Angenommen ein Dachdecker stellt eine Rechnung, die tatsächlich fehlerhaft ist:
Einzelne Positionen teurer als vereinbart, Leistungen abgerechnet, die wirklich nicht erbracht wurden, falsche MwSt..
Der Kunde weist den Handerwerker darauf hin und bittet um eine korrigierte Rechnung. Daraufhin erhält der Auftraggeber keine neue Rechnung. Er bezahlt auch solange nicht. Dann schickt der Handwerker einen Mahnbescheid. Rechtens?
Dachdecker stellt fehlerhafte Rechnung - dieser wird entsprechend wiedersprochen - dann Mahnbescheid
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Die Frage ist doch, wie deutlich dieser Hinweis auf die falsche Rechnung ist. Wie erfolgte dieser Hinweis konkret?
Es wurde darauf hingewiesen, dass die MwSt falsch ist, dass zuviele und falsche Artikel abgerechnet wurden.
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ZitatEinzelne Positionen teurer als vereinbart, Leistungen abgerechnet, die wirklich nicht erbracht wurden (...) :
Ist das beweisbar?
Zitat(...) falsche MwSt.. :
Was bedeutet das konkret?
ZitatDer Kunde weist den Handerwerker darauf hin und bittet um eine korrigierte Rechnung. Daraufhin erhält der Auftraggeber keine neue Rechnung. Er bezahlt auch solange nicht. Dann schickt der Handwerker einen Mahnbescheid. Rechtens? :
Jeder darf einen Mahnbescheid beantragen, daran ist nichts verboten.
Und derjenige, der meint, dass eine Forderung unberechtigt ist, darf dem Mahnbescheid widersprechen.
Letztendlich wird man sich vermutlich vor Gericht treffen, wo dann die Berechtigung der Forderung geklärt wird.
ZitatEr bezahlt auch solange nicht :
Damit wäre bezüglich der unstrittigen Posten in Verzug und würde vor Gericht insoweit auch verlieren.
In dem man dem Mahnbescheid nur entsprechend nur teilweise widerspricht, kann man kostenmäßig noch etwas retten.
Es ist jetzt wohl an der Zeit, das man mal einen Anwalt mit der Fortführung der Sache betraut.
ZitatDamit wäre bezüglich der unstrittigen Posten in Verzug und würde vor Gericht insoweit auch verlieren. :
Wenn selbst die Umsatzsteuer falsch ist, dann gibts keine unstrittigen Posten und ein volles Zurückbehaltungsrecht aus § 14 UstG.
Um welche Dachdeckerleistungen in welchem Zeitraum geht es denn?Zitatfalsche MwSt.. :
Wo und wann wurden diese Preise vereinbart?ZitatEinzelne Positionen teurer als vereinbart, :
Das sieht der Dachdecker evtl. anders.ZitatLeistungen abgerechnet, die wirklich nicht erbracht wurden, :
1. Es geht im das Eindecken eines Daches inkl. 4 Dachfenstern in Q3 2020.
2. Die Preise stammen aus einem entsprechenden Angebot.
3. 4 Fenster eingebaut - 5 Fenster in Rechnung gestellt.
Zitat4 Fenster eingebaut - 5 Fenster in Rechnung gestellt. :
In dem Fall hätte ich schon mal die Anwendbarkeit des § 263 StGB prüfen lassen.
ZitatWenn selbst die Umsatzsteuer falsch ist, dann gibts keine unstrittigen Posten :
Doch, die Posten wo die Steuer korrekt berechnet wurde bzw. die Posten mit den Nettopreisen - sofern bei den Posten Nettopreise aufgeführt sind.
Zitatein volles Zurückbehaltungsrecht aus § 14 UstG. :
Das sehe ich aus § 14 UstG nicht.
Wenn das aus 2020 ist, könnte bereits Verjährung eingetreten sein, nur mal so...
Mahnbescheid wurde im Dez. beantragt - im Januar zugestellt.
Im Quartal 3 von 2020 galten recht unterschiedliche Mwst.Zitat1. Es geht im das Eindecken eines Daches inkl. 4 Dachfenstern in Q3 2020. :
Gehts um 16 oder 19% und um Lieferung+Leistung im 3.Quartal 20?
Wurde dieses Angebot auch zum AUFTRAG für diesen Dachdecker und kann man den Auftrag lesen?ZitatDie Preise stammen aus einem entsprechenden Angebot. :
ZitatIm Quartal 3 von 2020 galten recht unterschiedliche Mwst. :
Wirklich?
Ich bin mir da absolut sicher, dass im gesamten 3 Quartal 2020 ein regulärer MwSt. Satz von 16% galt, sogar bis zum Ablauf des 4 Quartals.
ZitatMahnbescheid wurde im Dez. beantragt - im Januar zugestellt. :
Welchen Jahres?
Forderungen aus 2020 -> Mit Ablauf des 02.01.2024 (Regulär 31.12.23 aber +2 da 31.12 ein Sonntag und 01.01.24 ein Feiertag war).
Wann wurde denn die Rechnung erstellt?
Zitatdann gibts keine unstrittigen Posten und ein volles Zurückbehaltungsrecht aus § 14 UstG. :
Du meinst wegen § 14 Abs. 2 Nr. 3 UStG?
Die Rechnung ist aus 2021 - Leistungen zum Großteil in Q4/2020
Könntest du so langsam mal budder bei die Fische geben?ZitatDie Rechnung ist aus 2021 - Leistungen zum Großteil in Q4/2020 :
- Was ist *falsch* an welcher Mehrwertsteuer für welche Leistungen, zum Großteil und zum Kleinteil...? Hier schwirren verschiedene Daten rum.
-Sind die angebotenen Preise zum Vertrag/Auftrag geworden?
Wie beschrieben wurde auf die komplette Leistung, die in Q4 2020 erbracht wurde in der Abschlussrechnung Anfang 2021 19% MwSt. angesetzt. 2020 wurde das Dach neu gedeckt und die 4 Dachfenster eingebaut. 2021 lediglich die Fallrohre montiert.
Angeboten wurde das Komplettpaket mit 16%.
-- Editiert von User am 14. Januar 2025 20:31
Die Leistung wurde 2020 nicht abgeschlossen und nicht abgenommen. Im Ergebnis sind 19 % USSt auf die Gesamtleistung korrekt.
Eine Teilabnahme hätte die Sache retten können. Hätte.
P.S.: Ob der Dachdecker schuldhaft in Verzug geraten ist, ist Deinen Informationen nicht zu entnehmen.
Das werdet Ihr aber vermutlich mithilfe eines Richters klären
-- Editiert von User am 15. Januar 2025 07:20
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