Auto-Werkstatt hat evt. falsches Additiv eingefüllt - nun ist der Partikelfilter hinüber

25. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
idolf
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 74x hilfreich)
Auto-Werkstatt hat evt. falsches Additiv eingefüllt - nun ist der Partikelfilter hinüber

Hallo zusammen, mal eine Frage an die Experten:

Mein auf meine Firma zugelassener PKW war vor 25 Monaten zur turnusmäßigen Inspektion bei der Markenwerkstatt.
Dabei wurde auch das Additiv für den Rußpartikelfilter aufgefüllt, laut Inspektionsplan stand das bei diesem Kilometerstand an.

Jetzt nach 2 Jahren habe ich Probleme mit dem Abgassystem. Beim recherchieren stelle ich fest, dass das laut Rechnung eingefüllte Zeug falsch war (der Hersteller hatte innerhalb 3 Jahren zweimal das Abgassystem geändert und damit auch jeweils andere Additive vorgeschrieben). Die jetzt zutage tretenden Probleme entsprechen dem, was erwartet wird, sollte man die Flüssigkeiten verwechselt haben.
Angenommen, es wäre wirklich das falsche drin, haftet dann nach dieser Zeit noch die Werkstatt, oder ist hier der Zug abgefahren, weil zu lange her, oder weil es sich um einen Firmenwagen handelt (ich bin ja in diesem Sinne kein "Verbraucher")?

Danke vorab!
idolf

-- Editier von idolf am 25.06.2017 21:11

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14 Antworten
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#1
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

aus meiner Sicht verjährt das nach drei Jahren. Also kannst du die Fehler aus dem Jahr 2014 bis 31.12.2017 noch geltend machen.

Dass Du die Rechnungen gut aufbewahren musst und nicht aus der Hand geben darfst, versteht sich von selbst.

Signatur:

Viele Grüße Chylla

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#2
 Von 
idolf
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 74x hilfreich)

Ist ja ein Firmenwagen - da MÜSSEN die Rechnungen ja mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden...

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Chylla ):
aus meiner Sicht verjährt das nach drei Jahren.

Rechtsgrundlage?

Gewährleistung gibt es nur 2 Jahre.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Das schon. Ich meinte eher, dass die Werkstatt unter Vorwand versucht diese zu vernichten. Wenn Sie angeblich "das Original" brauchen, um z.b. angeblich selbst Schadensersatzansprüche z.B. gegen den Mitarbeiter einzuklagen.

Ich hatte so einen Versuch schon mal.

Man muss beweisen, dass der Hersteller dieses Additiv für den Rußpartikelfilter als ungeeignet bewertet hat. Manchmal braucht man gar keinen Anwalt und es reicht, bei fehlender Einsicht, sich bei der Handwerkskammer zu beschweren.

Signatur:

Viele Grüße Chylla

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#5
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Es handelt sich nicht um Gewährleistung.

Sondern um den Anspruch auf Schadensersatz aufgrund § 281 BGB - Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung

Ansprüche nach § 281 BGB verjähren normalerweise innerhalb der regelmäßigen Frist von 3 Jahren (§ 195). Nach § 199 beginnt die Frist danach mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Signatur:

Viele Grüße Chylla

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#6
 Von 
idolf
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 74x hilfreich)

Der Beweis wäre einfach zu führen, das kann man auf der Homepage des Additiv-Herstellers lesen, bzw. im Intranet des Autoherstellers wird explizit vor dem Vertauschen bzw. Vermischen der Additive gewarnt.

Die Frage ist für mich nur, ob jetzt noch die Werkstatt dafür herangezogen werden kann.
Es liegt hier in der Natur der Sache, dass sich die Störungen durch das Vertauschen erst nach längerer Zeit einstellen,

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#7
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

die drei Jahre sind ja noch nicht rum ....

Signatur:

Viele Grüße Chylla

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#8
 Von 
idolf
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 74x hilfreich)

Ok, ist es denn jetzt Schadensersatz oder Gewährleistung?

Im Moment stehen die Aussagen dazu hier 1:1

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#9
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Wenn man den Fehler nachweisen kann, ist es aus meiner Sicht ein Fall von Schadensersatz.

Signatur:

Viele Grüße Chylla

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Chylla ):
Wenn man den Fehler nachweisen kann, ist es aus meiner Sicht ein Fall von Schadensersatz.

Man hat die Rechung auf der das falsche Produkt steht.
Man hat die Herstellerseite auf der die Warnung steht.

Was noch fehlt: der Nachweis
- was denn nun tatsächlich eingefüllt wurde
- das der Fehler tatsächlich darauf zurückzuführen wäre


Eventuell mal den Hersteller mit ins Boot nehmen, wie denn so etwas in einer Werkstatt seiner Marke passieren kann.
Das gibt es zwar keinen Rechtsanspruch das der was macht, aber oft ist es so das die da mal bei der Werkstatt nachhören.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
idolf
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 74x hilfreich)

Ok, das wollte ich wissen:

Wenn da eine Chance besteht, werden wir versuchen, unter Zeugen eine Probe aus dem Vorratsbehälter zu ziehen.

Die Sorten unterscheiden sich hinsichtlich der Farbe, aber vor allen Dingen der Viskosität!

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von idolf):
Die Sorten unterscheiden sich hinsichtlich der Farbe,

Dann bitte auch ein Video davon machen. Nur für den Fall der Fälle.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
idolf
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 74x hilfreich)

jawoll, wird jemacht.

Danke und schönen Abend noch!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
idolf
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 74x hilfreich)

Problem geklärt, war falscher Alarm:

war alles richtig eingefüllt. Der Hersteller macht in seinem Intranet, also in dem Teil, der (nach Anmeldung) öffentlich zugänglich ist, falsche bzw. sich ausschließende widersprüchliche Angaben über die verschiedenen Sorten des Mittels.
Allerdings existieren dann interne Unterlagen, welche dann nochmals genau spezifizieren, aber dafür muss man den Händler aufsuchen und explizit danach Fragen.

Das Resultat ist, wenn man z.B. bei einem Autoteilehändler auf EBAY schaut, ob das ausgewählte Additiv das richtige wäre, (die haben ja oft diese Suchfunktion "Geben Sie die HSN / TSN an, um herauszufinden, ob Ihr Fahrzeug kompatibel ist "), wird das falsche Additiv als zum Fahrzeug passend und das richtige als zum Fahrzeug nicht passend aufgeführt.

Na ja, zwei Abende verplempert und wieder ein wenig schlauer.

Danke für Eure Mithilfe!

-- Editiert von idolf am 27.06.2017 16:53

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