Auto Reperatur/ Probleme

8. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
dr.bamdam
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Auto Reperatur/ Probleme

Hallo, vielleicht kann mir hier jemand helefen. Habe bei meinem Auto die Zylinderköpfe general übeholen lassen und alles wieder einbauen lassen inkl. Zylinderkopfdichtung usw... Habe mein Auto dann abgeholt und den geforderten Betrag bezahlt, als ich nach der Rechnung gefragt habe wurde mir nur lachend entgegnet das dieser Preis selbstverständlich ohne Rechnung sei! Ich solle dies aber mit dem Kollegen der mein Auto gemacht hat besprechen. Ok habe erst mal bezahlt das ich mein Auto mitnehmen konnte. Auf dem Heimweg dann ist mir aufgefallen das der wagen extrem Geraucht hat (Weißer, beisend richender Rauch) nächsten Tag mein Auto zurück gebracht und reklamiert. Dann gesagt bekommen das man keinen Fehler finden kann und ich solle einfach mal weiter fahren.

Was mach ich nun? Ich wäre ja bereit auf den gezahlten Betrag die MwSt noch oben drauf zu zahlen (obwohl Betrag X ausgemacht war und nicht Betrag X + MwSt) , bloß habe ich nun angst das die Rechnung so geschrieben wird das mein Problem nicht mehr unter eine Reklamation fallen würde. Da ja schon gesagt wurde das sieht so aus als ob jetzt die Kolbenringe das Problem sein und das hätte nichts mit der Reperatur zu tun gehabt. Auf meine Frage warum das erst jetzt so sei wurde gesagt das es sein kann das durch das neue Öl und das Reinigen sich ablagerungen gelöst haben und das Problem so erst sichtbar geworden ist... naja was meint ihr, was soll ich tun?

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Weißer Rauch hört sich aber gar nicht gut an.

Geh bloß zu ner anderen Firma.

Hast Du denn gar nichts schriftlich von der Firma oder nen Zeugen der über alles Bescheid weiß?

Signatur:

3113

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von dr.bamdam):
Habe mein Auto dann abgeholt und den geforderten Betrag bezahlt, als ich nach der Rechnung gefragt habe wurde mir nur lachend entgegnet das dieser Preis selbstverständlich ohne Rechnung sei!
Diese Aussage ist natürlich Unsinn! Natürlich hast du ein Anrecht auf eine Rechnung. Dies solltest du der Werkstatt unmissverständlich mitteilen. Weißer Rauch = defekte Zylinderkopfdichtung. Ich vermute mal, dass dein Kühlwasser nun langsam weniger wird. Hast du das schon mal kontrolliert?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Diese Aussage ist natürlich Unsinn! Natürlich hast du ein Anrecht auf eine Rechnung.

Nö, hat er nicht. Denn es fehlt schlicht am Rechtsanspruch.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
dr.bamdam
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Selbstverständlich habe ich whatsapp nachrichten und aufgenommebe telefongespräche. Das Problem ist jetzt nur drohe ich der Werkstatt werden die sich so gut es geht absichern und halt die Rechnung so schreiben das ich denen nichts kann.... fordere ich sie auf nach zu bessern dann wird halt schlicht und einfach gesagt das es nun was anderes ist....

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von dr.bamdam):
Selbstverständlich habe ich whatsapp nachrichten

Aha. Und? Davon hab ich auch ne Menge ...



Zitat (von dr.bamdam):
und aufgenommebe telefongespräche.

Die sollte man schnellstens löschen und schon gar nicht vor Gericht erwähnen - es sei denn man strebt ein Strafverfahren gegen sich selbst an.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von micbu):
Diese Aussage ist natürlich Unsinn! Natürlich hast du ein Anrecht auf eine Rechnung.

Nö, hat er nicht. Denn es fehlt schlicht am Rechtsanspruch.
Es geht hier um einen Werk ertrag.
Arbeiten ohne Rechnung ist Schwarzarbeit. Natürlich hat er einen Anspruch auf eine ordentliche Rechnung.
http://ihr-verkehrsrechts-anwalt.de/eine-autoreparatur-ohne-rechnung-um-geld-zu-sparen-kann-teuer-werden/

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Arbeiten ohne Rechnung ist Schwarzarbeit.

Das ist schlicht Unfug.
Schwarzarbeit ist es wenn die Bedingungen nach § 1 Abs. 2 Schwarzarbeitsgesetz erfüllt sind (könnte hier durchaus der Fall sein).



Zitat (von micbu):
Natürlich hat er einen Anspruch auf eine ordentliche Rechnung.

Stoische Widerholung von Falschem mach es nicht richtiger. Egal wie oft es widerholt wird.

Du kannst ja mal gerne das Gesetz benennen, in dem für diesen Fall die Pflicht zur Erstellung einer Rechnung steht.



Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
dr.bamdam
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn ich mein Auto in eine offizielle Meisterwerkstatt bringe habe ich meines erachtens natührlich einen Anspruch auf eine Rechnung. Ich habe diese Rechnung auch ausdrücklich gefordert! Wenn die Werkstatt mir die Rechnung nicht gibt kann ich doch nichts dazu!

Nur mein Problem ist wenn ich jetzt auf die Rechnung beharre oder sogar eine Anzeige mache dann wird in der Rechnung bestimmt etwas stehen so das der Defekt den ich jetzt an meinem Auto habe nicht unter einer Reklamation läuft.

Aber nach Rücksprache mit meinem Anwalt bleibt mir wohl nichts anderes übrig als die Rechnung zur not ein zu klagen

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#9
 Von 
dr.bamdam
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn ich mein Auto in eine offizielle Meisterwerkstatt bringe habe ich meines erachtens natührlich einen Anspruch auf eine Rechnung. Ich habe diese Rechnung auch ausdrücklich gefordert! Wenn die Werkstatt mir die Rechnung nicht gibt kann ich doch nichts dazu!

Nur mein Problem ist wenn ich jetzt auf die Rechnung beharre oder sogar eine Anzeige mache dann wird in der Rechnung bestimmt etwas stehen so das der Defekt den ich jetzt an meinem Auto habe nicht unter einer Reklamation läuft.

Aber nach Rücksprache mit meinem Anwalt bleibt mir wohl nichts anderes übrig als die Rechnung zur not ein zu klagen

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von dr.bamdam):
Wenn ich mein Auto in eine offizielle Meisterwerkstatt bringe habe ich meines erachtens natührlich einen Anspruch auf eine Rechnung.

Da fehlt aber leider der Rechtsanspruch.



Zitat (von dr.bamdam):
Aber nach Rücksprache mit meinem Anwalt bleibt mir wohl nichts anderes übrig als die Rechnung zur not ein zu klagen

Und welche Rechtsgrundlage benennt der Anwalt für den Anspruch auf eine Rechnung?



Zitat (von dr.bamdam):
Nur mein Problem ist wenn ich jetzt auf die Rechnung beharre

"Rechnung? Wofür? DerTyp hat nie mit seinen Auto hier was machen lassen ..."
Wie gedenkt man das Gegenteil zu beweisen?



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#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Diese Anwort eines Anwalts stützt Harry v S Aussage

http://www.frag-einen-anwalt.de/Habe-ich-Anspruch-auf-eine-Rechnung--f12611.html

Zitat (von dr.bamdam):
bloß habe ich nun angst das die Rechnung so geschrieben wird das mein Problem nicht mehr unter eine Reklamation fallen würde. Da ja schon gesagt wurde das sieht so aus als ob jetzt die Kolbenringe das Problem sein und das hätte nichts mit der Reperatur zu tun gehabt.


Die durchgeführte Reparatur bezog sich auf den Teil oberhalb des Motorblocks. Wenn jetzt die Kolbenringe noch ein weiteres oder neues Problem bereiten, hat das tatsächlich nichts mit dem in Stand gesetzten Zylinderkopf zu tun. In einer Rechnung könnte also durchaus "Überholung Zylinderkopf" stehen ohne dass Du auch nur einen Schritt weiter bist.

Frage: Schon mal die Kompression nachgemessen?

Berry

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#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Das ist aber eine ganz andere Situation! Hier geht es um einen Werkvertrag mit einer Werklieferung! Bei einer Werklieferung hat der Unternehmer eine Rechnung zu erstellen. Es ist eine Werklieferung weil eine Reparatur (Bearbeitung) mit Austausch eines von der Werkstatt beschafften Hauptgegenstandes (Zylinderkopfdichtung) erfolgt ist. Hier greift Paragraph 14 Absatz 2 Satz 1

Zitat:

2. führt der Unternehmer eine andere als die in Nummer 1 genannte Leistung aus, ist er berechtigt, eine Rechnung auszustellen. Soweit er einen Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person ausführt, ist er verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen.


Werklieferung: https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/werkleistungwerklieferung-22-definition-werklieferung_idesk_PI11525_HI856422.html


-- Editiert von micbu am 09.11.2016 23:02

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Hier geht es um einen Werkvertrag mit einer Werklieferung! Bei einer Werklieferung hat der Unternehmer eine Rechnung zu erstellen.

Gerne nochmal
Zitat (von Harry van Sell):
Stoische Widerholung von Falschem mach es nicht richtiger. Egal wie oft es widerholt wird.




Zitat (von micbu):
Hier greift Paragraph 14 Absatz 2 Satz 1

Nein.
Kauf dir mal einen Duden und lies mal nach was das Wort "berechtigt" bedeutet und was die Unterschiede zu "verpflichtet" bzw. "Pflicht" sind ...



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#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kauf dir mal einen Duden und lies mal nach was das Wort "berechtigt" bedeutet und was die Unterschiede zu "verpflichtet" bzw. "Pflicht" sind ...

Sorry falschen Text kopiert. Hier der richtige Text zu bereits zitiertem §14 Absatz 2 Satz 1:
1.
führt der Unternehmer eine steuerpflichtige Werklieferung (§ 3 Abs. 4 Satz 1) oder sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück aus, ist er verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen;

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Dann geh mal auf Wikipedia und schau mal da den Unterschied zwischen "Grundstück" und "Auto" an. :grins:

Wenn dr.bamdam den Wagen als Unternehmer dort abgegeben hätte, dann wäre eine Pflicht zur Rechnungsstellung unbestreitbar.

Nur Privatleute haben einen Rechtsanspruch auf eine Rechnung:
- wenn es vertraglich vereinbart wurde
- nach §14 Absatz 2 Satz 1 UStG
- bei Anwälten und Notaren (da weis ich den § jetzt nicht)

Und in unserem Falle konnte ich nichts finden, was eine Pflicht auslösen würde ...



Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann geh mal auf Wikipedia und schau mal da den Unterschied zwischen "Grundstück" und "Auto" an
Kannst du lesen? Lies es dir noch einmal durch, evtl. verstehst du es ja dann. Evtl. möchtest du es ja aber auch absichtlich nicht verstehen. Ich kann es dir aber auch gerne erklären:
Es werden 2 Fälle behandelt:
1) Werklieferung , ganz allgemein
2) Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück

Jetzt verstanden? Bei einer Werklieferung ist IMMER eine Rechnung zu erstellen.

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#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Kannst du lesen?

Ja, sehr gut. Ich kann sogar verstehen was da steht.



Zitat:
Es werden 2 Fälle behandelt:

Nö, es ist nur ein Fall.
Nämlich "steuerpflichtige Werklieferung (§ 3 Abs. 4 Satz 1) oder sonstige Leistung"




Signatur:

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#18
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nämlich "steuerpflichtige Werklieferung (§ 3 Abs. 4 Satz 1) oder sonstige Leistung"

Und warum schreibst du dann richtigerweise von den beiden Fällen? Egal, der Paragraph verlangt eindeutig eine Rechnungserstellung bei einer Werklieferung.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Egal, der Paragraph verlangt eindeutig eine Rechnungserstellung bei einer Werklieferung.

im Zusammenhang mit Grundstücken.



Ist aber egal ob Du das jetzt verstehst oder nicht, Richter wissen wie das gelesen wird.



Signatur:

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#20
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Zitat (von dr.bamdam):
Habe mein Auto dann abgeholt und den geforderten Betrag bezahlt, als ich nach der Rechnung gefragt habe wurde mir nur lachend entgegnet das dieser Preis selbstverständlich ohne Rechnung sei!
Diese Aussage ist natürlich Unsinn! Natürlich hast du ein Anrecht auf eine Rechnung. Dies solltest du der Werkstatt unmissverständlich mitteilen. Weißer Rauch = defekte Zylinderkopfdichtung. Ich vermute mal, dass dein Kühlwasser nun langsam weniger wird. Hast du das schon mal kontrolliert?


Gesetzlich reicht eine Quittung... Eine Rechnung
Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von micbu):
Arbeiten ohne Rechnung ist Schwarzarbeit.

Das ist schlicht Unfug.
Schwarzarbeit ist es wenn die Bedingungen nach § 1 Abs. 2 Schwarzarbeitsgesetz erfüllt sind (könnte hier durchaus der Fall sein).



Zitat (von micbu):
Natürlich hat er einen Anspruch auf eine ordentliche Rechnung.

Stoische Widerholung von Falschem mach es nicht richtiger. Egal wie oft es widerholt wird.

Du kannst ja mal gerne das Gesetz benennen, in dem für diesen Fall die Pflicht zur Erstellung einer Rechnung steht.


https://www.haufe.de/unternehmensfuehrung/profirma-professional/rechnung-1-pflicht-des-leistenden-zur-rechnungserstellung_idesk_PI11444_HI1211174.html

Lies dir das mal in Ruhe durch...

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