Beauftragter Handwerker beauftragt Kundendienst. Wer zahlt?

13. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Andre_yo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beauftragter Handwerker beauftragt Kundendienst. Wer zahlt?

Hallo,

Ich habe eine Firma mit der Reperatur meiner Heizung beauftragt. Diese war auch da, konnte das Problem aber nicht lösen und hat dann den Kundendienst der Herstellers beauftragt. Jetzt habe ich ein sehr hohe Rechnung der Firma bekommen, in der die Kosten für den Kundendienst enthalten sind. Muss ich diese Kosten tragen, obwohl ich den Kundendienst nichtselbst beauftragt habe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Laute der Auftrag "Heizung reparieren" oder was genau?
Wurde der Auftrag "Heizung reparieren" ausgeführt?
Warum soll man die Leistung dann nicht bezahlen?



Zitat (von Andre_yo):
Muss ich diese Kosten tragen, obwohl ich den Kundendienst nichtselbst beauftragt habe?

Aber man hat den Auftraggeber des Kundendienst beauftragt. Das wäre dann ausreichend, denn der darf sich durchaus Dritter bedienen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7088 Beiträge, 1479x hilfreich)

Wenn der Handwerker unverrichteter Dinge wieder gefahren wäre, müsstest du den Kundendienst selber beauftragen und bezahlen. Die Kosten fallen also sowieso an

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.428 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen