Dachdecker stellt fehlerhafte Rechnung - dieser wird entsprechend wiedersprochen - dann Mahnbescheid

8. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
scaglietti
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 48x hilfreich)
Dachdecker stellt fehlerhafte Rechnung - dieser wird entsprechend wiedersprochen - dann Mahnbescheid

Angenommen ein Dachdecker stellt eine Rechnung, die tatsächlich fehlerhaft ist:

Einzelne Positionen teurer als vereinbart, Leistungen abgerechnet, die wirklich nicht erbracht wurden, falsche MwSt..

Der Kunde weist den Handerwerker darauf hin und bittet um eine korrigierte Rechnung. Daraufhin erhält der Auftraggeber keine neue Rechnung. Er bezahlt auch solange nicht. Dann schickt der Handwerker einen Mahnbescheid. Rechtens?

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8436 Beiträge, 1775x hilfreich)

Die Frage ist doch, wie deutlich dieser Hinweis auf die falsche Rechnung ist. Wie erfolgte dieser Hinweis konkret?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
scaglietti
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 48x hilfreich)

Es wurde darauf hingewiesen, dass die MwSt falsch ist, dass zuviele und falsche Artikel abgerechnet wurden.

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#3
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1637 Beiträge, 196x hilfreich)

Zitat (von scaglietti):
Einzelne Positionen teurer als vereinbart, Leistungen abgerechnet, die wirklich nicht erbracht wurden (...)


Ist das beweisbar?

Zitat (von scaglietti):
(...) falsche MwSt..


Was bedeutet das konkret?

Zitat (von scaglietti):
Der Kunde weist den Handerwerker darauf hin und bittet um eine korrigierte Rechnung. Daraufhin erhält der Auftraggeber keine neue Rechnung. Er bezahlt auch solange nicht. Dann schickt der Handwerker einen Mahnbescheid. Rechtens?


Jeder darf einen Mahnbescheid beantragen, daran ist nichts verboten.

Und derjenige, der meint, dass eine Forderung unberechtigt ist, darf dem Mahnbescheid widersprechen.

Letztendlich wird man sich vermutlich vor Gericht treffen, wo dann die Berechtigung der Forderung geklärt wird.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127012 Beiträge, 40742x hilfreich)

Zitat (von scaglietti):
Er bezahlt auch solange nicht

Damit wäre bezüglich der unstrittigen Posten in Verzug und würde vor Gericht insoweit auch verlieren.


In dem man dem Mahnbescheid nur entsprechend nur teilweise widerspricht, kann man kostenmäßig noch etwas retten.

Es ist jetzt wohl an der Zeit, das man mal einen Anwalt mit der Fortführung der Sache betraut.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2036 Beiträge, 1041x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Damit wäre bezüglich der unstrittigen Posten in Verzug und würde vor Gericht insoweit auch verlieren.


Wenn selbst die Umsatzsteuer falsch ist, dann gibts keine unstrittigen Posten und ein volles Zurückbehaltungsrecht aus § 14 UstG.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35594 Beiträge, 6058x hilfreich)

Zitat (von scaglietti):
falsche MwSt..
Um welche Dachdeckerleistungen in welchem Zeitraum geht es denn?
Zitat (von scaglietti):
Einzelne Positionen teurer als vereinbart,
Wo und wann wurden diese Preise vereinbart?
Zitat (von scaglietti):
Leistungen abgerechnet, die wirklich nicht erbracht wurden,
Das sieht der Dachdecker evtl. anders.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
scaglietti
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 48x hilfreich)

1. Es geht im das Eindecken eines Daches inkl. 4 Dachfenstern in Q3 2020.

2. Die Preise stammen aus einem entsprechenden Angebot.

3. 4 Fenster eingebaut - 5 Fenster in Rechnung gestellt.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127012 Beiträge, 40742x hilfreich)

Zitat (von scaglietti):
4 Fenster eingebaut - 5 Fenster in Rechnung gestellt.

In dem Fall hätte ich schon mal die Anwendbarkeit des § 263 StGB prüfen lassen.



Zitat (von 3,141592653):
Wenn selbst die Umsatzsteuer falsch ist, dann gibts keine unstrittigen Posten

Doch, die Posten wo die Steuer korrekt berechnet wurde bzw. die Posten mit den Nettopreisen - sofern bei den Posten Nettopreise aufgeführt sind.



Zitat (von 3,141592653):
ein volles Zurückbehaltungsrecht aus § 14 UstG.

Das sehe ich aus § 14 UstG nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2036 Beiträge, 1041x hilfreich)

Wenn das aus 2020 ist, könnte bereits Verjährung eingetreten sein, nur mal so...

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#10
 Von 
scaglietti
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 48x hilfreich)

Mahnbescheid wurde im Dez. beantragt - im Januar zugestellt.

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35594 Beiträge, 6058x hilfreich)

Zitat (von scaglietti):
1. Es geht im das Eindecken eines Daches inkl. 4 Dachfenstern in Q3 2020.
Im Quartal 3 von 2020 galten recht unterschiedliche Mwst.
Gehts um 16 oder 19% und um Lieferung+Leistung im 3.Quartal 20?
Zitat (von scaglietti):
Die Preise stammen aus einem entsprechenden Angebot.
Wurde dieses Angebot auch zum AUFTRAG für diesen Dachdecker und kann man den Auftrag lesen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11445 Beiträge, 4337x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Im Quartal 3 von 2020 galten recht unterschiedliche Mwst.

Wirklich?
Ich bin mir da absolut sicher, dass im gesamten 3 Quartal 2020 ein regulärer MwSt. Satz von 16% galt, sogar bis zum Ablauf des 4 Quartals.

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#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11445 Beiträge, 4337x hilfreich)

Zitat (von scaglietti):
Mahnbescheid wurde im Dez. beantragt - im Januar zugestellt.

Welchen Jahres?

Forderungen aus 2020 -> Mit Ablauf des 02.01.2024 (Regulär 31.12.23 aber +2 da 31.12 ein Sonntag und 01.01.24 ein Feiertag war).

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#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48850 Beiträge, 17205x hilfreich)

Wann wurde denn die Rechnung erstellt?

Zitat (von 3,141592653):
dann gibts keine unstrittigen Posten und ein volles Zurückbehaltungsrecht aus § 14 UstG.

Du meinst wegen § 14 Abs. 2 Nr. 3 UStG?

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#15
 Von 
scaglietti
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 48x hilfreich)

Die Rechnung ist aus 2021 - Leistungen zum Großteil in Q4/2020

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35594 Beiträge, 6058x hilfreich)

Zitat (von scaglietti):
Die Rechnung ist aus 2021 - Leistungen zum Großteil in Q4/2020
Könntest du so langsam mal budder bei die Fische geben?
- Was ist *falsch* an welcher Mehrwertsteuer für welche Leistungen, zum Großteil und zum Kleinteil...? Hier schwirren verschiedene Daten rum.
-Sind die angebotenen Preise zum Vertrag/Auftrag geworden?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#17
 Von 
scaglietti
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 48x hilfreich)

Wie beschrieben wurde auf die komplette Leistung, die in Q4 2020 erbracht wurde in der Abschlussrechnung Anfang 2021 19% MwSt. angesetzt. 2020 wurde das Dach neu gedeckt und die 4 Dachfenster eingebaut. 2021 lediglich die Fallrohre montiert.
Angeboten wurde das Komplettpaket mit 16%.

-- Editiert von User am 14. Januar 2025 20:31

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#18
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2095 Beiträge, 443x hilfreich)

Die Leistung wurde 2020 nicht abgeschlossen und nicht abgenommen. Im Ergebnis sind 19 % USSt auf die Gesamtleistung korrekt.

Eine Teilabnahme hätte die Sache retten können. Hätte.

P.S.: Ob der Dachdecker schuldhaft in Verzug geraten ist, ist Deinen Informationen nicht zu entnehmen.
Das werdet Ihr aber vermutlich mithilfe eines Richters klären ;)


-- Editiert von User am 15. Januar 2025 07:20

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