstatt mir die Rechnung nicht gibt kann ich doch nichts dazu!
Nur mein Problem ist wenn ich jetzt auf die Rechnung beharre oder sogar eine Anzeige mache dann wird in der Rechnung bestimmt etwas stehen so das der Defekt den ich jetzt an meinem Auto habe nicht unter einer Reklamation läuft.
Aber nach Rücksprache mit meinem Anwalt bleibt mir wohl nichts anderes übrig als die Rechnung zur not ein zu klagen
Wenn ich mein Auto in eine offizielle Meisterwerkstatt bringe habe ich meines erachtens natührlich einen Anspruch auf eine Rechnung. Ich habe diese Rechnung auch ausdrücklich gefordert! Wenn die Werkstatt mir die Rechnung nicht gibt kann ich doch nichts dazu!
Nur mein Problem ist wenn ich jetzt auf die Rechnung beharre oder sogar eine Anzeige mache dann wird in der Rechnung bestimmt etwas stehen so das der Defekt den ich jetzt an meinem Auto habe nicht unter einer Reklamation läuft.
Aber nach Rücksprache mit meinem Anwalt bleibt mir wohl nichts anderes übrig als die Rechnung zur not ein zu klagen
ZitatWenn ich mein Auto in eine offizielle Meisterwerkstatt bringe habe ich meines erachtens natührlich einen Anspruch auf eine Rechnung. :
Da fehlt aber leider der Rechtsanspruch.
ZitatAber nach Rücksprache mit meinem Anwalt bleibt mir wohl nichts anderes übrig als die Rechnung zur not ein zu klagen :
Und welche Rechtsgrundlage benennt der Anwalt für den Anspruch auf eine Rechnung?
ZitatNur mein Problem ist wenn ich jetzt auf die Rechnung beharre :
"Rechnung? Wofür? DerTyp hat nie mit seinen Auto hier was machen lassen ..."
Wie gedenkt man das Gegenteil zu beweisen?
Diese Anwort eines Anwalts stützt Harry v S Aussage
http://www.frag-einen-anwalt.de/Habe-ich-Anspruch-auf-eine-Rechnung--f12611.html
Zitatbloß habe ich nun angst das die Rechnung so geschrieben wird das mein Problem nicht mehr unter eine Reklamation fallen würde. Da ja schon gesagt wurde das sieht so aus als ob jetzt die Kolbenringe das Problem sein und das hätte nichts mit der Reperatur zu tun gehabt. :
Die durchgeführte Reparatur bezog sich auf den Teil oberhalb des Motorblocks. Wenn jetzt die Kolbenringe noch ein weiteres oder neues Problem bereiten, hat das tatsächlich nichts mit dem in Stand gesetzten Zylinderkopf zu tun. In einer Rechnung könnte also durchaus "Überholung Zylinderkopf" stehen ohne dass Du auch nur einen Schritt weiter bist.
Frage: Schon mal die Kompression nachgemessen?
Berry
Das ist aber eine ganz andere Situation! Hier geht es um einen Werkvertrag mit einer Werklieferung! Bei einer Werklieferung hat der Unternehmer eine Rechnung zu erstellen. Es ist eine Werklieferung weil eine Reparatur (Bearbeitung) mit Austausch eines von der Werkstatt beschafften Hauptgegenstandes (Zylinderkopfdichtung) erfolgt ist. Hier greift Paragraph 14 Absatz 2 Satz 1
Zitat:
2. führt der Unternehmer eine andere als die in Nummer 1 genannte Leistung aus, ist er berechtigt, eine Rechnung auszustellen. Soweit er einen Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person ausführt, ist er verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen.
Werklieferung: https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/werkleistungwerklieferung-22-definition-werklieferung_idesk_PI11525_HI856422.html
-- Editiert von micbu am 09.11.2016 23:02
ZitatHier geht es um einen Werkvertrag mit einer Werklieferung! Bei einer Werklieferung hat der Unternehmer eine Rechnung zu erstellen. :
Gerne nochmal
ZitatStoische Widerholung von Falschem mach es nicht richtiger. Egal wie oft es widerholt wird. :
ZitatHier greift Paragraph 14 Absatz 2 Satz 1 :
Nein.
Kauf dir mal einen Duden und lies mal nach was das Wort "berechtigt" bedeutet und was die Unterschiede zu "verpflichtet" bzw. "Pflicht" sind ...
ZitatKauf dir mal einen Duden und lies mal nach was das Wort "berechtigt" bedeutet und was die Unterschiede zu "verpflichtet" bzw. "Pflicht" sind ... :
Sorry falschen Text kopiert. Hier der richtige Text zu bereits zitiertem §14 Absatz 2 Satz 1:
1.
führt der Unternehmer eine steuerpflichtige Werklieferung (§ 3 Abs. 4 Satz 1) oder sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück aus, ist er verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen;
Dann geh mal auf Wikipedia und schau mal da den Unterschied zwischen "Grundstück" und "Auto" an.
Wenn dr.bamdam den Wagen als Unternehmer dort abgegeben hätte, dann wäre eine Pflicht zur Rechnungsstellung unbestreitbar.
Nur Privatleute haben einen Rechtsanspruch auf eine Rechnung:
- wenn es vertraglich vereinbart wurde
- nach §14 Absatz 2 Satz 1 UStG
- bei Anwälten und Notaren (da weis ich den § jetzt nicht)
Und in unserem Falle konnte ich nichts finden, was eine Pflicht auslösen würde ...
Kannst du lesen? Lies es dir noch einmal durch, evtl. verstehst du es ja dann. Evtl. möchtest du es ja aber auch absichtlich nicht verstehen. Ich kann es dir aber auch gerne erklären:ZitatDann geh mal auf Wikipedia und schau mal da den Unterschied zwischen "Grundstück" und "Auto" an :
Es werden 2 Fälle behandelt:
1) Werklieferung , ganz allgemein
2) Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück
Jetzt verstanden? Bei einer Werklieferung ist IMMER eine Rechnung zu erstellen.
ZitatKannst du lesen? :
Ja, sehr gut. Ich kann sogar verstehen was da steht.
Zitat:Es werden 2 Fälle behandelt:
Nö, es ist nur ein Fall.
Nämlich "steuerpflichtige Werklieferung (§ 3 Abs. 4 Satz 1) oder sonstige Leistung"
ZitatNämlich "steuerpflichtige Werklieferung (§ 3 Abs. 4 Satz 1) oder sonstige Leistung" :
Und warum schreibst du dann richtigerweise von den beiden Fällen? Egal, der Paragraph verlangt eindeutig eine Rechnungserstellung bei einer Werklieferung.
ZitatEgal, der Paragraph verlangt eindeutig eine Rechnungserstellung bei einer Werklieferung. :
im Zusammenhang mit Grundstücken.
Ist aber egal ob Du das jetzt verstehst oder nicht, Richter wissen wie das gelesen wird.
Zitat:Diese Aussage ist natürlich Unsinn! Natürlich hast du ein Anrecht auf eine Rechnung. Dies solltest du der Werkstatt unmissverständlich mitteilen. Weißer Rauch = defekte Zylinderkopfdichtung. Ich vermute mal, dass dein Kühlwasser nun langsam weniger wird. Hast du das schon mal kontrolliert?ZitatHabe mein Auto dann abgeholt und den geforderten Betrag bezahlt, als ich nach der Rechnung gefragt habe wurde mir nur lachend entgegnet das dieser Preis selbstverständlich ohne Rechnung sei! :
Gesetzlich reicht eine Quittung... Eine Rechnung
Zitat:ZitatArbeiten ohne Rechnung ist Schwarzarbeit. :
Das ist schlicht Unfug.
Schwarzarbeit ist es wenn die Bedingungen nach § 1 Abs. 2 Schwarzarbeitsgesetz erfüllt sind (könnte hier durchaus der Fall sein).
ZitatNatürlich hat er einen Anspruch auf eine ordentliche Rechnung. :
Stoische Widerholung von Falschem mach es nicht richtiger. Egal wie oft es widerholt wird.
Du kannst ja mal gerne das Gesetz benennen, in dem für diesen Fall die Pflicht zur Erstellung einer Rechnung steht.
https://www.haufe.de/unternehmensfuehrung/profirma-professional/rechnung-1-pflicht-des-leistenden-zur-rechnungserstellung_idesk_PI11444_HI1211174.html
Lies dir das mal in Ruhe durch...
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