Dachdeckerrechnung, was darf berechnet werden?

13. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
detben
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 22x hilfreich)
Dachdeckerrechnung, was darf berechnet werden?

Kunde „A“ hat eine undichte Dachrinne und beauftragt Firma „B“ die Reparatur durchzuführen. Beauftragung geschieht persönlich da „B“ nur ca. 300 Meter von „A“ ansässig ist. Bei der Beauftragung wird der Schaden geschildert.

Ein Mitarbeiter von „B“ erscheint nach einigen Tagen und stellt fest das er für die Reparatur nicht alle Teile auf seinem Auto hat. Mitarbeiter von „B“ fährt zur Firma und kommt nach 45 min. mit dem fehlendem Teil wieder und repariert die Dachrinne.
Die Arbeitszeit beträgt insgesamt 45 min.

Mitarbeiter von „B“ erstellt einen Arbeitsnachweis den „A“ unterschreiben soll.
Dort werden 90 min Arbeitszeit aufgeführt. Hinzu kommt die Anfahrtspauschale und Materialkosten.
„A“ ist der Meinung das nur die Arbeitszeit von 45 min, plus Anfahrtspauschale, plus Materialkosten in Rechnung gestellt werden kann.

Meine Frage: Was muss „A“ nun bezahlen.?
„A“ ist der Meinung das die Arbeitszeit von 45 Min, plus die Materialkosten und ggf. eine Anfahrtspauschale gerechtfertigt ist.
Die 45 min. für die Materialbeschaffung will „A“ nicht bezahlen, zudem der Firmensitz und das Lager von „B“ nur 300 Meter von „A“ entfernt ist.

Dank im voraus über alle Antworten


detben

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Wofür sollen denn 45 Min. gerechtfertigt sein? Dafür, dass der Handwerker erst einmal ein Teil suchen muss? Das kann er m. E. nicht abrechnen. Wenn dem Handwerker, wie geschildert, der Schaden bekannt war, hätte er auch wissen müssen, welche Teile er benötigt. Insofern kann er m. E. weder Arbeitszeit noch eine Anfahrtspauschale geltend machen. Er hätte sich den Schaden ansehen und dann gleich mit dem erforderlichen Materiale erscheinen können/müssen.

Wenn also repariert worden ist, kann einmal die Anfahrtspauschale abgerechnet werden (für eine "erfolgreiche" Anfahrt), Materialkosten für das tatsächlich benötigte Material und Arbeitslohn für die tatsächlich geleistete Arbeit. Dazu zählt nicht Zeit, die überflüssig verschwendet worden ist!

Wenn A nichts unterschrieben hat, braucht auch erst dann etwas bezahlt zu werden, wenn tatsächlich etwas gemacht wurde. Als Auftraggeber muss man nicht darauf vertrauen, dass der Handwerker nicht erst einmal zum Kaffeetrinken in seine Firma zurückgefahren ist...

Was wurde genau vereinbart?
Welcher Auftrag wofür genau wurde erteilt?
Was wusste der Handwerker?

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#2
 Von 
detben
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 22x hilfreich)

danke Philosoph

>Was wurde genau vereinbart?
Bei der Beauftragung wurde mitgeteilt das die Dachrinne undicht ist und das bei Regen Wasser austritt.

>Welcher Auftrag wofür genau wurde erteilt?
Der Auftrag war das die Dachrinne Instandgesetzt wird.

>Was wusste der Handwerker?
Das die Dachrinne nur an einer Stelle undicht war.

Der Handwerker meinte das entweder gelötet werden muss oder ein Stück Dachrinne eingesetzt werden muss. Genau dieses Teil hatte der Monteur nicht dabei. Dafür hat er 45 Min.benötigt obwohl die Firam und das Lager nur 300 Meter von A entfernt ist.
"A" hat sich geweigert der Arbeitsbericht über 90 min zu unterschreiben.

freue mich über eine Rückmeldung

detben






0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Nach erledigter Reparatur würde ich nach tatsächlichem Zeitaufwand bezahlen, wenn dieser angemessen erscheint, und nur den tatsächlich erforderlichen!

Wenn der Dachdecker schon vorher weiß, dass zwei Möglichkeiten der Reparatur bestehen, hätte er auch vorher sagen können, dass er evtl. einmal umsonst kommen müsse, um die Dachrinne zu begutachten. So wäre es fair gewesen. Ob man dann evtl. lieber einen anderen Handwerker beauftragt, hätte man dann vorher entscheiden können.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Fahrkosten für vergessenen Teile brauchen nicht bezahlt zu werden.
Nach deiner SChilderung wurde hier ein Teil eindeutig vergessen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
detben
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 22x hilfreich)

danke für die Antworten

ich werde nun die Rechnung abwarten.
Werde nur die tatsächliche Arbeitszeit ( 45 min), einen Anfahrtspauschale (solang diese sich in Grenzen hält) und das Material bezahlen.
Max. 15 Min. für die Materialbeschaffung wären auch noch ok.

Hoffentlich wird das akzeptiert, ansonsten melde ich mich noch einmal.

detben

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