Bauträger Restarbeiten, Elektriker Schaden mit Bild

16. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Paddy007
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 2x hilfreich)
Bauträger Restarbeiten, Elektriker Schaden mit Bild

Hallo Forum,

wir haben aktuell ein Problem bei unserem Neubau. Nachdem beim Bau schon vieles schief lief, haben wir nun, nach dem Einzug immer noch Probleme und meine Geduld ist langsam am Ende.
Es stehen noch Restarbeiten der Handwerker des Bauträgers aus. Genauer gesagt funktioniert die Fußbodenheizung nicht wie gewünscht und wird in Räumen warm, in den wir gar keine Wärmeanforderung haben. Außerdem wird diese nicht vollflächig warm, sondern, im Flur zum Beispiel, nur punktuell. Außerdem ist unsere Tür mit Motorschloss und Fingerscan immer noch nicht angeschlossen. Die Tür- und Fensterfirma und der Elektriker schieben sich gegenseitig die Schuld zu, wer diese anschließt. Dann ist noch eine Duschrinne falsch geliefert worden (hier wird der Nachweis meinerseits aber etwas schwierig, da der Mitarbeiter, der mit diese zugesagt hat, nicht mehr da ist).
Der Bauträger ist mit seinen Aufgaben hoffnungslos überfordert, da sie zu viele Aufträge haben.
Was kann ich in diesem Fall nun tun?
Mails haben bis jetzt nichts gebracht. Die letzte Rate habe ich einbehalten. (Das liegt nicht in meiner Natur, da ich jede Rechnung eigentlich sofort bezahle, aber mit dem Baufortschritt habe ich gemerkt, dass dies meine beste Möglichkeit ist)

Außerdem war der Elektriker (Mitarbeiter) bei uns und hatte Mängel beseitigt. Beim Bau wurde hinter einer Rigipswand ein Kabel gezogen, da wir noch nicht wussten wo das Bett steht und gerne daneben eine Steckdose haben wollten. Später sollte dann, sobald die Position des Bettes bekannt ist, die Wand aufgemacht und eine Steckdose gesetzt werden. Kabel ziehen war mit in der Rechnung, späteres setzen sollte dann separat berechnet werden). Als der Mitarbeiter nochmals da war, bat ich ihn eine doppelte Steckdose oben zu setzen, was er auch bejahte. Ich bin dann los zur Arbeit und meine Freundin hörte nur ein lautes "*******" durchs Haus schallen. Ihm war, nach Nachfrage, ob alles in Ordnung sei, sein Handy, mit dem er hinter der Wand das Kabel suchen wollte, hinter diese gefallen. Er fragte meine Freundin, ob er die Wand etwas ausschneiden könnte um sein Handy heraus zu holen. Meine Freundin sagte zu. Als er sich dann verabschiedete, war meine Freundin auf dem Sprung zur Arbeit (es hatte ja dadurch alles länger gedauert), und der Elektriker schnappte seine Sachen, sagte, dass er oben ein kleines Loch gemacht hat und man das locker überspachteln könnte und man dann nichts mehr sieht. Sie hat es sich nicht nochmals angeschaut. Als ich nach Hause kam traf mich der Schock.
Das ausgeschnittene Loch ist riesig, die Kanten nicht angeschrägt, was ein spachteln unmöglich macht, und die rechte Seite hängt trotz Schrauben in der Luft und drückt sich bei jeder Bewegung ein paar Zentimeter nach hinten (was das Spachteln sowieso unmöglich macht). Ich schrieb dem Elektriker zwei Mails, die unbeantwortet blieben. Dann rief ich ihn zwei Wochen später an. Der Mitarbeiter hatte ihm (dem Chef) nur gesagt, dass alles okay sei und es wurde auch kein Bild oder so gezeigt. Seine Ausrede war, daß meine Freundin ja eingewilligt hatte und sagte, dass es okay sei. Sie sagte allerdings nur zu der Idee okay, da sie ja auch wollte, dass der Mitarbeiter sein Handy wieder bekommt und wollte ihm damit ja noch entgegen kommen, dass dies so vermurkst wurde, konnte sie ja nicht ahnen.
Ich habe dem Chef nun eine Mail mit dem Bild geschickt und warte seit ein paar Tagen auf Rückmeldung.
Mich nervt es, dass wir noch freundlich sind und anstatt einer Entschuldigung kommt dann nur Hingehalte. Was können wir hier tun?


Vielen Dank für die Hilfe.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Paddy007):
Was können wir hier tun?


Erstmal Einschreiben mit Fristsetzung zur Schadensbehebung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Paddy007
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 2x hilfreich)

Dies soll ich dann bei beiden tun?
Denn der Schaden vom Elektriker ist ja quasi unabhängig vom Bauträger.
Gibt es etwas, was ich bei der Fristsetzung bzw. in dem Schreiben beachten muss?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Erstmal Einschreiben mit Fristsetzung zur Schadensbehebung.

Wohl kaum:
Zitat (von Paddy007):
Er fragte meine Freundin, ob er die Wand etwas ausschneiden könnte um sein Handy heraus zu holen. Meine Freundin sagte zu.

Die Freundin hat es erlaubt.

Zitat (von Paddy007):
Das ausgeschnittene Loch ist riesig, die Kanten nicht angeschrägt, was ein spachteln unmöglich macht,

Es ging doch beim Elektriker nur ums Suchen das Kabel und nicht darum das er den Trockenbau vorbereitet.
Man sollte vielleicht einen Fachmann erst mal fragen wie man solche Löcher zu spachtelt.
Tipp für den Hobbybastler: Einfach einmal mit dem Messer um die Bohrung herum fräsen, und man kann spachteln.
Zitat (von Paddy007):
Die Tür- und Fensterfirma und der Elektriker schieben sich gegenseitig die Schuld zu, wer diese anschließt.

Klar wenn keiner der beiden einen Auftrag zum anschließen hat, oder würde man selbst auch umsonst Arbeiten?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Paddy007
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 2x hilfreich)

Richtig, meine Freundin hat es erlaubt, aber sie hat die Idee erlaubt, nicht so eine Ausführung. Oder gibst du ein Auto in die Reparatur und die Werkstatt kann sich nach einem Schaden durch den Auftrag an deinem Auto Damit heraus reden, dass du ja die Reparatur in Auftrag gegeben hast?

Er sollte das Kabel suchen und eine Unterputzdose vorbereiten. So war der Auftrag. Nichts mit Trockenbau vorbereiten. Danke für den Tip, funktioniert aber wie eingangs beschrieben nicht mit spachteln, selbst nach dem anfrasen.

Und zum letzten: Es ist doch völlig nebensächlich, ob ich für umsonst arbeiten würde. Ich habe eine Tür über den Bauträger mit Anschluss bestellt. Wer es macht ist mir egal.
Ich versteh deinen schnippischen Ton nicht.

-- Editiert von Paddy007 am 19.11.2017 22:24

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Paddy007):
Ich habe eine Tür über den Bauträger mit Anschluss bestellt. Wer es macht ist mir egal.

Dann den Bauträger per Einschreiben eine detailierte Mängelliste senden mit jeweiliger Fristsetzung nach Datum zur Erfüllung / Beseittigung auffordern.
Für den Fall des Fristablaufs ohne Erfüllung / Beseittigung Selbstvornahme unter Verrechnung mit der Rate sowie weitere Schadenerstzforderungen ankündigen.



Zitat (von Paddy007):
aber sie hat die Idee erlaubt, nicht so eine Ausführung.

Da könnte es ein Problem geben, wenn sie die Ausführung ohne Einschränkung erlaubt hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Paddy007):
Es ist doch völlig nebensächlich, ob ich für umsonst arbeiten würde. Ich habe eine Tür über den Bauträger mit Anschluss bestellt. Wer es macht ist mir egal.
Ich versteh deinen schnippischen Ton nicht.

Ganz einfach, dafür ist der Bauträger zuständig, und auch für die Bezahlung des Handwerker. Und die Frage dürfte durchaus wohl erlaubt sein, denn wenn man sich an den Elektriker oder Türbauer wendet, ist den beiden im ersten Moment mal dies egal, wenn es nicht beauftragt wurde, würde einer von beiden Handwerkern in der Röhre schauen, und umsonst gearbeitet haben.
Man muss sich hier eben an seinen Vertragspartner wenden, und das ist der Bauträger.
Zitat (von Paddy007):
Er sollte das Kabel suchen

Nun wie sollte es anders gehen, die Freundin hat es schon richtig gedacht, man sollte ihr dankbar sein. Natürlich gäbe es die Möglichkeit die Wand per Ultraschall zu durchleuchten, nur was würde das für Kosten verursachen?
Wie man auf den Bilder zudem sehen konnte, war das Kabel nicht an der Stelle wo die Steckdose hin gekommen ist, damit hätte man eh eine Öffnung gebraucht um es zur Lage der Steckdose zu bringen.
Zitat (von Paddy007):
Danke für den Tip, funktioniert aber wie eingangs beschrieben nicht mit spachteln, selbst nach dem anfrasen.

Trockenbau ist auch für den Laien nicht so einfach wie man meint, vielleicht sollte man doch eher den Trockenbauer beauftragen, vor allem wenn man es noch nie gemacht hatte.

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