Beworbener Festpreis - Unverschämte Rechnung

16. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
maving
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beworbener Festpreis - Unverschämte Rechnung

Hallo,

ich hoffe hier etwas Hilfe zu erhalten.

Meine Eltern haben vor einigen Wochen zur Reinigung und Wartung unserer Ölheizung eine lokale Firma beauftragt, die in der Zeitung mit einem Festpreis für eben jene Leistung geworben hat.
Laut der Zeitungsanzeige, in der der Festpreis nicht näher beschrieben war, wurde Wartung und Reinigung von "z.B. Gasheizung" angeboten, auf mündliche Anfrage wurde der Festpreis auch für die Ölheizung bestätigt und vom Zuständigen auf die mitgebrachte Anzeige geschrieben, 120 €.

Die Heizung wurde wenige Tage später gewartet und gereinigt, dabei beschädigten die Handwerker die Kesseltür und tauschten sie aus. Leider war zu diesem Zeitpunkt nur mein etwas älterer Vater im Haus, daher muss ich mich auf seine Aussage verlassen. Er wurde laut eigenen Angaben nicht über das Auswechseln mehrerer Teile, u.a. einer Reinigungsbürste informiert. Leider hat er nach der Wartung den Stundenzettel unterschrieben.
Wenige Tage später kam eine Rechnung von über 400 Euro, darauf beziffert die Stundenzahl, Anfahrtskosten, unglaublich unverschämte Kosten für Reinigungsmittel etc., sowie die Kesseltür, die nach der durch die Monteure verursachte Beschädigung ersetzt wurde.
Auf Anfrage gab der Auftragnehmer zu, die Beschädigung der Tür sei von seinen Monteuren verursacht worden und er würde die neue Tür deshalb nur halb berechnen.
Weiterhin wurde uns mitgeteilt, der Festpreis gelte nur bei Gasheizungen und einem jährlichen Wartungsvertrag. Dies stand weder in der Zeitungsanzeige, noch wurde es vom Auftragnehmer erwähnt.

Unsere Weigerung, die Rechnung zu bezahlen, folgte darin, dass der Auftragnehmer ein Inkassobüro beauftragt hat. Meine Mutter hat daraufhin eine Überweisung über den vorher vereinbarten Festpreis getätigt, was aber nichts an der Situation verändert hat.
mittlerweile ist dank der Inkassokosten der geforderte Betrag auf über 500 Euro gestiegen und meine Mutter fast gewillt, diesen zu bezahlen.

Für mich als Laie steht die Forderung des beauftragten Unternehmens auf keinerlei rechtlicher Grundlage, meine Mutter möchte allerdings einen Rechtsstreit verhindern.

Gibt es zu dem Sachverhalt vielleicht Meinungen von Nutzern, die mehr Fachwissen als ich haben?

Vielen Dank im Voraus!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

quote:
vom Zuständigen auf die mitgebrachte Anzeige geschrieben, 120 €.


was genau steht denn jetzt auf der Anzeige, inkl. dem geschriebenen?

Wenn die Jungs die Kesseltür beschädigen, müssen sie sie auch ersetzen - allerdings ggf. für den Abzug alt-für-neu. Ob das ca. die halben Kosten deckt und ob das überhaupt bei einer Kesseltür anwendbar ist (vermutlich hält die Kesseltür ein Heizungsleben lang und muss eigentlich gar nicht getauscht werden) kann ich nicht sagen.

Ich würde den netten Herrn mal fragen, warum er überhaupt Geld für eine Reparatur möchte, die er selbst verursacht hat.

Der unterschriebene Stundenzettel - wenn da nur die Stunden draufstanden - sollte unschädlich sein, weil es ja in der Natur eines Festpreisangebots liegt, dass es egal ist, wie lange der Monteur braucht.

Ich würde aus dem Bauch sagen, ihr seid im Recht; zumal es ja entweder einen Vertrag zum Festpreis gibt (den ihr beauftragt habt) oder gar keinen, mangels übereinstimmender Willenserklärung.



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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Üblicher Trick. Meist wird der Mehrpreis jedoch über Anfahrt, Materialaufwand etc. begründet und der Pauschalpreis wäre nur für die Arbeiten. Ist eigentlich auch bei Autowerkstätten oft so üblich.

quote:
vom Zuständigen auf die mitgebrachte Anzeige geschrieben, 120 €.
Hierin sehe ich allerdings ein "all-inclusive-Angebot", denn sonst hätte der Typ zzgl. Material aufschreiben müssen.

Die Kesseltür einschl. Austausch ist zu 100% vom HW zu tragen. Im Gegensatz zum Auto hat der Kunde keinen erkennbaren Vorteil von einem Austausch.

Wenn das ein ehrlicher Betrieb sein sollte, dann gibt es evtl. den Weg über eine Schlichtungsstelle. Wenn der verweigert wird, würde ich hart bleiben!


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-- Editiert Pragmaticus am 16.10.2013 14:18

2x Hilfreiche Antwort

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